Fotorecht
Hallo Robert,
immer wieder eine der kniffligsten Fragen.
Grundsätzlich kommen verschieden Gesetze hier zum Zuge:
Grundgesetz - GG, Art. 1, 2 (Allgemeines Persönlichkeitsrecht)
Strafgesetzbuch - StGB, § 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern)
Strafgesetzbuch - StGB, § 184 (Verbreitung pornografischer Schriften)
Strafgesetzbuch - StGB, § 185 (Ehrverletzung)
Urhebergesetz - UrhG
Kunsturhebergesetz - KUG
und andere…
Sooo, nun aber zu deinem Fall.
Erst einmal, der Tankstellenbesitzer/Pächter hat ein Hausrecht.
D.h. es ist richtig-so einfach daaaaarfst su dich auf seinem Gelände nicht bewegen und fotografieren.
Dann ist erst einmal zu klären WOFÜR willst du das Foto verwenden? z.B. Zeitungsartikel, Tankstellen treiben Preiswucher und dazu das Foto der Tankstelle. VORSICHT…über den Wahrheitsgehalt dieser Aussage mit direktem Bezug auf betreffende Tankstelle.
Weiterhin bist du angehöriger der Presse oder Künstler?
Und noch weiter…
Grundsätzlich gilt erst einmal…
-Zum Fotografieren von Personen ist grundsätzlich nicht deren Einverständnis notwendig, sofern die Fotografierten dadurch in keiner Weise genötigt, behindert oder belästigt werden.Ein Widerspruch, egal in welcher Form muss aber beachtet werden.
-Eine Einwilligung der fotografierten Personen zur Verbreitung oder Veröffentlichung von Fotos ist prinzipiell notwendig. Es gibt jedoch Ausnahmen (KUG §22ff)
Ausnahmen:
-Bildmäßige Berichterstattung über Prominente („Personen der Zeitgeschichte“)
(KUG, § 23, Abs.1, Nr.1)
-Personen als Beiwerk einer Bildkomposition
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 2)
Beiwerk bitte hier inhaltlich bzw.gestalterisch auffassen.
-Öffentliche Versammlungen, Menschenansammlungen, Veranstaltungen, Menschenaufläufe
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 3)
-Die Bilder dienen einem höheren Interesse der Kunst
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 4)
Sooo, das zu eventuellen Pers. im Bild.
Nun aber zum Gebäude selber.
Hier kommen wieder versch. Gestzte zum Zuge.
u.a.
das Markenrecht (z.B. Esso, Texaco, DEA, Aral u.ä.)
solange du du Marke nicht verunglimpfst und/oder für deine Zwecke mißbrauchst (ICH bin der Fotograf von ESSO)
steht dem nichts im wege.
Dann noch das Urhebergesetz, wenn es sich bei dem Gebäude (einer Tankstelle) um Kunst handelt, wovon ich hier aber nicht ausgehe.
Und das Eigentums- und Persönlichkeitsrecht, was aber in der Regel nicht von Fotografien betroffen wird.
Fazit…
Solage du nicht genau beschreibst, was du mit diesem Foto vorhast kann man die Sachlage nicht eindeutig beurteilen.
Gruß
der Alex