Was darf ich fotografieren ?

Hallo,

auf meiner letzten nächtlichen Fototour hatte ich ein negatives Erlebnis. Ich wollte eine Tankstelle fotografieren, als ein Bediensteter rauskam und zu mir meinte, ich solle den Chef fragen, bevor ich ein Foto machen darf.
Um das Foto zu machen, war ich auf dem Tankstellengelände. Es wäre ein leichtes den Standort so zu wählen, daß ich mich außerhalb befinde. Nun frage ich mich aber, ob ich Probleme bekommen kann, wenn ich ein solches Foto veröffentliche, sollte der Besitzer der Tanke es zufällig entdecken.

Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.

Gruß,
Robert.

Das ist doch kein negatives Erlebnis …
… sondern die Bitte, den Chef zu fragen, war erstens sehr nett und zweitens legitim. Es ist schließlich sein Grundstück. Der Bedienstete hätte Dich auch beschimpfen können, dass Du verschwinden sollst usw. Das wäre dann ein negatives Erlebnis. Fotografierverbot von außerhalb betrifft meiner Meinung nach nur militärische Anlagen. Erkennbare Personen (soweit sie nicht im öffentlichen Leben stehen) musst Du auf jeden Fall um (sogar schriftliche) Erlaubnis fragen, wenn Du deren Fotos veröffentlichen willst.

In London habe ich schon fotografiert, z.B. schöne Geschäfte. Sobald ich drinnen war (quasi „auf dem Grundstück“), musste ich fragen. Auf Frage habe ich des öfteren gehört: Von außerhalb, d.h. außerhalb der Türschwelle, darf ich reinfotografieren, da können sie nichts dagegen machen. Das ist dort also die gesetzliche Lage. Ob es in Deutschland akurat genauso ist, weiß ein Jurist genau. Aber freundlich fragen, z.B. auch erklären, warum man fotografieren will, erleichtert aber auf jeden Fall den mitmenschlichen Umgang. Oft haben diese Leute wie von Dir beschrieben auch die Vermutung, dass die Konkurrenz ausspionieren will.

Fotorecht
Hallo Robert,

immer wieder eine der kniffligsten Fragen.
Grundsätzlich kommen verschieden Gesetze hier zum Zuge:
Grundgesetz - GG, Art. 1, 2 (Allgemeines Persönlichkeitsrecht)
Strafgesetzbuch - StGB, § 176 (Sexueller Missbrauch von Kindern)
Strafgesetzbuch - StGB, § 184 (Verbreitung pornografischer Schriften)
Strafgesetzbuch - StGB, § 185 (Ehrverletzung)
Urhebergesetz - UrhG
Kunsturhebergesetz - KUG
und andere…
Sooo, nun aber zu deinem Fall.
Erst einmal, der Tankstellenbesitzer/Pächter hat ein Hausrecht.
D.h. es ist richtig-so einfach daaaaarfst su dich auf seinem Gelände nicht bewegen und fotografieren.
Dann ist erst einmal zu klären WOFÜR willst du das Foto verwenden? z.B. Zeitungsartikel, Tankstellen treiben Preiswucher und dazu das Foto der Tankstelle. VORSICHT…über den Wahrheitsgehalt dieser Aussage mit direktem Bezug auf betreffende Tankstelle.
Weiterhin bist du angehöriger der Presse oder Künstler?

Und noch weiter…
Grundsätzlich gilt erst einmal…
-Zum Fotografieren von Personen ist grundsätzlich nicht deren Einverständnis notwendig, sofern die Fotografierten dadurch in keiner Weise genötigt, behindert oder belästigt werden.Ein Widerspruch, egal in welcher Form muss aber beachtet werden.

-Eine Einwilligung der fotografierten Personen zur Verbreitung oder Veröffentlichung von Fotos ist prinzipiell notwendig. Es gibt jedoch Ausnahmen (KUG §22ff)
Ausnahmen:
-Bildmäßige Berichterstattung über Prominente („Personen der Zeitgeschichte“)
(KUG, § 23, Abs.1, Nr.1)
-Personen als Beiwerk einer Bildkomposition
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 2)
Beiwerk bitte hier inhaltlich bzw.gestalterisch auffassen.
-Öffentliche Versammlungen, Menschenansammlungen, Veranstaltungen, Menschenaufläufe
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 3)
-Die Bilder dienen einem höheren Interesse der Kunst
(KUG, § 23, Abs. 1, Nr. 4)

Sooo, das zu eventuellen Pers. im Bild.
Nun aber zum Gebäude selber.
Hier kommen wieder versch. Gestzte zum Zuge.
u.a.
das Markenrecht (z.B. Esso, Texaco, DEA, Aral u.ä.)
solange du du Marke nicht verunglimpfst und/oder für deine Zwecke mißbrauchst (ICH bin der Fotograf von ESSO)
steht dem nichts im wege.
Dann noch das Urhebergesetz, wenn es sich bei dem Gebäude (einer Tankstelle) um Kunst handelt, wovon ich hier aber nicht ausgehe.

Und das Eigentums- und Persönlichkeitsrecht, was aber in der Regel nicht von Fotografien betroffen wird.
Fazit…
Solage du nicht genau beschreibst, was du mit diesem Foto vorhast kann man die Sachlage nicht eindeutig beurteilen.
Gruß
der Alex

Doch war es, ich habe den Herrn nicht wörtlich zitiert. Aber darum geht es ja auch nicht.
Danke für Deine Info.

Robert.

Hallo Alex,

danke für Deine Antwort. Die hat mir sehr geholfen.

Robert.