Konsul / Diplomat

Von: , Frage gestellt am Di, 3. Jul 2007

Hallo,

worin liegt der genau Unterschied zwischen Konsul und Diplomat?

Danke!

Gruß
Josch

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Minuten hilfreich
    Re: Konsul / Diplomat

    Hallo,

    Diplomat kann jeder im diplomatischen Dienst sein, obwohl man damit im allgemeinen Sprachgebrauch eher die höherrangigen Beamten/Angestellten auf einer Botschaft meint.
    Konsul ist ein bestimmter Dienstgrad (der zweithöchste, darüber gibt es den Generalkonsul) eines Beamten, der auf einem Konsulat (nicht Botschaft) arbeitet.
    Grob gesagt: in einer Botschaft geht es um Politisches, im Konsulat eher um Geschäftliches
    Passangelegenheiten werden im Allgemeinen auf dem Konsulat abgewickelt. In kleineren Ländern ist oftmals die Botschaft und das Konsulat in einem Gebäude unterbracht.

    Gruß
    Elke
    http://de.wikipedia.org/wiki/Diplomat
    Ein Diplomat ist ein Regierungsbeauftragter, der auf Regierungsebene die völkerrechtliche Vertretung seines Staates in oder gegenüber ausländischen Staaten oder internationalen Organisationen vornimmt. Er kann dabei Chef einer diplomatischen Mission oder dieser untergeordnet sein.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Konsul

  2. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: Konsul / Diplomat

    Hallo,
    ich weiß auch nur ungenaue.

    Ein Konsulat ist billiger.
    Konsulate bieten nicht das volle Programm diplomatischer Vertretung. Der Konsul spricht nicht im Namen der vertretenen Regierung, wie ein Botschafter.
    Mit Hilfe von Konsulaten wird die Präsenz in der Fläche sicher gestellt, Botschaften werden oft nur in der Hauptstadt eingerichtet.

    Konsulate können auch im "Nebenbetrieb" geführt werden. Ein Konsul ist ja auch schon mal ein ansässiger Kaufmann, der vor Ort bestimmte Verwaltungstätigkeiten für "sein" Land erledigt.

    Gruß
    Werner


    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Konsul / Diplomat

      Hallo! Konsulate können auch im "Nebenbetrieb" geführt werden. Ein
      Konsul ist ja auch schon mal ein ansässiger Kaufmann, der vor
      Ort bestimmte Verwaltungstätigkeiten für "sein" Land erledigt.
      Das ist aber kein gewöhnlicher Konsul, sondern ein Honorarkonsul, für den Sonderregeln gelten. Ein Honorarkonsul genießt keine Immunität und kann idR auch keine hoheitlichen Handlungen setzen, also ein wesentlicher Unterschied zum Konsul.

      Gruß
      Tom

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Konsul / Diplomat

        Das ist aber kein gewöhnlicher Konsul, sondern ein
        Honorarkonsul, für den Sonderregeln gelten. Ein Honorarkonsul
        genießt keine Immunität und kann idR auch keine hoheitlichen
        Handlungen setzen, also ein wesentlicher Unterschied zum
        Konsul.
        Das ist so nicht korrekt! Mitglieder des diplomatischen Personals können aus dem Entsendestaat, dem Empfangsstaat oder einem dritten Staat kommen (letzteres wird insbesondere gerne bei kleinen Empfangsstaaten Staaten gemacht, oder wenn ein Staat die diplomatische Vertretung vor Ort als Mittel der Diplomatie zurückzieht). Kommen Mitglieder des diplomatischen Personals aus dem Empfangsstaat hat dieser der Ernennung zuzustimmen, kann diese Zustimmung aber jederzeit widerrufen (vgl. Art 8 (2) Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen). Bei diplomatischem Personal aus Drittstaaten kann sich der Empfangsstaat ebenfalls ein Recht auf Zustimmung vorbehalten (vgl. Art 8 (3) Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen).

        Ein Konsul - egal ob Honorarkonsul oder nicht - ist Teil des diplomatischen Personals nach Art. 1 e) Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und dementsprechend hat er die selben Immunitätsrechte wie jeder andere Diplomat entsprechend der Artikel 31 ff. Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

