Länderfinanzausgleich und BVG-Urteil

Von: , Frage gestellt am Do, 11. Nov 1999

.Na prima, die drei reichsten Länder Deutschlands haben es also geschafft! Das BVG in Karlsruhe hat den Länderfinanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Damit wäre der Förderalismus in Deutschland Vergangenheit.
Ich will nicht 10-20 Jahre voraus greifen, aber damit wäre der Weg einer Aufspaltung der Deutschen Republik geebnet.

Aber gerade Bayern hat es ja nötig!

Reiko

17 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten hilfreich
    Re: Länderfinanzausgleich und BVG-Urteil

    .Na prima, die drei reichsten Länder
    Deutschlands haben es also geschafft! Das
    BVG in Karlsruhe hat den
    Länderfinanzausgleich für
    verfassungswidrig erklärt. Damit wäre der
    Förderalismus in Deutschland
    Vergangenheit.
    Moment, ist doch nicht ganz so schlimm. Das BVG hat nicht gesagt, der LFA sei verfassungswidrig, sondern er muesse neu geregelt weren. Er wird auf keinen Fall abgeschafft!

    Ciao
    Kaj

    • Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
      Ausgeklinkt....

      ...
      Bay, Bad-Würt. und Hes werden sich ganz dezent aus dem Länderfinanzausgleich ausklinken. Denn das wollen sie ja seit langem.

      Deshalb meine Überzeugung über das Ende des Förderalismus mit unabsehbaren Folgen.

      Gruss und Ciao

      Reiko

      • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
        Re: Ausgeklinkt....

        Bay, Bad-Würt. und Hes werden sich ganz
        dezent aus dem Länderfinanzausgleich
        ausklinken. Denn das wollen sie ja seit
        langem.

        Deshalb meine Überzeugung über das Ende
        des Förderalismus mit unabsehbaren
        Folgen.
        Du übersiehst dabei, dass der Grundsatz des Länderfinanzausgleichs im GG festgelegt ist. Ich glaube es waren Artikel 116/117 oder so.
        Deshalb kann man ihn nicht so einfach abschaffen. Selbst wenn die 3 genannten Ländern das gerne hätten, was ich übrigens in der Form auch bezweifel.

        Ciao
        Kaj

        • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
          zudem...

          wird bis 2003 erst mal alles beim alten bleiben.
          Den "Klägerländern" geht es ja gar nicht darum nichts zu bezahlen.
          Sie sehen nur nicht ein, warum Sie so viel bezahlen sollen, daß es selbst schlechter geht wie manchem Empfängerland (rein v. der Finanzlage natürlich) - das finde ich vertändlich.

          Dazuhin wird der Finanzausgleich lediglich neu geregelt und nicht abgeschafft.

          ivo

          • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
            Re: zudem...

            Hi ! wird bis 2003 erst mal alles beim alten
            bleiben.
            Den "Klägerländern" geht es ja gar nicht
            darum nichts zu bezahlen.
            Sie sehen nur nicht ein, warum Sie so
            viel bezahlen sollen, daß es selbst
            schlechter geht wie manchem Empfängerland
            (rein v. der Finanzlage natürlich) - das
            finde ich vertändlich.
            Genau. Um mehr geht es hier doch gar nicht.
            Das System sollte lediglich gerecht gestaltet werden, um für chronische Empfängerländer einen Zwangsanreiz zu sinnvoller Wirtschafts- und Sozialpolitik zu schaffen. Mann soll sich m.E. als Empfängerland nicht mehr einfach nur auf Zahlungen der Geberländer verlassen können, sondern den Erhalt von Ausgleichszahlungen an Maßnahmen knüpfen, die die Länder dazu bewegen, eine mittel- bis langfrisitge Einstellung der Zahlungen zu ermöglichen.
            Dazuhin wird der Finanzausgleich
            lediglich neu geregelt und nicht
            abgeschafft.
            ...und momentan freuen sich noch ALLE Bundesländer, da jeder denkt, die Neuregelung würde eher in seine Richtung laufen.
            Man sieht, dass noch nichts entschieden ist. Noch nicht einmal eine grobe Richtung oder Tendenz.

