Staatsbürgerschaftsrecht + Inlandsklausel

Im Zuge der Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes soll ja nun Ende des Jahres die „Inlandsklausel“ abgeschafft werden.
Zu Erklärung: Die Inlandsklausel besagt, daß ein(e) Deutsche®, der im Inland seinen Hauptwohnsitz hat, eine weitere Staatsangehörigkeit beantragen kann, OHNE die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.

Ich vermute, diese Inlandsklausel war ursprünglich für Deutsche gedacht, die mit Ausländern verheiratet sind. Dort macht es auch Sinn: Wenn sie die Staatsangehörigkeit ihres Partners problemlos bekommen können, dann können sie ihn z.B. unbürokratisch (ohne Visa zu beantragen) auf Verwandtenbesuchen begleiten. Das muß ja manchmal schnell gehen, wenn z.B. dort jemand krank wird oder stirbt.

Inzwischen haben auch andere Gruppen die Inlandsklausel entdeckt, die zu einer Art Gesetzeslücke mutiert ist, so daß es in Deutschland tatsächlich schon recht viele Doppelstaatler geben soll. Das habe ich auf meiner Seite unter
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/eliantw1.shtml
erklärt.

Trotzdem verstehe ich nicht, daß ausgerechnet die rot-grüne Regierung (die ja eigentlich die generelle Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft hatte einführen wollen, dies nun abschafft. (Nachdem unter konservativer Regierung diese Regelung Bestand hatte!)

Wie denken denn die Leute aus binationalen Ehen darüber? Bringen die jetzt alle schnell ihre Papiere in ordnung, bevor es diese Möglichkeit nicht mehr gibt? Gibt es gar keine Proteste?

Viele Grüße, Stefanie

Hi Stefanie,

Inzwischen haben auch andere Gruppen die
Inlandsklausel entdeckt, die zu einer Art
Gesetzeslücke mutiert ist, so daß es in
Deutschland tatsächlich schon recht viele
Doppelstaatler geben soll. Das habe ich
auf meiner Seite unter
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/eliantw1.shtml
erklärt.

Trotzdem verstehe ich nicht, daß
ausgerechnet die rot-grüne Regierung (die
ja eigentlich die generelle Möglichkeit
einer doppelten Staatsbürgerschaft hatte
einführen wollen, dies nun abschafft.
(Nachdem unter konservativer Regierung
diese Regelung Bestand hatte!)

die Regierung wollte noch nie eine GENERELLE doppelte Staatsbürgerschaft in D. Diese nun leider gängige falsche Bezeichnug stammt von der CDU/CSU und dient nur der Aufschäumung und Dramatisierung des Themas (nennt man auch Polemik).

MfG
Jürgen

Na, na, na…
Hallo Jürgen,

natürlich wollte die Regierung nie eine „Generelle Doppelte Staatsbürgerschaft“, wenn Du damit meinst, daß jeder zwangsweise eine weitere Staatsbürgerschaft verordnet bekommen soll.

Im ursprünglichen Schilly-Entwurf gab es aber die „Generelle Möglichkeit einer Doppelten Staatsbürgerschaft“, was heißt, daß das Aufgeben der vorherigen Staatsbürgerschaft als Bedingung für die Einbürgerung in Deutschland nicht mehr verlangt werden sollte.

Ebenso sollte Deutschen, die einen Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft stellten, der deutsche Paß nicht mehr aberkannt werden.

Wie wir alle wissen, ist dies gescheitert.

Viele Grüße, Stefanie
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/diskussion.shtml

Hello Stefanie,


In der ganzen Vorgehensweise der DS soll zwar offizell ‚Funkstille‘ sein, aber intern wird gemunkelt, dass da etwas in Gang kaeme, dass dem ALTEN Schily-Entwurf Rechnung traegen solle.

( auch aus dem CDU-Lager !? )

Ist das richtig so, oder was weisst Du anderes darueber…?

Fragt interessiert und gruesst
Tom

P.S. in der USA ist es geklaert: man kann als Deutscher die amerikanische Staatsbuergerschaft annehmen, OHNE die deutsche aufgeben zu muessen; zwar umstaendlich, aber es geht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Du drehst dich im Kreis!
Hallo Stefanie,

natürlich wollte die Regierung nie eine
„Generelle Doppelte Staatsbürgerschaft“,
wenn Du damit meinst, daß jeder
zwangsweise eine weitere
Staatsbürgerschaft verordnet bekommen
soll.

