Ober- und Unterhaus in GBR
Von: , Frage gestellt am Mo, 18. Mär 2002
Gerade habe ich folgendes in den Nachrichten erfahren:
In England soll die Fuchsjagd verboten werden. Das Unterhaus hat schon mehrmals dieses Verbot beschlossen. Dieses Gesetz ist aber stets am Oberhaus gescheitert.
Nun soll im Unterhaus ein neues - abgeschwächtes - Verbotsgesetz beschlossen werden, das eine Art Kompromiss darstellt, damit es auch durchs Oberhaus geht.
Jetzt aber meine Frage: Bislang hatte ich das immer so verstanden, dass das Unterhaus ein Gesetz beschließt. Das Oberhaus kann dem zustimmen, dann ist es Gesetz. Oder ablehnen. Dann geht es zurück zum Unterhaus und wenn dies wieder sagt, ja wir wollen dieses Gesetz so, dann ist es Gesetz. Das heißt, dass das Oberhaus nur aufschiebende Wirkung entfalten kann (außer das Unterhaus entscheidet sich bei der zweiten Abstimmung anders).
Hier scheint es aber anders zu sein. Gegen den Willen des Oberhauses geht das Gesetz wohl nicht durch. Ist das so? Oder will das Unterhaus dieses Gesetz gegen den Willen des Oberhauses aus irgendeinem Grund nicht beschliessen?
Und wenn das Oberhaus doch Gesetze des Unterhauses blockieren kann, in welchen Bereichen ist das so?
