Staatsbürgerschaftsrecht + Inlandsklausel

Von: , Frage gestellt am Do, 28. Okt 1999

Im Zuge der Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes soll ja nun Ende des Jahres die "Inlandsklausel" abgeschafft werden.
Zu Erklärung: Die Inlandsklausel besagt, daß ein(e) Deutsche(r), der im Inland seinen Hauptwohnsitz hat, eine weitere Staatsangehörigkeit beantragen kann, OHNE die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.

Ich vermute, diese Inlandsklausel war ursprünglich für Deutsche gedacht, die mit Ausländern verheiratet sind. Dort macht es auch Sinn: Wenn sie die Staatsangehörigkeit ihres Partners problemlos bekommen können, dann können sie ihn z.B. unbürokratisch (ohne Visa zu beantragen) auf Verwandtenbesuchen begleiten. Das muß ja manchmal schnell gehen, wenn z.B. dort jemand krank wird oder stirbt.

Inzwischen haben auch andere Gruppen die Inlandsklausel entdeckt, die zu einer Art Gesetzeslücke mutiert ist, so daß es in Deutschland tatsächlich schon recht viele Doppelstaatler geben soll. Das habe ich auf meiner Seite unter
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/eliantw1.shtml
erklärt.

Trotzdem verstehe ich nicht, daß ausgerechnet die rot-grüne Regierung (die ja eigentlich die generelle Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft hatte einführen wollen, dies nun abschafft. (Nachdem unter konservativer Regierung diese Regelung Bestand hatte!)

Wie denken denn die Leute aus binationalen Ehen darüber? Bringen die jetzt alle schnell ihre Papiere in ordnung, bevor es diese Möglichkeit nicht mehr gibt? Gibt es gar keine Proteste?

Viele Grüße, Stefanie

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Staatsbürgerschaftsrecht + Inlandsklausel

    Hi Stefanie, Inzwischen haben auch andere Gruppen die
    Inlandsklausel entdeckt, die zu einer Art
    Gesetzeslücke mutiert ist, so daß es in
    Deutschland tatsächlich schon recht viele
    Doppelstaatler geben soll. Das habe ich
    auf meiner Seite unter
    http://www.uni-giessen.de/~gd1098/eliantw1.shtml
    erklärt.

    Trotzdem verstehe ich nicht, daß
    ausgerechnet die rot-grüne Regierung (die
    ja eigentlich die generelle Möglichkeit
    einer doppelten Staatsbürgerschaft hatte
    einführen wollen, dies nun abschafft.
    (Nachdem unter konservativer Regierung
    diese Regelung Bestand hatte!)
    die Regierung wollte noch nie eine GENERELLE doppelte Staatsbürgerschaft in D. Diese nun leider gängige falsche Bezeichnug stammt von der CDU/CSU und dient nur der Aufschäumung und Dramatisierung des Themas (nennt man auch Polemik).

    MfG
    Jürgen

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Na, na, na...

      Hallo Jürgen,

      natürlich wollte die Regierung nie eine "Generelle Doppelte Staatsbürgerschaft", wenn Du damit meinst, daß jeder zwangsweise eine weitere Staatsbürgerschaft verordnet bekommen soll.

      Im ursprünglichen Schilly-Entwurf gab es aber die "Generelle Möglichkeit einer Doppelten Staatsbürgerschaft", was heißt, daß das Aufgeben der vorherigen Staatsbürgerschaft als Bedingung für die Einbürgerung in Deutschland nicht mehr verlangt werden sollte.

      Ebenso sollte Deutschen, die einen Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft stellten, der deutsche Paß nicht mehr aberkannt werden.

      Wie wir alle wissen, ist dies gescheitert.

      Viele Grüße, Stefanie
      http://www.uni-giessen.de/~gd1098/diskussion.shtml

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re: Na, na, na... / doch Bewegung....intern ?

        Hello Stefanie,



        --------

        In der ganzen Vorgehensweise der DS soll zwar offizell 'Funkstille' sein, aber intern wird gemunkelt, dass da etwas in Gang kaeme, dass dem ALTEN Schily-Entwurf Rechnung traegen solle.

        ( auch aus dem CDU-Lager !? )

        Ist das richtig so, oder was weisst Du anderes darueber....?

        Fragt interessiert und gruesst
        Tom

        P.S. in der USA ist es geklaert: man kann als Deutscher die amerikanische Staatsbuergerschaft annehmen, OHNE die deutsche aufgeben zu muessen; zwar umstaendlich, aber es geht. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
          Re^2: Na, na, na... / doch Bewegung....intern ?

          Hallo Tom!
          In der ganzen Vorgehensweise der DS soll
          zwar offizell 'Funkstille' sein, aber
          intern wird gemunkelt, dass da etwas in
          Gang kaeme, dass dem ALTEN Schily-Entwurf
          Rechnung traegen solle.

