Geräteschuppen. Abstand zum Zaun?

Hallo mal eine Frage… mein Schwesterchen hat sich einen geräteschuppen aus Holz gekauft… so ein kleines Hüttchen (B-H-T - 120x210x120). Nun kam ein nachbar und meinte die Hütte muss 3 m vom Zaun entfernt sein. Richtig… nur gilt dieser 3m Abstand auch zum Zaun an der Strasse? Sprich nciht zum Nachbarn?

Danke für schnelle Wortmeldungen…

Grüsse aus Berlin

Robert

Hallo, Robert,
das ist meist in den Bausatzungen der Gemeinde geregelt. Ein kurzer Anruf beim Bauamt dürfte die Frage zweifelsfrei klären.
3 m Abstand erscheinen mir allerdings als etwas übertrieben.
Grüße
Eckard.

Hallo,
diese Frage regelt die Bauordnung deines Bundeslandes und eventuelle örtliche Vorschriften. Ich würde also im Zweifelsfall beim zuständigen Bauamt nachfragen. Manchmal gibt es für so kleine Bauten auch keine Einschränkungen…
Bei uns z.B. gilt für Bauten ab 9 qm Grundfläche Abstand 3m oder direkt an Grundstücksgrenze. 3m von Zaun glaub ich eher nicht - der Zaun könnte ja sonstwo stehen, maßgeblich ist normalerweise immer die Grundstücksgrenze , und dann gilt es für alle Seiten…

Beatrix

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Es gibt noch ein zweites Kriterium
Hallo Robby,

Eckard hat schon Recht: Das Bauamt sagt Dir genau, was einzuhalten ist. Aber frag
auch gleich noch nach dem Abstand zum nächsten Gebäude: Hat nämlich der Nachbar
ebenfalls ein Gerätehüttchen stehen, kann es sein, dass Du noch weiter vom Zaun
weg musst, weil zwischen Gebäuden dann noch z. B. 8 m Abstand gefordert sind
(Brandschutz).
Ciao
Bolo2L

Danke für die Wortmeldungen…
danke an alle… hab immer gedacht das dieser Abstand von 3 m bzw. bestimmte Regelungen vor allem für Nachbar-Nachbar gelten und nicht Eigentümer-Strasse…

aber mal sehen

Grüsse aus Berlin

Robert