            Von "Ausklinken" kann hier also gar keine Rede sein.
            Auch bei den Byern nicht, lieber Reiko !

            Es ist doch gar nicht schlecht, derart etablierte Systeme wie den Länderfinanzausgleich ab und an zu überdenken.
            Hier geht der Hieb des BVG m.E. auch in Richtung der Stadtstaaten, die ihren Status auf Gedeih und Verderb verteidigen, obwohl sie sich eigentlich, rein pragmatisch gesehen, auch in die sie umringenden größeren BL miteinbringen könnten. Und sei es nur, um ein großes Maß an Verwaltungskosten einzusparen.
            Ein föderales System aus 6 - 7 BL würde der BRD gut zu gesicht stehen, oder ?

            Gruß,

            Mathias

            • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
              Re^2: zudem...


              Ein föderales System aus wenigen großen Flächenländern wäre aus wirtschaftlicher Sicht wahrscheinlich effizienter. Das Problem dabei ist allerdings, daß die gesetzlichen Regelungen der Neugliederung gemäß Art. 29 GG (plus Ausnahmeregelungen der Art.118, 118a GG) durch Volksentscheid bestätigt werden müssen. Wie man am Beispiel Berlin und Brandenburg gesehen hat, treffen solche Vorhaben nicht immer auf Gegenliebe. Gerade auch wegen des im Bundesgebiet sehr weit verbreiteten Lokalpatriotismus.
              Eine völlige Auflösung der Bundesländer ist aufgrund des sogenannten Ewigkeitsprinzips aus Art. 79 Abs. 3 GG nicht möglich.

            • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
              Re^3: zudem...

              Hi Ingschi ! Ein föderales System aus wenigen großen
              Flächenländern wäre aus wirtschaftlicher
              Sicht wahrscheinlich effizienter. Das
              Problem dabei ist allerdings, daß die
              gesetzlichen Regelungen der Neugliederung
              gemäß Art. 29 GG (plus Ausnahmeregelungen
              der Art.118, 118a GG) durch
              Volksentscheid bestätigt werden müssen.
              Wie man am Beispiel Berlin und
              Brandenburg gesehen hat, treffen solche
              Vorhaben nicht immer auf Gegenliebe.
              Gerade auch wegen des im Bundesgebiet
              sehr weit verbreiteten Lokalpatriotismus.
              ...der allerdings die vielgeschmähten Drei (BY, BW, He) teuer zu stehen kommt.
              Von der Seite sollte man das auch einmal betrachten. Eine völlige Auflösung der Bundesländer
              ist aufgrund des sogenannten
              Ewigkeitsprinzips aus Art. 79 Abs. 3 GG
              nicht möglich.
              Wer will das ?

              Gruß,

              Mathias

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              Re^4: zudem...

              ...der allerdings die vielgeschmähten
              Drei (BY, BW, He) teuer zu stehen kommt.
              Von der Seite sollte man das auch einmal
              betrachten.
              Betrachten sollte man, daß z.B. Bayern selbst jahrelang bis vor nicht allzu langer Zeit am Tropf des Länderfinanzausgleichs gehangen hat. Nun, wo es selber Einzahlen muss, wird vor dem BVerfG geklagt... . Eine völlige Auflösung der Bundesländer
              ist aufgrund des sogenannten
              Ewigkeitsprinzips aus Art. 79 Abs. 3 GG
              nicht möglich.
              Wer will das ?
              Reiko hatte dies, wie Du vielleicht gelesen hast, in die Runde eingeworfen.

              Gruß,

              Ingschi

            • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
              In die Runde geworfen...

              .. so wie sich die Abgeordneten des Landes Bayern manchmal im Bundestag, Bundesrat und sonstigen Gremien aufführen, kommt man zwangsläufig auf den Verdacht, dieses Land plane die totale Unabhängigkeit vom deutschen Förderalismus.

              Aber wie Du sagtest, Nehmen ist die eine Sache, Geben? Wird schon schwieriger! Gerade bei den Amigos.

              Na ja, manche lernen`s eben nicht.

              CU
              Reiko



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