Antwort von
nach einer Stunde
hilfreich
Re^2: Ich bin auch misstrauisch
Hi SAN
>>:Diese aussage kann ich nur schwer glauben. Kannst du sie
irgendiwe verifizieren?
Noch nie was vom Celler Loch gehört?
Zitat:
Am 25.7.1978 sprengten niedersächsische Verfassungsschutzbeamten ein Loch in die Mauer der Celler JVA. Die Landesregierung und die Anstaltsleitung wußten Bescheid, Bundesregierung und Polizei nicht. Den Medien wurde vorgeschwindelt, der Anschlag sei ein Befreiungsversuch für SIGURD DEBUS gewesen, tatverdächtig sei KLAUS-DIETER LOUDIL, ein vom Hafturlaub nicht zurückgekehrter Schwerkrimineller. Der Verfassungsschutz hatte sogar zwei Kriminelle angeworben, der andere war MANFRED BERGER. DEBUS aber hatte nicht nur nicht versucht, die beiden für terroristische Zwecke anzuwerben, er war nicht mal selbst RAF-Mitglied.
Die "Verfassungsschützer" ließen Ausbruchswerkzeug in DEBUS' Zelle schmuggeln, das dort gefunden werden sollte. In einem gestohlenen Auto, das der Geheimdienst von der Polizei in Salzgitter finden ließ, lag neben anderen Gegenständen, die auf eine geplante Gefangenenbefreiung hindeuten sollten, ein gefälschter Paß für DEBUS. Vordruck und Dienstsiegel stemmten aus Einbrüchen bei Behörden. Das Auto, einen Mercedes 350 SL, hatte der Geheimdienst durch den zu allerlei Schmutzarbeiten bereiten Agenten WERNER MAUSS alias RICK alias NELSON alias LAMPE alias FRANKE besorgen lassen. Nach dem vorgetäuschten Befreiungsversuch ließ Anstaltsleiter KÜHLING, obwohl er ja wußte, daß dem ihm zur Resozialisierung anvertrauten Häftling damit Unrecht geschah, die Haftbedingungen für DEBUS erschweren. Während des Anschlags hatte DEBUS arglos im Bett gelegen. Gleich nachher mußte er sich einer Durchsuchung seiner Zelle und einer Leibesvisitation unterziehen. Damit fingen die Schikanen erst an, die er infolge der geheimdienstlichen "Aktion Feuerzauber" zu erdulden hattte, bis er einige Monate später in Hungerstreik trat und kurz vor dem Termin seiner Haftentlassung starb. Bezeichnend ist, daß ein Antrag seiner Anwälte auf Hafterleichterung unter ausdrücklichem Hinweis auf den Sprengstoffanschlag vom 25. Juli 1978 abgelehnt wurde - ein mörderisches Verwirrspiel.
a.a.O. S. 288
Die Regierung ALBRECHT stellte die Aktion als mindestens achtfachen Erfolg dar (z.B. Zugang zu Terrorismus, Ausbruch vereitelt, Waffen gefunden), aber jede dieser Behauptungen konnte im Untersuchungsausschuß widerlegt werden. ERNST ALBRECHT vertrat übrigens in einem Buch die Ansicht, Folter sei in bestimmten Situationen ein erlaubtes Mittel, Verbrechen aufzuklären. Was mit DEBUS geschah, war nahe dran. Ein weiterer Geschädigter der Aktionen war der Maurer MANFRED GÜRTH, in dessen Wohnung LOUDIL eingezogen war. Nach LOUDILs Auszug entdeckte man dort eine Bombe, wofür GÜRTH zu drei Jahren Haft wegen Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags verurteilt wurde, aber vermutlich hatte LOUDIL die Bombe gebaut. BERGER wurde danach noch oft straffällig, aber 1981 für 30 Straftaten mit sechseinhalb Jahren milde beurteilt, weil "die Tätigkeit für eine niedersächsische Institution es dem Angeklagten unmöglich gemacht hat, sich in die Gesellschaft normal einzugliedern und ein bürgerliches Leben zu führen." Geschädigt wurde auch die vom Verfassungsschutz getäuschte Polizei, die zwei bewaffnete "Ausbrecher" jagte, die immer wieder Tipps bekamen und rechtzeitig flüchten konnten.
aus... http://www.norbertschnitzler.de/Surftipps/2001_05.ht...