Ansprüche

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Dez 1999

Wenn die Zwangsarbeiter des 2.WK in Deutschland von den Firmen UND!!! Deutschland Geld bekommen, wie ist der Rechtsanspruch der Opfer des Stalinismus, der Zwangsausgewiesenen Deutschen im Osten, ...??

Gilt der Spruch, wer hat muß geben, die anderen sind nach dem Motto "Greif mal nen nackten Mann in die Tasche" nicht belangbar???

Ich glaube nicht. Jedenfalls bin ich mal gespannt, welche Wellen an Gerichtsurteilen auf das Rechtssystem der Welt über die überbezahlten US-amerikanischen Anwälte hervorgerufen werden.

75 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Ansprüche

    Hi Ralf ! Wenn die Zwangsarbeiter des 2.WK in
    Deutschland von den Firmen UND!!!
    Deutschland Geld bekommen, wie ist der
    Rechtsanspruch der Opfer des Stalinismus,
    der Zwangsausgewiesenen Deutschen im
    Osten, ...??
    Die Deutschen hatten den Krieg verloren und somit ist die Sache mit den deutschen Zwangsarbeitern für die meisten Leute (komischerweise auch für die meisten Deutschen) o.k.
    Deine Frage ist sozusagen unerwünscht...
    Gilt der Spruch, wer hat muß geben, die
    anderen sind nach dem Motto "Greif mal
    nen nackten Mann in die Tasche" nicht
    belangbar???
    Das wäre nur die logische Folge bei evtl. Ansprüchen.
    Die Grundlage dafür, daß keine Forderungen gestellt werden, ist die nach wie vor nicht vorhandene Aufarbeitung des 2.WK in Deutschland. Wir fühlen uns eben immer noch schuldig und denken daher, wir hätten das verdient.
    Ich glaube nicht. Jedenfalls bin ich mal
    gespannt, welche Wellen an
    Gerichtsurteilen auf das Rechtssystem der
    Welt über die überbezahlten
    US-amerikanischen Anwälte hervorgerufen
    werden.
    Die Verhandlungen (oder besser das unwürdige Feilschen) um die Summe der Wiedergutmachung werden wohl scheitern.
    Dann werden eben die Unternehmen einzeln verklagt. Bis die Klagen durch sind, wird kaum einer der Kläger noch leben.
    Ferner wird dieser Weg von den meisten betroffenen Unternehmen als der billigere eingestuft, da die meisten Gerichtsverfahren, die bisher zu diesem Thema geführt wurden, für die Unternehmen entschieden wurden.

    Man schneidet sich auf der Seite der Anspruchsteller also nur ins eigene Fleisch.

    Gruß,

    Mathias

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: Ansprüche

      Die Verhandlungen (oder besser das
      unwürdige Feilschen) um die Summe der
      Wiedergutmachung werden wohl scheitern.
      Dann werden eben die Unternehmen einzeln
      verklagt. Bis die Klagen durch sind, wird
      kaum einer der Kläger noch leben.
      Ferner wird dieser Weg von den meisten
      betroffenen Unternehmen als der billigere
      eingestuft, da die meisten
      Gerichtsverfahren, die bisher zu diesem
      Thema geführt wurden, für die Unternehmen
      entschieden wurden.

      Man schneidet sich auf der Seite der
      Anspruchsteller also nur ins eigene
      Fleisch.
      Tja wenn ... da nicht eine Seite wäre, die gar nicht verlieren kann: Die Anwälte !
      Bei DEM Streitwert ! Und selbst, wenn sie keinen Pfennig rausschinden - kostenlose Publicity ist immerhin auch was wert !
      DAS sind die eigentlichen Gierschlünde, nicht die armen Würstchen, die zu vertreten sie vorgeben !
      Servus ! whk

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Ansprüche

        Bei DEM Streitwert ! Und selbst, wenn sie
        keinen Pfennig rausschinden - kostenlose
        Publicity ist immerhin auch was wert !
        DAS sind die eigentlichen Gierschlünde,
        nicht die armen Würstchen, die zu
        vertreten sie vorgeben !
        Servus ! whk
        Mag sein. Obwohl bis jetzt noch keiner verlässliche Aussagen darüber machen konnte, wieviel die Anwälte eigentlich bekommen.
        Selbst Politiker, die sich über die Honorare der Anwälte beklagten mussten im Interview eingestehen, dass sie genaue, ja noch nicht mal ungenaue Zahlen kennen.
        Trotzdem darf dies nicht als Ausrede gelten nach dem Motto: "Wir zahlen nicht, weil die Anwälte sowieso alles kassieren."
        So klingt es bei vielen Aussagen durch.

        Ciao
        Kaj

        • Antwort von nach 13 Tagen hilfreich
          Akzeptiert !