Natürlich nicht, bitte keine Polemik!

Im ursprünglichen Schilly-Entwurf gab es
aber die „Generelle Möglichkeit einer
Doppelten Staatsbürgerschaft“, was heißt,
daß das Aufgeben der vorherigen
Staatsbürgerschaft als Bedingung für die
Einbürgerung in Deutschland nicht mehr
verlangt werden sollte.

Die Formulierung „nicht mehr“ lässt den Schluss zu, dass es vorher anders war! Fakt ist aber, dass Früher die DS an Personen vergeben wurde, die nach dem Schilly-Entwurf Heute keine DS geschweige denn eine Deutsche Staatsbürgerschaft bekämen. Die Voraussetzungen für eine D. Staatsbürgerschaft sind verschärft worden. Dies ist leider ein häufig vergessener Punkt im Lager der Union, die Früher die DS an alle möglichen Personenkreise vergeben haben - quasi zum Nulltarif.
Genauso verhält es sich mit der Formulierung „generelle DS“. Hier wird suggeriert, daß jeder, der einen DS will, ihn auch prompt bekommt. Richtig ist, dass er nur unter bestimmten Voraussetzungen die DS bekommt.

Warum sollte man eine DS tollerieren?
Ein Beispiel ist Indien, dort darfst du nur als Indischer Staatsbürger den Familienbesitz erben. In anderen Ländern wird die Aufgabe der Staatsbürgerschaft als Hochverrat geahndet und die zurückgebliebenen Familienmitglieder sind den Repressalien der Staatsorgane ausgesetzt. Einige Staaten weigern sich die notwendigen Personalien für einen Einbürgerungsantrag herauszugeben, usw… So gibt es viele weitere wichtige Gründe die alte Staatsangehörigkeit zu behalten.

Ebenso sollte Deutschen, die einen Antrag
auf eine andere Staatsbürgerschaft
stellten, der deutsche Paß nicht mehr
aberkannt werden.

Wird und wurde er auch nicht!

Wie wir alle wissen, ist dies
gescheitert.

Klar eine Verfassungswidrige Version ist in Kraft getreten - und das nur wegen dem Machtpolitischen Dummgedönse der Union!

MfG
Jürgen

Hallo Jürgen,

Ebenso sollte Deutschen, die einen Antrag
auf eine andere Staatsbürgerschaft
stellten, der deutsche Paß nicht mehr
aberkannt werden.

Wird und wurde er auch nicht!

Doch, wird und wurde er. Außer bei den Deutschen, die im Inland leben. Die konnten bisher sanktionslos eine weitere Staatsbürgerschaft beantragen und werden es ab nächstem Jahr (wenn das neue Gesetz in Kraft tritt) erstmalig nicht mehr können.
(Abschaffung der „Inlandsklausel“)

Ansonsten sehe ich keinen Widerspruch, zwischen dem, was wir beide schreiben.

Viele Grüße, Stefanie
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/diskussion.shtml

Hallo Tom!

In der ganzen Vorgehensweise der DS soll
zwar offizell ‚Funkstille‘ sein, aber
intern wird gemunkelt, dass da etwas in
Gang kaeme, dass dem ALTEN Schily-Entwurf
Rechnung traegen solle.

( auch aus dem CDU-Lager !? )

Ist das richtig so, oder was weisst Du
anderes darueber…?

Davon weiß ich nichts, aber es wäre nicht schlecht! Wo hast Du diese Information denn her?

P.S. in der USA ist es geklaert: man kann
als Deutscher die amerikanische
Staatsbuergerschaft annehmen, OHNE die
deutsche aufgeben zu muessen; zwar
umstaendlich, aber es geht.

Ja, die USA haben offenbar in den letzten 20 Jahren ihre diesbezüglichen Gesetze stark liberalisiert. Hier ist eine gute URL dazu:
http://www.webcom.com/richw/dualcit/faq.html

Das Problem der Auslandsdeutschen ist aber, daß Deutschland den Leuten nach wie vor den deutschen Paß aberkennt, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit beantragen. Ab demnächst sogar verschärft und auf die Inlandsdeutschen erweitert.) Wenn nur die USA sich liberalisiert, hilft Euch das leider noch nicht.

