Todesstrafe?

Von: , Frage gestellt am Fr, 24. Nov 2000

Hallo!

Am Montag soll ich in der Schule einen kleinen Text über das Thema „Todesstrafe“ schreiben. Dabei soll ich mich besonders auf die Gesetzesvorlage beziehen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ein paar Informationen geben könntet.

DANKE

Tobias

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten hilfreich
    Re: Todesstrafe?

    Hallo Tobias,

    in Artikel 102 des Grundgesetzes steht: Die Todesstrafe ist abgeschafft.

    Dieser Zustand könnte nur durch eine Verfassungsänderung geändert werden, aber dann müssten 2/3 der Abgeordneten dafür sein, dass sie wieder eingeführt wird.

    Was unwahrscheinlich ist, weil die Todesstrafe eine äußerst umstrittene (zu Recht, wie man z.B. in den USA) Sanktion ist.

    Gruß, BeBro [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
      USA-Rechtssystem

      Was unwahrscheinlich ist, weil die Todesstrafe eine äußerst
      umstrittene (zu Recht, wie man z.B. in den USA) Sanktion ist.
      Dort ist sie aber in erster Linie wegen des obskuren amerikanischen Rechtssystems umstritten, das eine Masse an Fehlurteilen zu verzeichnen hat, wie kein zivilisiertes Land.

  2. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: Todesstrafe?

    Hi,

    eine bescheidene Meinung zur Todesstrafe von mir. Der Sinn der Todesstrafe soll neben der Vergeltung die Abschreckung sein. Das Problem ist, das die Wahrnehmung der Todesstrafe auf null sinkt, wenn sie erstmal vollstreckt ist. Damit ist ihr Sinn ad absurdum geführt.

    Christian [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
      Re^2: Todesstrafe?

      eine bescheidene Meinung zur Todesstrafe von mir. Der Sinn der
      Todesstrafe soll neben der Vergeltung die Abschreckung sein.
      Du hat was vergessen: Die Eliminierung gefährlicher Subjekte aus der Gesellschaft
      Außerdem eine gewisse Gleichgewichtsherstellung: Wenn bspw. ein Bandenmitglied vom Gesetz nur ein paar Jahre im Knast (während derer er von seinen Komplizen gut unterstützt werden kann - s. RAF), von seiner Bande aber den Tod zu erwarten hat, ist auf eine "tätige Reue" nur in Ausnahmefällen zu hoffen Das Problem ist, das die Wahrnehmung der Todesstrafe auf null
      sinkt, wenn sie erstmal vollstreckt ist. Damit ist ihr Sinn ad
      absurdum geführt.
      Na- die "Wahrnehmung" nach Entlassung und Rückfall ist nichts, das mir fehlen würde: In HH wurden in den Siebzigern gegen den Willen und alle Gutachten des polizeipsychologischen Dienstes, desse Leiter mir dies berichtete, durch die Justizsenatorin mehrere Schwerstverbrecher (Mörder allesamt) auf freien Fuß gesetzt- JEDER davon hat binnen eines halben Jahres weitere Menschen auf dem Gewissen gehabt.
      Einer davon: Der St.Pauli-Mörder Pinzner
      Ausspruch von Hannes Astner (dem Vater der ermordeten kleinen Nathalie): Ihr sagt, es gäbe in D keine Todesstrafe- Unsinn! Mit jedem von diesen Mördern, die Ihr auf freien Fuß setzt, sprecht ihr die Todesstrafe über ein unschuldiges Kind aus !
      Dem ist wenig hinzuzufügen!
      whk
      Christian








      Hallo!

      Am Montag soll ich in der Schule einen kleinen Text über das
      Thema „Todesstrafe“ schreiben. Dabei soll ich mich besonders
      auf die Gesetzesvorlage beziehen.
      Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ein paar
      Informationen geben könntet.