          Mag sein. Obwohl bis jetzt noch keiner
          verlässliche Aussagen darüber machen
          konnte, wieviel die Anwälte eigentlich
          bekommen.
          Selbst Politiker, die sich über die
          Honorare der Anwälte beklagten mussten im
          Interview eingestehen, dass sie genaue,
          ja noch nicht mal ungenaue Zahlen kennen.
          Trotzdem darf dies nicht als Ausrede
          gelten nach dem Motto: "Wir zahlen nicht,
          weil die Anwälte sowieso alles
          kassieren."
          So klingt es bei vielen Aussagen durch.
          Klar : Erst Fakten bringen, dann argumentieren - da hast Du völlig recht !
          Andererseits : So sehr ich geschundenen Menschen auch eine Entschädigung gönne : Wenn WIRKLICH die Anwälte ALLES kassieren würden, wäre ich für eine totale Blockade !
          DAS wäre genau der Grund , kathegorisch NEIN zu sagen !
          Servus ! whk

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Re^3: Ansprüche

        Hi W.K.! Tja wenn ... da nicht eine Seite wäre,
        die gar nicht verlieren kann: Die Anwälte
        !
        Bei DEM Streitwert ! Und selbst, wenn sie
        keinen Pfennig rausschinden - kostenlose
        Publicity ist immerhin auch was wert !
        DAS sind die eigentlichen Gierschlünde,
        nicht die armen Würstchen, die zu
        vertreten sie vorgeben !
        Servus ! whk
        Die "armen Würstchen" wie Du sie nennst, verklagen uns immerhin in den USA und nicht hier.
        Warum wohl ?
        Hier geht es nur noch um Geld, deshalb ist das für mich unglaubwürdig.

        Gruß,

        Mathias

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re^4: Ansprüche

          Die "armen Würstchen" wie Du sie nennst,
          verklagen uns immerhin in den USA und
          nicht hier.
          Warum wohl ?
          Hier geht es nur noch um Geld, deshalb
          ist das für mich unglaubwürdig.
          Wieso? Wie willst Du sonst entschädigen? Mit Popcorn? Oder 'nem warmen Händedruck?
          Gutmachen kann man es mit Geld sowieso nicht, aber dann sollte der Betrag, der angeboten wird auch nicht lächerlich sein. Und wenn jeder Zwangsarbeiter gerade mal 2000-3000 DM einmalig bekommt ist das nicht nur lächerlich, sondern auch peinlich.

          Ciao
          Kaj

          • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
            Re^5: Ansprüche

            Hi ! Die "armen Würstchen" wie Du sie nennst,
            verklagen uns immerhin in den USA und
            nicht hier.
            Warum wohl ?
            Hier geht es nur noch um Geld, deshalb
            ist das für mich unglaubwürdig.
            Wieso? Wie willst Du sonst entschädigen?
            Mit Popcorn? Oder 'nem warmen Händedruck?
            Gutmachen kann man es mit Geld sowieso
            nicht, aber dann sollte der Betrag, der
            angeboten wird auch nicht lächerlich
            sein. Und wenn jeder Zwangsarbeiter
            gerade mal 2000-3000 DM einmalig bekommt
            ist das nicht nur lächerlich, sondern
            auch peinlich.
            Nein, diese Leute sollen entschädigt werden. Da sie aber die Entschädigung in Deutschland verlangen, sollten sie auch in Deutschland klagen. Sie tun das nicht, da sie sich in den USA ein vielfaches der Summe erhoffen, die sie in Deutschland bekommen würden.
            Nur hat man die Rechnung in doppelter Hinsicht ohne den Wirt geamcht:

            1.) Deutschland erhöht sein Angebot ohnehin nicht. Eine Klage ist, egal wo, relativ aussichtslos. Vorangegangene Versuche endeten immer mit einer Entscheidung für die Unternehmen.
            Nun, da einige US-Unternehmen das Angebot auf ca. DM 10 Mrd. aufstocken wollen, ist ausreichend Goodwill gezeigt. Wer jetzt nicht akzeptiert, sollte m.E. knallhart leer ausgehen.

            2.) Die US-Anwälte werden einen Großteil der Zahlungen, sollten noch welche erfolgen, für sich abgreifen.

            Der einzelne Zwangsarbeiter wäre besser damit beraten gewesen, das ursprüngliche deutsche Angebot zu akzeptieren.

            Es denkt schließlich auch keiner an die Arbeitnehmer in den betroffenen Unternehmen, die, sicherlich eher mittelbar, teilhaben werden an der Aufbringung der Zahlungen und den daraus resultierenden Folgen.

            Vergangenheitsbewältigung ja, nur nicht immer mit dem Scheckbuch und auf Kosten von Leuten in Deutschland, die zur fraglichen Zeit noch nicht einmal gelebt haben.

            Gruß,

            Mathias

            • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
              Das war jetzt aber...

              Vergangenheitsbewältigung ja, nur nicht
              immer mit dem Scheckbuch und auf Kosten
              von Leuten in Deutschland, die zur
              fraglichen Zeit noch nicht einmal gelebt
              haben.

              ... political verry incorrect ! :-)
              Recht so ! whk

            • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
              Recht so ?

              Erst sterben die Täter, dann die Opfer, und dann haben wirs endlich lange genug hinausgezögert.

              . Fehlt hier eigentlich nur noch jemand, der die Meinung vertritt, dass es nicht nur eine Frechheit der Zwangsarbeiter ist, zu klagen, sondern erst rech frech, auch noch so lange zu leben.

              Vielleicht sollte man so in allen Rechtsangelegenheiten verfahren, einfach das ganze so lange hinschieben, bis alle unter der Erde sind, (ob Opfer oder Täter)

              Auch eine Art von Recht. Macht so ziemlich jede Art von Gerichtsbarkeit überflüssig und ist bestimmt kostengünstig. (Man braucht z.B. keine Gefängnisse zu unterhalten).
              Recht so ?

              Gruss
              Drache



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!