          ( auch aus dem CDU-Lager !? )

          Ist das richtig so, oder was weisst Du
          anderes darueber....?

          Davon weiß ich nichts, aber es wäre nicht schlecht! Wo hast Du diese Information denn her?
          P.S. in der USA ist es geklaert: man kann
          als Deutscher die amerikanische
          Staatsbuergerschaft annehmen, OHNE die
          deutsche aufgeben zu muessen; zwar
          umstaendlich, aber es geht.
          Ja, die USA haben offenbar in den letzten 20 Jahren ihre diesbezüglichen Gesetze stark liberalisiert. Hier ist eine gute URL dazu:
          http://www.webcom.com/richw/dualcit/faq.html

          Das Problem der Auslandsdeutschen ist aber, daß Deutschland den Leuten nach wie vor den deutschen Paß aberkennt, wenn sie eine andere Staatsangehörigkeit beantragen. Ab demnächst sogar verschärft und auf die Inlandsdeutschen erweitert.) Wenn nur die USA sich liberalisiert, hilft Euch das leider noch nicht.

          Viele Grüße und toi, toi, toi, Stefanie
          http://www.uni-giessen.de/~gd1098/diskussion.shtml

          • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
            Re^3: Na, na, na... / doch Bewegung....intern ?

            Hello Stefanie, Hallo Tom!
            In der ganzen Vorgehensweise der DS soll
            zwar offizell 'Funkstille' sein, aber
            intern wird gemunkelt, dass da etwas in
            Gang kaeme, dass dem ALTEN Schily-Entwurf
            Rechnung traegen solle.
            Herr Schily SOLL ( ? ) intern gesagt haben, wenn eine Mehrheit zustande komme und b), und / oder der dazu noch 'gefundene ' Rechtsweg ' ausserhalb der sonst notwendigen parlamentarischen Mehrheit bzw. Laender eingesetzt werde(n)( koenne )....

            Innerhalb der CDU - trotz offizieller Gegenmeinung -ist man wohl auch dafuer zu haben- allerdings NACH dem ganzen "Zirkus" ggf. nach Neuwahlen - die ja nicht in zu weiter Ferne liegen, oder ? ( auch aus dem CDU-Lager !? )

            Ist das richtig so, oder was weisst Du
            anderes darueber....?
            Davon weiß ich nichts, aber es wäre nicht
            schlecht! Wo hast Du diese Information
            denn her?
            Innerhalb der vielfachen Suche im Netz, bei den CDU-Politikern mit HP, so auch anderen; ausserdem laesst sich dies aus dem umfangreichen CDU-Papier zum Thema nicht
            " gewollt ", sondern auch bei nuechterner Betrachtung herauslesen, dass nachgebessert werden koenne und werde.
            P.S. in der USA ist es geklaert: man kann
            als Deutscher die amerikanische
            Staatsbuergerschaft annehmen, OHNE die
            deutsche aufgeben zu muessen; zwar
            umstaendlich, aber es geht.
            Ja, die USA haben offenbar in den letzten
            20 Jahren ihre diesbezüglichen Gesetze
            stark liberalisiert. Hier ist eine gute
            URL dazu:
            http://www.webcom.com/richw/dualcit/faq.htm

            Das Problem der Auslandsdeutschen ist
            aber, daß Deutschland den Leuten nach wie
            vor den deutschen Paß aberkennt, wenn sie
            eine andere Staatsangehörigkeit
            beantragen.
            Ich bin dabei nicht so ganz sicher...

            Ab demnächst sogar verschärft und auf die Inlandsdeutschen erweitert.)
            Wenn nur die USA sich liberalisiert,
            hilft Euch das leider noch nicht.
            Wo kann man dies bitte nachlesen im Netz ?

            Und wart mal ab; ausserdem ist Druck vonnoeten, damit dieser Unsinn aufhoert.

            Wer wie koennte das in Gang bringen ?
            Viele Grüße und toi, toi, toi, Stefanie
            http://www.uni-giessen.de/~gd1098/diskussion.shtml
            Danke Danke,

            mit besten Gruessen ins schoene Giessen

            Bye, Bye
            Tom

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              Das neue Gesetz


              Hallo Tom!

              Die Frage, ob Deutschen (nach alten und nach neuen Recht) ihre Staatsangehörigkeit aberkannt wird, wenn sie eine andere beantragen, läßt sich z.B. zusammengefaßt bei den Grünen nachlesen unter:
              http://www.gruene-fraktion.de/publik/k&f14/01_30/i_k...
              Dort gibt es z.B. eine Erklärung zur Frage:"Verlieren Deutsche auch weiterhin den deutschen Paß, wenn sie eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen?"

