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Re^2: Gesetzeslage bzgl. Bäume->Schatten
Hallo, Klaus!
Erst mal danke für die schnelle Antwort.
Ich beziehe gerade eine neue Wohnung. Sie hat einen schönen
Garten mit dabei, nur ist dieser nicht sehr groß und es stehen
einige hohe, dichte Bäume drin (Tannen).
Was kann ich tun, um den Garten brauchbar zu gestalten, d.h.
die Anzahl und auch die Dichte der Bäume auf ein erträgliches
Maß zu bringen?
Ich hörte, es gäbe eine Regel bzgl. des Fällens von Bäumen,
die sich nach dem Umfang des Stammes richtet.
Man möge mich nicht falsch verstehen. Ich bin nicht gegen
Bäume. Nur ist so der Garten nicht so nutzbar, wie ich mir das
vorstelle.
Gruß,
Mathias
1. Wenn Du Mieter der Wohnung bist, dann darfst nicht einmal
einen kleinen Ast ohne vorherige Zustimmung des Vermieters
absägen.
Der ist auf meiner Seite.
2. Wenn Du das Grundstück gekauft hast, dann mußt Du Dich an
eine eventuell vorhandene Baumsatzung halten. Die Bestimmungen
erfährst Du von der Gemeinde (Stadt). Da stehen die genauen
Daten über die Dicke des Stammes drin (meist ab 80cm Umfang
wird es teuer, da das Absägen genehmigungspflichtig ist).
3. Wenn keine Satzung besteht, dann darfst normalerweise nur
in dem Zeitraum 1.10. bis 31.3. sägen (Genaue Daten von der
Stadt/Gemeinde erfragen). Damit will man verhindern, daß
Vogelnester unnötig zerstört werden.
Alles klar. Macht Sinn.
Ein Hinweis, so auf die schnelle mal absägen, bei bestehender
Baumsatzung, und dann auf ein billiges Bußgeld zu hoffen, kann
in das "Holzauge" gehen. Es kam schon vor, daß die Behörde die
Wiederanpflanzung und Pflege (!) eines gleich großen Baumes
verlangte. Eine ausgewachsene Buche, Kastanie kann schon mal
einige Tausender kosten! Das Bußgeld übrigens auch.
Kapiert.
Aber auf die Tour wollte ich das auch nicht machen.
Das soll schon in Ordnung gehen.
Gruß,
Mathias