Geschützte Eiche fällen

Von: , Frage gestellt am Do, 19. Sep 2002

Hallo,
Bekannten von uns stört eine Eiche auf ihrem Grundstück, die unter die "Baumschutzordnung" fällt. Weiß jemand, wie hoch die Strafe in etwa ist, wenn der Baum einfach gefällt wird?
Stammumfang ca. 3 m, Höhe des Baumes ca. 20 m, 60 bis 80 Jahre alt.

Danke für eure Tipps,

cu Jörg

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 25 Minuten 1 hilfreich
    Re: Geschützte Eiche fällen

    Tag, Jörg,

    das ist örtlich und ländermäßig unterschiedlich geregelt.
    Hier aus dem für Rheinland-Pfalz geltenden Gesetz:
    "§ 6
    V e r f a h r e n b e i E i n g r i f f e n

    (1) Bedarf ein Eingriff nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung (Planfeststellung, Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Befreiung) oder einer Anzeige, so hat die hierfür zuständige Behörde die zur Durchführung der §§ 5 und 5 a erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Alle übrigen Eingriffe bedürfen der Genehmigung der Landespflegebehörde, die auch die nach den §§ 5 und 5 a erforderlichen Neben Bestimmungen oder Anordnungen trifft.

    (2) Wird ein Eingriff ohne die erforderliche Zulassung oder Anzeige vorgenommen, so soll die zuständige Behörde den Beginn oder die Fortsetzung des Eingriffs untersagen; gegebenenfalls sind die Wiederherstellung des früheren Zustandes oder sonstige geeignete Ausgleichsmaßnahmen anzuordnen. Der Eingriff kann untersagt werden, wenn der Betroffene eine mit der Zulassung verbundene Auflage nicht erfüllt."
    (Hervorhebung von mir)

    Da man einen 50 jährigen Baum nicht so ohne erheblichen Aufwand ersetzen kann, wird es wohl auf eine Geldbusse hinauslaufen.

    Übrigens können Solitär- oder Alleebäume mit Stammumfang bei ca 40cm bei etwa 500-1000 € kosten (wenn' reicht). Da kommt noch Transport und Pflanzarbeiten hinzu.

    Zu fällen einen schönen Baum
    braucht’s eine halbe Stunde kaum -
    zu wachsen, bis man ihn bewundert,
    braucht er, bedenkt es,
    ein Jahrhundert!
    (Eugen Roth)

    Eckard.

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Geschützte Eiche fällen

    eine solche Eiche kann Euch durchauch mehr als 10.000 Euros kostén, nämlich dann, wenn die gleiche Pflanze besorgt, eingepflanzt und mit Argusaugen bewacht wird. Dazu kommt noch die Strafe. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 10 Stunden 2 hilfreich
    Re: Geschützte Eiche fällen

    Hallo,

    Deine Bekannten sollen froh sein, dass es noch solch alte Bäume gibt.
    Und mal ne Frage: Wer war zuerst da? Der Baum oder die Leute?
    Aber so ist es heute: Was jucken mich Verordnungen und Gesetze, ich zahl einfach, ich hab es ja.
    Ich find sowas einfach schäbig.
    Die Gesetze und Strafen sollen noch gewaltiger werden damit solch Leuten nachhaltig das Handwerk gelegt wird.

    MfG

    Gerd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Ich wünsch Dir ein Grundstück...

      ... an dessen Grenze sich ganz viele 30 Meter Eichen befinden, welches Du wegen des günstigen Preises und der Zusage eines Försters, daß da nichts passieren wird, kaufst, und sich dann herausstellt, daß Eichen die prima Angewohnheit haben, ihr Totholz von Zeit zu Zeit auf Deine Terrasse krachen zu lassen.

      Du hast natürlich grundsätzlich recht. Nicht jeder sollte so einfach mir-nichts-dir-nichts alte Bäume fällen dürfen.

      Was ich mit meiner Einleitung zu sagen versuche, ist, daß es auch Ausnahmen gibt, und diese in Deinem Urteil keine Beachtung finden.

      Ich habe übrigens so ein Grundstück (war zu erwarten, nicht wahr?) und versuche seit 2 Jahren den Eigentümer von seiner Pflicht diese Vorfälle zu verhindern zu überzeugen.

      Doch den interessiert das überhaupt nicht.
      Dumm, oder?

      Gruß

      Tom

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Ich wünsch Dir ein Grundstück...

        Hallo, Tom,

        da kannst Du aber Deinem Nachbarn mit der Pflicht zur Verkehrssicherung kommen. Er muß dafür sorgen, dass seine Bäume niemanden gefährden.

        Grüße über die Wupper
        Eckard.

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          So einfach ist das nicht.

          Hallo Eckard,

          auch wenn die Sachlage ziemlich eindeutig ist, vor Gericht bekommt man ein Urteil, und nicht unbedingt recht.

          Will sagen, Streitwert, Gerichts- und Gutachterkosten fallen sehr hoch aus. Dumm, wenn man dann verliert.

          Gruß aus Witzhelden

          Tom

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Ich wünsch Dir ein Grundstück...

        ...und warum schreibst Du das nicht schon zum Anfang, dann hätte ich bestimmt nicht so reagiert, oder???
        Das scheint ein rechtliches Problem zu sein, aber da steht ja unter Recht schon einiges dazu.
        Ich persönlich hätte mich nicht zwei Jahre vergeblich mit dem Eigentümer der Eichen rumgeschlagen. Das Thema wäre so oder so für mich schon entschieden und zwar sehr amtlich. Dein Nachbar will es ja wohl nicht anders.
        Und nur nebenbei, wir sind hier auch an zwei Seiten mit sehr alten, hohen Bäumen "belagert". Mein Nachbar und ich haben keine Probleme, bei uns gibt es keine toten Äste. Wir regeln das ganz gemütlich...einfach so.
        Ich hoffe auf eine brauchbare Lösung für Dich.

        Gerd [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  4. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Geschützte Eiche fällen

    Bekannten von uns stört eine Eiche auf ihrem Grundstück, die
    unter die "Baumschutzordnung" fällt.
    Stört Die Eiche Deine Bekannten aus einem triftigen Grund, z.B. weil große Äste auf das Haus fallen können? In dem Fall würde ich an ihrer Stelle prüfen, ob man dem Baum legal zu Leibe rücken kann. Und wenn es keine solchen Gründe gibt, dann ist es ohnehin besser wenn sie stehen blebt.

  5. Antwort von nach 12 Tagen 0 hilfreich
    Re: Geschützte Eiche fällen

    Hi,
    am einfachsten ist es wahrscheinlich, die untere Naturschutzbehörde um eine Genehmigung zu bitten, unter Angabe der Gründe usw. Meist ist die Auflage eine Neupflanzung, die dann erstmal ein paar Jahrzehnte nicht stört, oder eventuell sogar ganz woanders geschehen kann.
    Die Naturschutzbehörde ist ja eh froh, wenn jemand sie mal fragt und zu einem Ausgleich bereit ist.

    Gruß, Jens [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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