        Gruß Andreas

        • Antwort von nach 15 Tagen hilfreich
          Re^4: Konsul / Diplomat

          Hallo! Das ist so nicht korrekt! Mitglieder des diplomatischen
          Personals können aus dem Entsendestaat, dem Empfangsstaat oder
          einem dritten Staat kommen (letzteres wird insbesondere gerne
          bei kleinen Empfangsstaaten Staaten gemacht, oder wenn ein
          Staat die diplomatische Vertretung vor Ort als Mittel der
          Diplomatie zurückzieht).
          Ja und? Worin ist der Widerspruch zu dem was ich geschrieben habe? Kommen Mitglieder des diplomatischen
          Personals aus dem Empfangsstaat hat dieser der Ernennung
          zuzustimmen, kann diese Zustimmung aber jederzeit widerrufen
          (vgl. Art 8 (2) Wiener Übereinkommen über diplomatische
          Beziehungen). Bei diplomatischem Personal aus Drittstaaten
          kann sich der Empfangsstaat ebenfalls ein Recht auf Zustimmung
          vorbehalten (vgl. Art 8 (3) Wiener Übereinkommen über
          diplomatische Beziehungen).
          Ja und? Zur nur eingeschränkten Immunität dieser Personen siehe übrigens Art. 18 WDK. Ein Konsul - egal ob Honorarkonsul oder nicht - ist Teil des
          diplomatischen Personals nach Art. 1 e) Wiener Übereinkommen
          über diplomatische Beziehungen und dementsprechend hat er die
          selben Immunitätsrechte wie jeder andere Diplomat
          entsprechend der Artikel 31 ff. Wiener Übereinkommen über
          diplomatische Beziehungen.
          Insoferne nicht richtig, als ein Konsul nicht der WDK, sondern der WKK unterliegt und damit keine diplomatische, sondern konsularische Immunität besitzt. Er geht nicht um diplomatisches, sondern um konsularisches Personal.

          Die persönliche volle konsularische Immunität ist bei Honorarkonsuln nach Art. 58 WKK ausgeschlossen.

          Was die Befugnisse zum Treffen von Entscheidungen anlangt habe ich geschrieben, dass die meistens fehlt. Du kannst ja mal nachfragen und dann schreiben, wieviele Honorarkonsulate du gefunden hast, die z.B. zur Pass oder Visaausstellung befugt sind. Da wird es nicht viele geben.

          Gruß
          Tom

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Konsul / Diplomat

    Hallo!

    Kurz gesagt ist eine diplomatische Vertretung die politische Vertretung eines Staates. Wenn etwa Verhandlungen über Staatsverträge geführt werden, eigenen Staatsbürgern diplomatischer Schutz gewährt werden soll etc. dann ist das Aufgabe der diplomatischen Vertretung.

    Eine konsularische Vertretung übernimmt hauptsächlich Verwaltungsagenden, ist also eine Art Verwaltungsbehörde im Ausland. (Enstanden ist das Konsulat ja historisch aus der Konsulargerichtsbarkeit.) Also die Ausstellung von Reisepässen und Visa ist so eine klassische Tätigkeit eines Konsulates.

    Völkerrechtlich ist es so gestaltet, dass im Allgemeinen, also wenn nicht im konkreten Fall anders gestaltet, eine diplomatische Vertretung immer auch zugleich eine konsularische Vertretung ist.

    Die Rechtsgrundlage ist die Wiener Diplomatenrechtskonvention (WDK) und Wiener Konsularrechtskonvention (WKK). Da stehen die Aufgaben auch drinnen, kannst du ergoogeln.

    Gruß
    Tom

    • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
      Re^2: Historisch...

      gesehen (im übrigen hast Du sicher recht) stammt das Konsulat aus der Fremdverwaltung eines imperialen Staates gegenüber einer Kolonie, während die Botschaft eigenes Territorium innerhalb eines Fremdstaates (souverän) darstellt, zum Zweck des Informationsaustausches i.w.S.

      • Antwort von nach 15 Tagen hilfreich
        Re^3: Historisch...

        Hallo! gesehen (im übrigen hast Du sicher recht) stammt das Konsulat
        aus der Fremdverwaltung eines imperialen Staates gegenüber
        einer Kolonie,
        Also das heutige Konsulat hat doch mit Fremdverwaltung nichts zu tun. Bei der Konsulargerichtsbarkeit ging es vereinfacht gesagt darum, dass man für bestimmte Rechtsstreitigkeiten zwischen Ausländern nicht das Gericht des Ortes als zuständig ansieht, sondern das Gericht des Landes der Staatsangehörigkeit. Das gibt es heute nicht mehr, aber das ist der Hintergrund. während die Botschaft eigenes Territorium
        innerhalb eines Fremdstaates (souverän) darstellt, zum Zweck
        des Informationsaustausches i.w.S.
        Nein, eine Botschaft stellt nicht eigenes Territorium dar. Klar geregelt in der WDK und auch vorher nicht anders als Völkergewohnheitsrecht. Das Territorium einer Botschaft genießt diplomatische Immunität (was in diesem Zusammenhang das gleiche ist wie Exterritorialität, wobei dieser Begriff irreführend ist, weil er eigentlich nicht stimmt). Die modernen Botschaften sind nichts anderes als ständige Gesandtschaften, also die politische Vertretung eines anderen Staates.

        Gruß
        Tom

        • Antwort von nach 46 Tagen hilfreich
          Re^4: Kein Widerspruch

          meinerseits- ich hab's nur kürzer (und damit natürlich etwas unschärfer) formuliert.
          Danke für die Ergänzung

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