ich bin nun in meiner neuen Mietwohnung heimisch (2 Stock) und möchte meine Balkon bepflanzen. Unte meinem Balkon sind direkt zwei weitere (deckungsglich). Darunter ist Grünfläche.
Muss ich etwas beachten? Ich möchte gerne aussenhängende Blumenkästen anbringen? Darf ich das so einfach? Oder muss ich sie vielleicht innen anbringen? Im Mietvertrag und der Haushordnung ist nichts geregelt.
normalerweise ist so was allerdings schon in der hausordnung geregelt. hier haben wir zum beispiel eine, die explizit
a) schreibt, dass der nachbar unter dir durch herabtropfendes wasser und herunterfallende pflanzenteile oder erde nicht beeinträchtigt werden darf und
b) auch vorschreibt, dass die kästen innen sein müssen.
du hast keine angaben darin, schreibst du … dann gugg nochmal ganz genau, bei uns steht das auch ziemlich versteckt. und wenn da nichts zu finden ist, gebietet es die rücksicht auf deine ‚untermieter‘, dass sie nichts abkriegen. bzw. wenn du ihnen schaden zufügst, musst du dafür natürlich geradestehen.
ansonsten gibt es häufig auch noch regelungen, die die veränderung des äusseren erscheinungsbildes einer fassade ohne genehmigung untersagen.
untersagen kann dir keiner die balkonbegrünung - meiner meinung nach - denn das ist von dir gemieteter wohnraum und den darfst du gestalten (mit den genannten einschränkungen) wie du willst.
im zweifelsfall vermieter fragen ;o) wie gesagt… verbieten kann er es dir nicht grundsätzlich.
viele grüsse und viel spass wünscht muschel
… die heftigen ärger mit den verbotenerweise aussen hängenden kästen ihrer ‚obermieter‘ hat (da eben nicht deckungsgleich, meiner ist grösser) und dem einfach nicht herr wird.
ergänzung
hallo michael nochmal,
habe noch vergessen zu schreiben, was in etwa unter der veränderung des äusseren erscheinungsbildes einer fassade fällt:
das sind natürlich keine kästen, schon gar nicht, wenn du sie innen hängst. allerdings fängt es bei der festen verankerung eines auch von aussen sichtbaren spalieres an, wenn der vermieter es eng sieht. grössere spaliere fallen auf jeden fall darunter, auch zum beispiel das anbringen von schutznetzen, falls du tiere hast.
wenn du noch mehr fragen hast, melde dich,
muschel
Hausordnung lesen und wenn da wirklich nichts steht einfach machen (unter Beachtung der allg. Höflichkeit, d.h. „Untermieter“ nicht mit Wasser oder Planzenteilen einsauen).
Möglicherweise die Untermieter einfach mal fragen.
es gibt ein Urteil vom Amtsgericht München, das besagt, dass das Anbringen von Balkonkästen außen an der Brüstung nicht vom Vermieter verboten werden kann bzw. dass ein solches Verbot nicht beachtet zu werden braucht. Voraussetzung: Die Kästen sind sicher vor dem Herabfallen geschützt. Das Aktenzeichen lautet 271 C 23794/2000.