Aus 'eulenspiegel'
Von: , Frage gestellt am Mo, 29. Okt 2001
unter http://www.bmp.de/eulenspiegel:
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Betrifft: Völkerrecht
Sehr geehrtes Volk,
wir machen Sie darauf aufmerksam, daß die Welt in den nächsten Wochen und Monaten neu geordnet werden muß. Aus diesem Grund kündigen wir Ihnen hiermit fristlos das bestehende Völkerrecht sowie alle für Sie daraus resultierenden Rechtsansprüche.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, daß Sie nach Abschluß der Neuordnungsmaßnahmen (volkstümlich auch Krieg) bei guter Führung in den Genuß eines neuen Völkerrechts kommen können. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß Sie sich amerikakritischer Äußerungen sowie jeglichen Verständnisses für Schurkenvölker enthalten.
Hochachtungsvoll
Ihre westliche Wertegemeinschaft
Rechtshilfebelehrung: Ein gesetzlicher Anspruch auf neues Völkerrecht besteht nicht. Widerspruch gegen diesen Bescheid ist unzulässig und kann mit militärischen Gegenschlägen geahndet werden.
Werner Lutz
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gruss
wl
