Hallo 
wir würden uns gerne auf einem Stück Weideland ein Gartenhäuschen bauen, weiss jemand wie gross dieses sein darf ohne das man sich eine Genehmigung ( statiker o.ä.) holen muss?
VIelen dank
silke
Hallo 
wir würden uns gerne auf einem Stück Weideland ein Gartenhäuschen bauen, weiss jemand wie gross dieses sein darf ohne das man sich eine Genehmigung ( statiker o.ä.) holen muss?
VIelen dank
silke
Hallo silke,
um irgendwelchen Problemen aus dem weg zu gehen, die später teuer und unangenehm werden können, frag einfach bei Deinem Bauamt nach. Dort kriegst Du eine verbindliche Antwort.
Viele Bauämter haben inzwischen eine kostenfreie Beratung für solche Sachen.
Gandalf
Hallo,
frag einfach bei Deinem
Bauamt nach. Dort kriegst Du eine verbindliche Antwort.
aber unter fremdem Namen, dann kann man sich je nach Antwort auch mal die billigere Alternative aussuchen, ohne daß wer zum überprüfen kommt…
Axel
Hallo axel,
aber unter fremdem Namen, dann kann man sich je nach Antwort
auch mal die billigere Alternative aussuchen, ohne daß wer zum
überprüfen kommt…
glaubst Du wirklich, daß die sich bei einer solchen Anfrage Notizen machen, geschweige denn so was verfolgen?
Bei den Bearbeitungszeiten für Bauanträge haben die sicher wenig Lust sich irgend was an den Fuß zu binden, was auch nur einen Pups Arbeit mehr bedeutet.
Gandalf
Hallo,
kommt drauf an, wie groß das Dorf ist, in dem man wohnt. In München gibt’s da sicher kein Problem. Aber auf dem Lande kennt jeder jeden. Du glaubst gar nicht, wie schnell sich da was rumspricht. ‚Du, hast Du schon gehört, der X. will sich … bauen!‘ Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.
Axel
Hallo, normalerweise ist sowas legal nicht gestattet, denn wenn Du ne Hütte baust, brauchst Du normalerweise auch einen Kanalanschluss (wegen Toilette und so). Aber wenn der Bürgermeister auch eine auf seinem Weideland hat, dann wird normalerweise ein Auge zugedrückt…
Grüße Netti
Nee
Hallo Netti,
Hallo, normalerweise ist sowas legal nicht gestattet,
Doch. Es kommt nur darauf an, wo, und wie groß. Die bestimmungen dafür sind in
den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, dazu gibt es noch gemeindliche
Verordnungen. In Bayern dürfte ich zum Beispiel eine kleine Hütte auf mein
Gartengrundstück stellen, in Baden-Württemberg, wo ich meinen Garten habe und
eine Hütte baue, gibt es
denn
wenn Du ne Hütte baust, brauchst Du normalerweise auch einen
Kanalanschluss (wegen Toilette und so).
Auch das stimmt nicht. Trotz der ganzen Vorschriften gibt es in unserem
Gartengebiet weder Wasser (es ist sogar verboten, einen Brunnen zu schlagen),
nich Abwasser. Und Strom schon gar nicht. Erlaubt sind Plumpsklo mit Grube oder
eine Komposttoilette. Wasser zum Trinken musste mitbringen, und ansonsten musst
Du regenwasser vom Dach auffangen, und wenn Du etwas mehr als ein Fass davon
willst, musst Du eine sündteure Zisterne im Boden versenken!
Bolo2L,
ein finanziell ziemlich ruinierter Hüttlesbauer
Hallo, Silke,
wir würden uns gerne auf einem Stück Weideland ein
Gartenhäuschen bauen
Das kann unter Umständen problematisch werden.
Zunächst einmal ist das Baurecht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hinzu kommen noch unterschiedliche Satzungen der einzelnen Gemeinden.
Für die Stadt Aachen z.B. gilt:
Zitat
Ein Gartenhaus gehört zu den genehmigungsfreien Vorhaben, wenn es 30 m³ umbauten Raum (dies entspricht z.B. einer Fläche von 12 m² bei einer Höhe von 2,50 m) nicht überschreitet und nicht im Außenbereich errichtet werden soll.
Zitüt
Da hast Du schon einmal einen Anhalt. Die Einschränkung „nicht im Außenbereich“ aber würde bei Euch sicher greifen, weil Du ja von „einem Stück Weideland“ sprichst, für das es sicher keine Bauleitplanung gibt.
Langer Rede kurzer Sinn: Ruf beim Bauamt deiner Gemeinde an, und frage nach. Die kennen die einschlägigen Vorschriften aufs Genaueste.
Grüße
Eckard.