Hallo,
brauche Hilfe.
Wie ist die Rechtslage?
Habe ein 630qm Grundstück und möchte 2 Gartenhäusle aus Holz
draufstellen. Eins 2m X 2m und eins 3m X 4m. In dem großem
will ich eine Sauna mit El.Ofen einbauen.
Dazu kommt noch im Garten ein Swimmingpool 3m X 6m X 1,5m.
Die Terrasse will ich seitlich mit Ornamentglasscheiben
verkleidern, so wie ein Wintergarten.
Den Balkon will ich überdecken und von einer Seite
(Regenseite) verkleidern, sonst kann man nicht beim Regen auf
den Balkon gehen.
Die Stadtverwaltung konnte mir nicht genau sagen, ob ich eine
Genehmigung brauche. Ein Beamter schickt mich zu anderem und
jeder sagt was anderes. Wo kann ich das alles nachlesen?
Es muß doch irgendwo schriftlich stehen!. Es kann nicht sein,
dass ein Beamter genau das Gegenteil sagt, was der anderer
sagt (wie in meinem Fall)!
Wer weiss was darüber?
MfG
Josef
Hallo,
Sag mir mal was zu Deinem Bundesland; Baurecht ist nämlich Landesrecht. Ausserdem ist noch interessant, wieviel Quadratmeter Deines Grundstückes bereits bebaut sind und wieviele von den unbebauten oberflächenverschlossen sind. Das spielt z.B. in Mecklenburg eine grosse Rolle.
Frohe Ostern Rolf
Hallo, Rolf, danke für die Antwort
ich wohne in Bayern, die bebaute Fläche ist 90qm für das Haus
und ca.25qm für die Garage direkt am Haus.
Alles Gute
Josef
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Hallo Josef,
googeln bringt
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/ba…
Darin steht ab Art.63 wie der Freistaat es mit der Genehmigungspflicht hält.
Mit Gruß aus Preußen
Karl
Hallo Josef !
Ich muss jetzt passen, weil ich Dir nur was Verbindliches zu Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen sagen kann. Aber, wie ich sehe, hat Dir schon jemand weiter geholfen. Schöne Ostertage aus Mecklenburg !
Rolf