Hallo allerseits,
vielleicht könnst ihr mir bei der Klärung einer Frage behilflich sein.
Ich wohne in Hessen und habe auch mir schon das Hessische
Nachbarschaftsrecht angesehen, kann aber meine Frage damit nicht
klären.
Darf ich einen Holz-Palisadenzaun als Abgrenzung zum
Nachbargrundstück errichten? Welche Höhe darf der haben? Wie weit
muss er von der Grenze entfernt sein.
das kann unterschiedlich geregelt sein, z. B. durch Bebauungspläne. Geh auf Nummer sicher und rufe das zuständige Bauamt an oder Ordnungsamt (Amt für öffentl. Ordnung oder wie auch immer die Behörden genannt werden).
Gruß Norbert
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Hallo Tom,
also §87 der Hessischen Bauordnung HBO sagt unter anderem:
Die Gemeinden können durch Satzung besondere Vorschriften erlassen über
die Gestaltung der Gemeinschaftsanlagen, der Kinderspielplätze, der Lagerplätze, der Camping-, Zelt- und Wochenendplätze und der Stellplätze für bewegliche Abfall- und Wertstoffbehälter, die Notwendigkeit und Gestaltung von Eigenkompostierungsanlagen sowie die Notwendigkeit, Art, Baustoffe, GESTALTUNG UND HÖHE VON EINFRIEDUNGEN; hierzu können auch Anforderungen an die Bepflanzung gestellt und die Verwendung von Pflanzen, insbesondere als Hecken, als Einfriedungen verlangt werden,
Das heisst, dass wie schon richtig gesagt wurde, sehr wahrscheinlich Deine Kommune oder Stadt per Bebauungsplan oder aber Satzung die Frage der Einfriedungen geregelt hat. Asukunft hierzu über das Bauamt.
Beste Grüße, Peter