Antwort von
nach 15 Minuten
hilfreich
Re^2: Doppelte Staatsbürgerschaft=doppeltes Wahlre
Aber klar!
Nur so wie z.Zt. es geregelt wird, braucht er nicht in beiden
Ländern zum Militär!
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
ich nehme an, daß Du Dein geschärftes Auge hier auf die Türkei geworfen hast, denn wie ich weiß gibt es dort bezüglich der Ausübung des Wehdienstes ein Abkommen!
Aber ist es mit dem Wahlrecht in jedem Außer-EU-Land so, daß dort auch gewählt werden darf?
Ist dies nicht eigentlich sogar ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art.3 I GG, denn der ist ja höherwertig als Art. 38 II GG.
Gruß, Frank