Im Zuge der Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes soll ja nun Ende des Jahres die „Inlandsklausel“ abgeschafft werden.
Zu Erklärung: Die Inlandsklausel besagt, daß ein(e) Deutsche®, der im Inland seinen Hauptwohnsitz hat, eine weitere Staatsangehörigkeit beantragen kann, OHNE die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.
Ich vermute, diese Inlandsklausel war ursprünglich für Deutsche gedacht, die mit Ausländern verheiratet sind. Dort macht es auch Sinn: Wenn sie die Staatsangehörigkeit ihres Partners problemlos bekommen können, dann können sie ihn z.B. unbürokratisch (ohne Visa zu beantragen) auf Verwandtenbesuchen begleiten. Das muß ja manchmal schnell gehen, wenn z.B. dort jemand krank wird oder stirbt.
Inzwischen haben auch andere Gruppen die Inlandsklausel entdeckt, die zu einer Art Gesetzeslücke mutiert ist, so daß es in Deutschland tatsächlich schon recht viele Doppelstaatler geben soll. Das habe ich auf meiner Seite unter
http://www.uni-giessen.de/~gd1098/eliantw1.shtml
erklärt.
Trotzdem verstehe ich nicht, daß ausgerechnet die rot-grüne Regierung (die ja eigentlich die generelle Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft hatte einführen wollen, dies nun abschafft. (Nachdem unter konservativer Regierung diese Regelung Bestand hatte!)
Wie denken denn die Leute aus binationalen Ehen darüber? Bringen die jetzt alle schnell ihre Papiere in ordnung, bevor es diese Möglichkeit nicht mehr gibt? Gibt es gar keine Proteste?
Viele Grüße, Stefanie