Viele Grüße und toi, toi, toi, Stefanie
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/diskussion.shtml

Hello Stefanie,

Hallo Tom!

In der ganzen Vorgehensweise der DS soll
zwar offizell ‚Funkstille‘ sein, aber
intern wird gemunkelt, dass da etwas in
Gang kaeme, dass dem ALTEN Schily-Entwurf
Rechnung traegen solle.

Herr Schily SOLL ( ? ) intern gesagt haben, wenn eine Mehrheit zustande komme und b), und / oder der dazu noch 'gefundene ’ Rechtsweg ’ ausserhalb der sonst notwendigen parlamentarischen Mehrheit bzw. Laender eingesetzt werde(n)( koenne )…

Innerhalb der CDU - trotz offizieller Gegenmeinung -ist man wohl auch dafuer zu haben- allerdings NACH dem ganzen „Zirkus“ ggf. nach Neuwahlen - die ja nicht in zu weiter Ferne liegen, oder ?

( auch aus dem CDU-Lager !? )

Ist das richtig so, oder was weisst Du
anderes darueber…?

Davon weiß ich nichts, aber es wäre nicht
schlecht! Wo hast Du diese Information
denn her?

Innerhalb der vielfachen Suche im Netz, bei den CDU-Politikern mit HP, so auch anderen; ausserdem laesst sich dies aus dem umfangreichen CDU-Papier zum Thema nicht
" gewollt ", sondern auch bei nuechterner Betrachtung herauslesen, dass nachgebessert werden koenne und werde.

P.S. in der USA ist es geklaert: man kann
als Deutscher die amerikanische
Staatsbuergerschaft annehmen, OHNE die
deutsche aufgeben zu muessen; zwar
umstaendlich, aber es geht.

Ja, die USA haben offenbar in den letzten
20 Jahren ihre diesbezüglichen Gesetze
stark liberalisiert. Hier ist eine gute
URL dazu:
http://www.webcom.com/richw/dualcit/faq.htm

Das Problem der Auslandsdeutschen ist
aber, daß Deutschland den Leuten nach wie
vor den deutschen Paß aberkennt, wenn sie
eine andere Staatsangehörigkeit
beantragen.

Ich bin dabei nicht so ganz sicher…

Ab demnächst sogar verschärft

und auf die Inlandsdeutschen erweitert.)
Wenn nur die USA sich liberalisiert,
hilft Euch das leider noch nicht.

Wo kann man dies bitte nachlesen im Netz ?

Und wart mal ab; ausserdem ist Druck vonnoeten, damit dieser Unsinn aufhoert.

Wer wie koennte das in Gang bringen ?

Viele Grüße und toi, toi, toi, Stefanie
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/diskussion.shtml

Danke Danke,

mit besten Gruessen ins schoene Giessen

Bye, Bye
Tom

Das neue Gesetz

Hallo Tom!

Die Frage, ob Deutschen (nach alten und nach neuen Recht) ihre Staatsangehörigkeit aberkannt wird, wenn sie eine andere beantragen, läßt sich z.B. zusammengefaßt bei den Grünen nachlesen unter:
http://www.gruene-fraktion.de/publik/k&f14/01_30/i_k…
Dort gibt es z.B. eine Erklärung zur Frage:„Verlieren Deutsche auch weiterhin den deutschen Paß, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen?“

Ganz ausführlich gibt es das neue Gesetz im Informationssystem für parlamentarische Vorgänge als Dokument Nr. 14/533 unter
http://dip.bundestag.de
Dort ist es kommentiert (die Quelle ist sehr lang.)

Die Sache mit der Inlandsklausel habe ich auf meinen Seiten erklärt unter
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/eliantw1.shtml
Dort habe ich auch die entsprechende Passage aus der Quelle vorher zitiert.

Und dann gibt es noch die „Interessensgruppe Deutscher im Ausland“
http://www2.crosswinds.net/dayton/~alanzend/german.htm
wo sich auch die neue Gesetzesversion nachlesen läßt. Diese Gruppe setzt sich sehr dafür ein, die vorgesehenen Ausnahmeregeln zur Beibehaltung des deutschen Passes, wenn jemand einen weiteren beantragt, verbindlicher zu gestalten.