      DANKE

      Tobias

      • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
        Re^3: Todesstrafe?

        eine bescheidene Meinung zur Todesstrafe von mir. Der Sinn der
        Todesstrafe soll neben der Vergeltung die Abschreckung sein.
        Du hat was vergessen: Die Eliminierung gefährlicher Subjekte
        aus der Gesellschaft
        So? Das klingt irgendwie ein bißchen nach Jagd: Die gesunden Tiere lassen wir überleben, die schwachen müssen dem Bestand entnommen werden.

        Ich bin lange Zeit für die Todesstrafe gewesen. Nachdem man mitbekommt, wieviele Fehlurteile (nebst Vollstreckung) inzwischen mit Sicherheit identifiziert wurde, sollte man eigentlich ein bißchen ins Grübeln kommen. Die Zeiten, in denen eine Lebenslänglicher spätestens nach 9 Jahren wieder frei war, sind heute wohl auch vorbei, seit auch das Instrument der Sicherheitsverwahrung verstärkt genutzt wird.

      • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
        Re^3: Todesstrafe?

        hi doc
        "Hier bin ich wieder *g*"

        zum Thema Todesstrafe gab es kürzlich in Religion und Ethik eine längere Diskussion, ich möchte die Argumente da nicht wiederkäuen.

        Ich persönlich halte die konsequente Anwendung der Sicherungsverwahrung für ein erheblich besseres, abschreckenderes und billigeres Mittel als die Todesstrafe.
        Ist auch ethisch besser.

        Gruss
        Mike

        • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
          Re^4: Todesstrafe?

          Hi Mike, Ich persönlich halte die konsequente Anwendung der
          Sicherungsverwahrung für ein erheblich besseres,
          abschreckenderes und billigeres Mittel als die Todesstrafe.
          Ist auch ethisch besser.
          Ich bin ganz Deiner Meinung, nur billiger verstehe ich nicht.

          Gruß
          Christian

          • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
            Re^5: Todesstrafe?

            Hi Christian ...
            Ich bin ganz Deiner Meinung, nur billiger verstehe ich nicht.
            Nun, in allen Staaten mit westlichem Rechtssystem und Todesstrafe (Viele sind es ja nicht) kostet das juristische Verfahren bis zur Hinrichtung wesentlich mehr als die lebenslängliche Unterbringung des Gefangenen. Man benötigt Dringlichkeitsbescheide usw.
            Ausserdem gibt es eine spezielle Bewachung für diese Gefangenen, die auch äusserst kostenintensiv ist.
            In einigen US-Bundestaaten sind die Behörden sehr froh, das sie keine todesstrafe haben, weil ihnen das massig Geld spart.

            Gruss
            Mike

            • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
              Ach geh, ach geh!

              Nun, in allen Staaten mit westlichem Rechtssystem und
              Todesstrafe (Viele sind es ja nicht) kostet das juristische
              Verfahren bis zur Hinrichtung wesentlich mehr als die
              lebenslängliche Unterbringung des Gefangenen.
              Rechne mal vor !
              Bitte!
              Man benötigt Dringlichkeitsbescheide usw.
              Ja- aber nur EIN Mal, während der Lebenslängliche DAUERND Gnadengesuche etc. etc. schreiben kann, in aller Regel psychiatrisch betreut wird, Anspruch auf einen gewissen Komfort hat ( Die RAF-Zellen hätten jeden Studenten damals jubeln lassen, vpr Luxus) und DAUERHAFT bewacht werden muß.
              Bei dem Todeskandidaten ist das absehbar!
              Außerdem sicherer für die Bevölkerung.
              Schließlich: Das ist eine Verfahrensfrage, keine substantielle! Ausserdem gibt es eine spezielle Bewachung für diese
              Gefangenen, die auch äusserst kostenintensiv ist.
              Die, wenn man seine Verantwortung gegenüber der Bevölkerung ernst nimmt, bei den Lebenslänglichen GENAUSO sein müßte! In einigen US-Bundestaaten sind die Behörden sehr froh, das
              sie keine todesstrafe haben, weil ihnen das massig Geld spart.
              Nenn bitte mal Beispiele::????
              whk



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