Hallo zusammen,
bin absoluter Neuling im Bereich Weinherstellung.
Wir haben einen guten Weinstock und möchten ihn gerne vermehren.
Wie bekommt man Ableger davon? Weis jemand Rat oder eine Internetseite die es beschreibt?
Danke im Voraus
Hallo Paulchen,
bin absoluter Neuling im Bereich Weinherstellung.
Wir haben einen guten Weinstock und möchten ihn gerne
vermehren.
Wie bekommt man Ableger davon? Weis jemand Rat oder eine
Internetseite die es beschreibt?
Danke im Voraus
Ableger schneidet man im Frühjahr, wenn man den Weinstock sowieso schneidet. Du brauchst ein Stück Verholztes mit zwei Augen. Die „untere“ wird in die Erde eingegraben. Aus ihr entwickeln sich Wurzeln. Hoffen und Warten, mehr ist das eigentlich nicht.
Professionelle Weinbauern benützen eine „Unterlage“ aus einer amerikanischen Wildrebe und propfen ein „Edelauge“ auf. Das schützt vor Reblausbefall. Die ersten Reben sollte der Ableger nach 2-3 Jahren tragen. Diese allerersten nimmt man ihm aber, damit er mehr Kraft ins Wachsen investiert.
viele Grüße
Angelika
Kleinliche Ergänzung hierzu …
Hallo,
Professionelle Weinbauern benützen eine „Unterlage“ aus einer
amerikanischen Wildrebe und propfen ein „Edelauge“ auf. Das
schützt vor Reblausbefall. Die ersten Reben sollte der Ableger
nach 2-3 Jahren tragen. Diese allerersten nimmt man ihm aber,
damit er mehr Kraft ins Wachsen investiert.
hierzu sei noch ergänzt, dass in einigen Weinbaugebieten Deutschlands das auspflanzen von Reben, die nicht auf einer reblausresitenten Unterlage stehen, verboten ist.
Sollte bei einer hobbymäßig betriebenen Geschichte nicht wirklich wichtig sein, kann aber im schlimmsten Falle dazu führen, dass Du eine behördliche Auflage bekommst, die Reben wieder rauszureissen.
Grüße
mhg
hierzu sei noch ergänzt, dass in einigen Weinbaugebieten
Deutschlands das auspflanzen von Reben, die nicht auf einer
reblausresitenten Unterlage stehen, verboten ist.
Sollte bei einer hobbymäßig betriebenen Geschichte nicht
wirklich wichtig sein, kann aber im schlimmsten Falle dazu
führen, dass Du eine behördliche Auflage bekommst, die Reben
wieder rauszureissen.
hallo Martin, ernsthaft? Das heißt der Weinbauer muss immer eine Stammpflanze haben, auf die er die veredelte Rebe setzt?
Das habe ich in der Tat nicht gewußt-- naja an der See gibt es kaum Weinbauern.
cu kikut
Das habe ich in der Tat nicht gewußt-- naja an der See gibt es
kaum Weinbauern.
Gar nicht weit von Dir, liebe Kikut,
in Hitzacker gibt es sogar einen ganzen Weinberg, Wenn ich mich nicht irre, der nördlichste in Deutschland 
Gruß Eckard
Hallo kikut,
hallo Martin, ernsthaft? Das heißt der Weinbauer muss immer
eine Stammpflanze haben, auf die er die veredelte Rebe setzt?
es gibt keine Regel ohne Ausnahme 
Der Hintergrund für diese Regelung ist eigentlich ganz einfach:
Die Reblaus ist ein Schädling, der bereits schon einmal den Weinbau in Europa fast zum erliegen gebracht hätte. Um einen erneuten, flächendeckenden Reblausbefall zu verhindern, gibt es in allen Anbaugebieten der Europäischen Union recht restriktive Vorgaben, was das Pflanzgut anbetrifft.
Neben der Verhinderung eines erneuten Reblausbefalles hat das ganze noch einen weiteren Hintergrund. Es gibt noch vereinzelt Rebanlagen mit sogenannten wurzelechten Stöcken. Diese stehen zumeist auf Böden, die der Reblaus keine angenehmen Lebensbedingungen bieten. Um diese Anlagen zu schützen, muss verhindert werden, dass es in der Nähe zu einem Reblausbefall kommt. Schliesslich sind es gerade diese alten Anlagen, die besonders hochwertige Weine hervorbringen können.
Bei Neuanpflanzungen wird nun der Edelreiser (also z.B. ein Riesling) auf eine sogenannte Unterlagsrebe gepfropft. Diese Unterlagen sind Abkömmlinge einer anderen Untergruppe der vitis vinifera.
Diese Unterlagen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine Resistenz gegen die Reblaus haben. Das bedeutet in diesem Fall, dass die Reben zwar von der Reblaus befallen werden können, aber nicht daran eingehen.
Leider sind diese Unterlagsreben nicht zur Weinerzeugung geeignet, sonst könnte man sich den ganzen aufwändigen Kram mit der Veredelung sparen …
Eine weitere Ausnahme kann das Anlegen eines kleinen, privaten Weinbergs sein. Hier gilt dann in jedem Fall: nicht mehr als 100 Stöcke auf nicht mehr als 1 Ar. Dabei muss diese Anlage durch ein bestimmtes Flurstück von ausgewiesenen Rebflächen getrennt sein. Ausserdem kann die Aufsichtbehörde, wie schon geschrieben, zur Wahrung höherer Interessen dennoch das Auspflanzen wurzelechter Reben verbieten und die Rodung der Anlage anordnen.
Viele Grüße
mhg
Hallo in Forum,
Vielen Dank für eure tollen Erklärungen. Ich muß jetzt also leider noch bis zum Frühjahr warten.
Und natürlich versuchen nicht mehr als 100 Pflanzen durch zu bringen, was wahrscheinlich bei meinem Geschick einfach ist.
Noch zwei kurze Fragen dazu:
Ich habe nur eine ungefähre Ahnung davon was Ihr mit zwei „Augen“ meint. Darf ich auch länge Stück einpflanzen (mit mindstens einem „Auge“ in der Erde)?
Darf man den Schnitt auch erst zum Wurzeln in Wasser setzen und so die stärksten selektieren?
Vielen Dank an ALLE!