              Ganz ausführlich gibt es das neue Gesetz im Informationssystem für parlamentarische Vorgänge als Dokument Nr. 14/533 unter
              http://dip.bundestag.de
              Dort ist es kommentiert (die Quelle ist sehr lang.)

              Die Sache mit der Inlandsklausel habe ich auf meinen Seiten erklärt unter
              http://www.uni-giessen.de/~gd1098/eliantw1.shtml
              Dort habe ich auch die entsprechende Passage aus der Quelle vorher zitiert.

              Und dann gibt es noch die "Interessensgruppe Deutscher im Ausland"
              http://www2.crosswinds.net/dayton/~alanzend/german.htm
              wo sich auch die neue Gesetzesversion nachlesen läßt. Diese Gruppe setzt sich sehr dafür ein, die vorgesehenen Ausnahmeregeln zur Beibehaltung des deutschen Passes, wenn jemand einen weiteren beantragt, verbindlicher zu gestalten.

              Auf meiner Linkliste unter
              http://www.uni-giessen.de/~gd1098/links.shtml
              habe ich weitere Links zusammengetragen, die nützliche Informationen zu diesem Thema liefern.

              Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

              Viele Grüße, Stefanie

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              Re: Das neue Gesetz

              Hello Stefanie,

              Danke, Danke fuer Deine gr. Muehe.

              Alles ist schon bekannt, bringt aber derzeit nichts -auch der "club' in dayton nicht- da die Rechtslage DERZEIT wenig / nicht hilft;
              einzig das glaubwuerdige Interesse an den in D lebenden Kindern hilft, und diese ist ansich kein Problem glaubhaft zu machen , daher bei der DS anwendbar, denn ohne unzumtbar.

              Alles weitere ergeben die Bemuehungen bei den Entscheidungstraegern zur erneuten Vorlage im Parlament irgendwann....

              Alles Gute

              Tschau
              Tom [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
              Re^2: Das neue Gesetz


              Hallo Tom, einzig das glaubwuerdige Interesse an den
              in D lebenden Kindern hilft, und diese
              ist ansich kein Problem glaubhaft zu
              machen , daher bei der DS anwendbar, denn
              ohne unzumtbar.
              Ich hoffe, daß Du mit Deinem Optimismus recht behälst. Aber momentan ist diese Klausel doch eher als Ausnahme gedacht und hängt vom guten Willen der zuständigen Behörden ab. Wenn die deutschen Botschaften in den jeweiligen Ländern über die Beibehaltungsanträge zu entscheiden haben, dann viel Spaß!

              (Deutsche im Inland müßten nach dieser Klausel dann ja immer ihren Beibehaltungsantrag genehmigt bekommen, denn ihre "fortgesetzten Beziehungen" zu Deutschland stehen ja außer Frage. Aber glaubst Du das? Warum wird die Inlandsklausel dann überhaupt abgeschafft?)

              Mal sehen, was kommt,

              Viele Grüße, Stefanie

            • Antwort von nach 8 Tagen hilfreich
              Re^3: Das neue Gesetz

              Hello Stefanie, Hallo Tom, einzig das glaubwuerdige Interesse an den
              in D lebenden Kindern hilft, und diese
              ist ansich kein Problem glaubhaft zu
              machen , daher bei der DS anwendbar, denn
              ohne unzumtbar.
              Ich hoffe, daß Du mit Deinem Optimismus
              recht behälst. Aber momentan ist diese
              Klausel doch eher als Ausnahme gedacht
              und hängt vom guten Willen der
              zuständigen Behörden ab.
              Ist das Gesetz nicht konkret genug darin ?
              Denn SOO macht es ja keinen Sinn.
              Wo kann das bitte genau nachlesen ?
              Wie sollte man wenn so dagegen vorgehen ?

              Wenn die deutschen Botschaften in den jeweiligen
              Ländern über die Beibehaltungsanträge zu
              entscheiden haben, dann viel Spaß!
              Das ist richtig, dass wissen wir ja in unserer Familie auch ganz genau. (Deutsche im Inland müßten nach dieser
              Klausel dann ja immer ihren
              Beibehaltungsantrag genehmigt bekommen,
              denn ihre "fortgesetzten Beziehungen" zu
              Deutschland stehen ja außer Frage. Aber
              glaubst Du das? Warum wird die
              Inlandsklausel dann überhaupt
              abgeschafft?)
              Tja , das frag" ich mich jetzt auch und dazu : wie koennte man diese exact formuliert an die Entscheidungstraeger posten ? Mal sehen, was kommt,
              Nee, lieber nicht.... Viele Grüße, Stefanie
              Tschau
              Tom



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!