Schwangerschafsabbruch

Von: , Frage gestellt am Mo, 11. Jun 2012
Hallo wir nehmen gerade in Religion den Paragraphen 218 durch.
Nun weiß ich, dass der Paragraph 1995 geändert wurde "Fristenregelung mit Beratungspflicht". Jetzt wollte ich wissen wer von euch den Grund dafür kennt.
War es ein:

- Antrag der Grünen ?
- zu hohe Abtreibungszahlen ?
- gesetzliche Unterschiede nach der Wiedervereinigung ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mfg

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Schwangerschafsabbruch
    Hallo! War es ein:

    - Antrag der Grünen ?
    - zu hohe Abtreibungszahlen ?
    - gesetzliche Unterschiede nach der Wiedervereinigung ?
    Weder noch. Rund 100 Jahre Frauenbewegung und oft heftige Auseinandersetzungen mündeten in der Gesetzesänderung. Siehe dazu den ausführlichen Wikipedia-Beitrag http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_218

    Gruß
    Wolfgang
  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Schwangerschafsabbruch
    Also wir haben von unserem Religionslehrer ein Arbeitsblatt mit einem Zeitungsartikel bekommen mit der Überschrift "Große Koalition für Abtreibungsrecht"

    - Grüne werfen SPD Positionsaufgabe vor

    Bonn: Nach dem Kompromiss über ein neues Abtreibungsrecht zeichnet sich in CDU/CSU, FDP und SPD eine "große Koalition" für den vorgelegten Entwurf ab.

    ...

    mfg
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