Auf meiner Linkliste unter
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/links.shtml
habe ich weitere Links zusammengetragen, die nützliche Informationen zu diesem Thema liefern.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Viele Grüße, Stefanie

Hello Stefanie,

Danke, Danke fuer Deine gr. Muehe.

Alles ist schon bekannt, bringt aber derzeit nichts -auch der "club’ in dayton nicht- da die Rechtslage DERZEIT wenig / nicht hilft;
einzig das glaubwuerdige Interesse an den in D lebenden Kindern hilft, und diese ist ansich kein Problem glaubhaft zu machen , daher bei der DS anwendbar, denn ohne unzumtbar.

Alles weitere ergeben die Bemuehungen bei den Entscheidungstraegern zur erneuten Vorlage im Parlament irgendwann…

Alles Gute

Tschau
Tom

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Stefanie,

da gebe ich dir vollkommen Recht: „gleiches Recht für Alle!“

Ich mache mich mal schlau, was es auf sich hat mit dieser Inlandsklausel. Es wurde so viel über die anderen (nicht D.) gesprochen, dass das vollkommen unter ging.

Wenn du zufällig einen Link über diese Klausel parat hast könntest du ihn mir bitte mailen.

MfG
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,

Passende Links habe ich schon weiter unten in einer Antwort an Tom weitergegeben. Außerdem habe ich auch meiner Homepage viel über die gesamte Problematik „Doppelte Staatsbürgerschaft“ geschrieben. Ich hoffe sehr, daß langfristig die Leute sich an den Gedanken gewöhnen, daß 2 Staatsbürgerschaften in vielen Fällen völlig normal sein können.

Viele Grüße, Stefanie
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/diskussion.shtml

Hallo Tom,

einzig das glaubwuerdige Interesse an den
in D lebenden Kindern hilft, und diese
ist ansich kein Problem glaubhaft zu
machen , daher bei der DS anwendbar, denn
ohne unzumtbar.

Ich hoffe, daß Du mit Deinem Optimismus recht behälst. Aber momentan ist diese Klausel doch eher als Ausnahme gedacht und hängt vom guten Willen der zuständigen Behörden ab. Wenn die deutschen Botschaften in den jeweiligen Ländern über die Beibehaltungsanträge zu entscheiden haben, dann viel Spaß!

(Deutsche im Inland müßten nach dieser Klausel dann ja immer ihren Beibehaltungsantrag genehmigt bekommen, denn ihre „fortgesetzten Beziehungen“ zu Deutschland stehen ja außer Frage. Aber glaubst Du das? Warum wird die Inlandsklausel dann überhaupt abgeschafft?)

Mal sehen, was kommt,

Viele Grüße, Stefanie

Hello Stefanie,

Hallo Tom,

einzig das glaubwuerdige Interesse an den
in D lebenden Kindern hilft, und diese
ist ansich kein Problem glaubhaft zu
machen , daher bei der DS anwendbar, denn
ohne unzumtbar.

Ich hoffe, daß Du mit Deinem Optimismus
recht behälst. Aber momentan ist diese
Klausel doch eher als Ausnahme gedacht
und hängt vom guten Willen der
zuständigen Behörden ab.

Ist das Gesetz nicht konkret genug darin ?
Denn SOO macht es ja keinen Sinn.
Wo kann das bitte genau nachlesen ?
Wie sollte man wenn so dagegen vorgehen ?

Wenn die

deutschen Botschaften in den jeweiligen
Ländern über die Beibehaltungsanträge zu
entscheiden haben, dann viel Spaß!

Das ist richtig, dass wissen wir ja in unserer Familie auch ganz genau.

(Deutsche im Inland müßten nach dieser
Klausel dann ja immer ihren
Beibehaltungsantrag genehmigt bekommen,
denn ihre „fortgesetzten Beziehungen“ zu
Deutschland stehen ja außer Frage. Aber
glaubst Du das? Warum wird die
Inlandsklausel dann überhaupt
abgeschafft?)

Tja , das frag" ich mich jetzt auch und dazu : wie koennte man diese exact formuliert an die Entscheidungstraeger posten ?

Mal sehen, was kommt,

Nee, lieber nicht…

Viele Grüße, Stefanie

Tschau
Tom