Stellvertreter des Bundespräsidenten

Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Feb 2011
Liebe Wissende,

laut Art. 57 GG ist der Bundesratspräsident Stellvertreter des Bundespräsidenten.
Nun habe ich in einem Skript meines Sohnes (Leistungskurs Sozialkunde) gelesen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts der Stellvertreter des Bundespräsidenten sei. Kann das sein?

Für Antworten vielen Dank!

Thomas

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Stellvertreter des Bundespräsidenten
    laut Art. 57 GG ist der Bundesratspräsident Stellvertreter
    des Bundespräsidenten.

    Nun habe ich in einem Skript meines Sohnes (Leistungskurs
    Sozialkunde) gelesen, dass der Präsident des
    Bundesverfassungsgerichts der Stellvertreter des
    Bundespräsidenten sei. Kann das sein?
    Nein, kann es nicht. Es gilt Art. 57 GG.
    Charles Mansons unglaubliche Antwort
    Passend zu diesem Artikel haben wir auf MyVideo das Video "Charles Mansons unglaubliche Antwort" gefunden.

    Weitere passende Videos:
    EZB-Chef: Höhepunkt der Schuldenkrise überwunden
    aurevoir prC3A9sident
    >|pR|< Clan

  2. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: Stellvertreter des Bundespräsidenten
    Hi
    der Präsident des BVerfG steht im Protokoll ganz weit hinten.
    Es würde auch der Gewaltenteilung widersprechen, wenn es anders wäre.

    Gruß
    HaWeThie
Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!