Hallo,
kann ich einen Brunnen einfach bohren lassen oder muß ich dafür Anträge stellen und Genehmigungen einholen? Habe dies bei einem Freund gesehen, der mir sagte, dies könne man ohne jegliche Anträge und Genehmigungen tun.
Da es sich aber um Grundwasser handelt kann ich mir ds nicht vorstellen.
Ich wohne in NRW.
Gibt es da vielleicht je nach Bundesland eine unterschiedliche Rechstlage??
Danke für jeden Hinweis
hallo Erika,
Schau mal in
http://www.ngz-online.de/ngz/grundwasser/
oder frag bei Deiner Gemeindebehörde
Gruss
Fritz
a.d.Uw.
Hallo Erika,
frag mal bei Eurem Versorger bzw. der Gemeide/Stadtverwaltung nach. Das hängt von einer ganzen Reihe Voraussetzzungen ab, als das sind Gemeinde/Stadtverordnungen, lokale Begebenheiten, Grundwassermenge, Lage des Brunnens (Wasserschutz- oder -gewinnungsgebiet oder nicht), Anzahl derBRunnen in der Umgebung…
Dann ist noch wichtig, wofür Du das Wasser verwenden möchtest. Trinkwasser, Brauchwasser oder nur zum Bewässern des Gartens.
Solche Details lassen sich nicht aus der Ferne beurteilen. Bei einer Ablehnung solltest Du aber hartnäckig sein, manchmal ist so eine Entscheidung ‚sachbearbeiterabhängig‘.
Elrond
hallo erika,
ich weiss nicht, wie das genau geregelt ist (steht ja vermutlich in dem link der ersten antwort drin), aber bei uns war es immer so, dass man das beim wasserversorger (bei uns in der gemeinde gab es einen sogenannten ‚wassermeister‘) geklärt hat (ganz einfach, weil man dort auch erfahren hat, wie tief der GW-spiegel liegt). keiner hatte was dagegen, so lange man eine zähleruhr akzeptiert hat. man hat dann nur den ‚zu‘-wasserpreis gezahlt und nicht auch noch den - wesentlich höheren - abwasserpreis … sofern der brunnen für die gartenwasserversorgung da war. nur damit habe ich erfahrungen.
viele grüsse, muschel
Hallo !
Wenn Du einen Brunnen bohren „läßt“, macht das für Dich der Bohrbetrieb.
Diese werden nicht anfangen zu bohren, wenn keine Genehmigung vorliegt, wenn denn eine benötigt wird.
Normalerweise geht das in den Bundesländern ohne.
Nur bei Anschluß an das Haussystem und damit an die Kanalisation, muß der Abwasserentsorger informiert werden.
Gruß Max
Hi Erika,
bevor du überhaupt anfängst, laß eine Probebohrung machen und das Wasser analysieren. Ist es überhaupt zum Trinkwasser geeignet?
Gruß
André
Hallo Erika,
hier ein paar Hinweise rechtlicher Art:
Deine Angelegenheit ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und vermutlich im Landeswassergesetz (LWG) geregelt (zumindest hier in Rheinland-Pfalz) Das WHG ist Bundesgesetz und gilt überall, ist aber nur ein Rahmengesetz, dass durch die Wassergesetze der Länder ergänzt wird.
Zum Wasser gehört auch das Grundwasser (§ 1 WHG Sachlicher Geltungsbereich)
Für die Benutzung des Wassers (Gewässers = Amtsdeutsch) bedarf es der Erlaubnis oder Bewilligung. Auf die Begriffe will ich nicht weiter eingehen, eine Erlaubnis kann in der Regel widerrufen werden, eine Bewilligung kommt Eigentumsrechten gleich). Das steht im § 2 WHG.
Im § 3 WHG steht, dass auch das Zutagefördern von Grundwasser eine Benutzung darstellt.
Wenn Du also Grundwasser abpumpen möchtest, um Dein Haus trocken zu legen, brauchst Du genau so eine Genehmigung, als wenn Du mit dem Grundwasser nur die Blumen gießen möchtest. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung dürften die OKD sein, aber da will ich mich nicht festlegen. Frag einfach bei Deiner Kreisverwaltung nach.
Frohe Ostern wünscht Norbert
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