Re: Geschützte Eiche fällen
Tag, Jörg,
das ist örtlich und ländermäßig unterschiedlich geregelt.
Hier aus dem für Rheinland-Pfalz geltenden Gesetz:
"§ 6
V e r f a h r e n b e i E i n g r i f f e n
(1) Bedarf ein Eingriff nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung (Planfeststellung, Genehmigung, Erlaubnis, Bewilligung oder Befreiung) oder einer Anzeige, so hat die hierfür zuständige Behörde die zur Durchführung der §§ 5 und 5 a erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Alle übrigen Eingriffe bedürfen der Genehmigung der Landespflegebehörde, die auch die nach den §§ 5 und 5 a erforderlichen Neben Bestimmungen oder Anordnungen trifft.
(2) Wird ein Eingriff ohne die erforderliche Zulassung oder Anzeige vorgenommen, so soll die zuständige Behörde den Beginn oder die Fortsetzung des Eingriffs untersagen; gegebenenfalls sind die Wiederherstellung des früheren Zustandes oder sonstige geeignete Ausgleichsmaßnahmen anzuordnen. Der Eingriff kann untersagt werden, wenn der Betroffene eine mit der Zulassung verbundene Auflage nicht erfüllt."
(Hervorhebung von mir)
Da man einen 50 jährigen Baum nicht so ohne erheblichen Aufwand ersetzen kann, wird es wohl auf eine Geldbusse hinauslaufen.
Übrigens können Solitär- oder Alleebäume mit Stammumfang bei ca 40cm bei etwa 500-1000 € kosten (wenn' reicht). Da kommt noch Transport und Pflanzarbeiten hinzu.
Zu fällen einen schönen Baum
braucht’s eine halbe Stunde kaum -
zu wachsen, bis man ihn bewundert,
braucht er, bedenkt es,
ein Jahrhundert!
(Eugen Roth)
Eckard.