Gesetzeslage bzgl. Bäume->Schatten

Von: , Frage gestellt am Fr, 4. Aug 2000

Hi!

Ich beziehe gerade eine neue Wohnung. Sie hat einen schönen Garten mit dabei, nur ist dieser nicht sehr groß und es stehen einige hohe, dichte Bäume drin (Tannen).

Was kann ich tun, um den Garten brauchbar zu gestalten, d.h. die Anzahl und auch die Dichte der Bäume auf ein erträgliches Maß zu bringen?
Ich hörte, es gäbe eine Regel bzgl. des Fällens von Bäumen, die sich nach dem Umfang des Stammes richtet.

Man möge mich nicht falsch verstehen. Ich bin nicht gegen Bäume. Nur ist so der Garten nicht so nutzbar, wie ich mir das vorstelle.

Gruß,

Mathias

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
    Re: Gesetzeslage bzgl. Bäume->Schatten

    1. Wenn Du Mieter der Wohnung bist, dann darfst nicht einmal einen kleinen Ast ohne vorherige Zustimmung des Vermieters absägen.
    2. Wenn Du das Grundstück gekauft hast, dann mußt Du Dich an eine eventuell vorhandene Baumsatzung halten. Die Bestimmungen erfährst Du von der Gemeinde (Stadt). Da stehen die genauen Daten über die Dicke des Stammes drin (meist ab 80cm Umfang wird es teuer, da das Absägen genehmigungspflichtig ist).
    3. Wenn keine Satzung besteht, dann darfst normalerweise nur in dem Zeitraum 1.10. bis 31.3. sägen (Genaue Daten von der Stadt/Gemeinde erfragen). Damit will man verhindern, daß Vogelnester unnötig zerstört werden.

    Ein Hinweis, so auf die schnelle mal absägen, bei bestehender Baumsatzung, und dann auf ein billiges Bußgeld zu hoffen, kann in das "Holzauge" gehen. Es kam schon vor, daß die Behörde die Wiederanpflanzung und Pflege (!) eines gleich großen Baumes verlangte. Eine ausgewachsene Buche, Kastanie kann schon mal einige Tausender kosten! Das Bußgeld übrigens auch. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
      Re^2: Gesetzeslage bzgl. Bäume->Schatten

      Hallo, Klaus!

      Erst mal danke für die schnelle Antwort. Ich beziehe gerade eine neue Wohnung. Sie hat einen schönen
      Garten mit dabei, nur ist dieser nicht sehr groß und es stehen
      einige hohe, dichte Bäume drin (Tannen).

      Was kann ich tun, um den Garten brauchbar zu gestalten, d.h.
      die Anzahl und auch die Dichte der Bäume auf ein erträgliches
      Maß zu bringen?
      Ich hörte, es gäbe eine Regel bzgl. des Fällens von Bäumen,
      die sich nach dem Umfang des Stammes richtet.

      Man möge mich nicht falsch verstehen. Ich bin nicht gegen
      Bäume. Nur ist so der Garten nicht so nutzbar, wie ich mir das
      vorstelle.

      Gruß,

      Mathias
      1. Wenn Du Mieter der Wohnung bist, dann darfst nicht einmal
      einen kleinen Ast ohne vorherige Zustimmung des Vermieters
      absägen.
      Der ist auf meiner Seite. 2. Wenn Du das Grundstück gekauft hast, dann mußt Du Dich an
      eine eventuell vorhandene Baumsatzung halten. Die Bestimmungen
      erfährst Du von der Gemeinde (Stadt). Da stehen die genauen
      Daten über die Dicke des Stammes drin (meist ab 80cm Umfang
      wird es teuer, da das Absägen genehmigungspflichtig ist).
      3. Wenn keine Satzung besteht, dann darfst normalerweise nur
      in dem Zeitraum 1.10. bis 31.3. sägen (Genaue Daten von der
      Stadt/Gemeinde erfragen). Damit will man verhindern, daß
      Vogelnester unnötig zerstört werden.
      Alles klar. Macht Sinn.
      Ein Hinweis, so auf die schnelle mal absägen, bei bestehender
      Baumsatzung, und dann auf ein billiges Bußgeld zu hoffen, kann
      in das "Holzauge" gehen. Es kam schon vor, daß die Behörde die
      Wiederanpflanzung und Pflege (!) eines gleich großen Baumes
      verlangte. Eine ausgewachsene Buche, Kastanie kann schon mal
      einige Tausender kosten! Das Bußgeld übrigens auch.
      Kapiert.

      Aber auf die Tour wollte ich das auch nicht machen.
      Das soll schon in Ordnung gehen.

      Gruß,

      Mathias

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