Welche Büsche sind zu empfehlen?

Wir haben einen Wochenendgrundstück, das durch Büsche von den anderen Grundstücken abgetrennt ist.

Diese Büsche wachsen aber wie wilde.
Da wir nicht so oft in dem Garten sind und die Büsche eine Maximalhöhe von 1,50 m haben sollten, kommen wir etwas in Bredouille. Sie sind auch schon sehr alt und holzig und da haben wir uns gedacht, daß wir eine Buscherneuerung vornehmen.

Welche Büsche würdet ihr uns als Abtrenner empfehlen?
Wichtig: keine Stacheln!

Bin ganz gespannt auf eure Empfehlungen.
Dagmar

Hallo Banya

Wir haben einen Wochenendgrundstück, das durch Büsche von den
anderen Grundstücken abgetrennt ist.

Diese Büsche wachsen aber wie wilde.

mach Dir keine Illusionen.
Grundsätzlich wachsen alle Gehölze nach oben und in die Breite.
Schneiden muss man jedes Jahr.

Da wir nicht so oft in dem Garten sind und die Büsche eine
Maximalhöhe von 1,50 m haben sollten, kommen wir etwas in
Bredouille.

Im Juni entsprechend kürzen

Sie sind auch schon sehr alt und holzig und da
haben wir uns gedacht, daß wir eine Buscherneuerung vornehmen.

dann schneidet alles auf Höhe der Erde ab.
Es wird alles wieder neu austreiben.

Ein Beispiel Persischer Flieder (Syringa) in meinem Garten:
vor dem Abholzen 2,50m hoch.
1 Jahr nach dem Abholzen 1,50m hoch.
2 Jahre nach dem Abholzen volle Blüte.

Welche Büsche würdet ihr uns als Abtrenner empfehlen?
Wichtig: keine Stacheln!

es kommt darauf an, was Du möchtest.

  • dichtes Laub (Sichtschutz)
  • ein gutes Leben für die heimische Fauna
  • attraktives Laub
  • eine Ernte für Euch im Herbst

je nachdem musst Du immer andere Gehölze wählen.

Außerdem , bei uns muss man bei der Stadt oder Gemeinde fragen, was man neu anpflanzt. Oder ob man alte Hecken überhaupt roden darf.

Frag lieber vorher bei Euch nach.
Hinterher kommt manchmal teuer.

viele Grüße
Geli

Bin ganz gespannt auf eure Empfehlungen.
Dagmar

Diese Büsche wachsen aber wie wilde.
Da wir nicht so oft in dem Garten sind und die Büsche eine
Maximalhöhe von 1,50 m haben sollten, kommen wir etwas in
Bredouille. Sie sind auch schon sehr alt und holzig und da
haben wir uns gedacht, daß wir eine Buscherneuerung vornehmen.

Hallo Dagmar,
die meisten Büsche halten sich nicht an eine Maximalhöhe von 1, 5 m.
Ich empfehle dir, die alten Büsche abschnittsweise auf den Stock zu setzen. (radikal etwa 30 cm über dem Boden kappen)
Grüße
Ulf

Außerdem , bei uns muss man bei der Stadt oder Gemeinde
fragen, was man neu anpflanzt. Oder ob man alte Hecken
überhaupt roden darf.

Hallo Geli,
das auf-den-Stock-setzen von Hecken und Büschen ist eine Erhaltungs-/Pflegemaßnahme und keine Rodung. Sieht etwas rabiat aus, wirkt aber.
Solche Erhaltungsmaßnahmen verstoßen gegen keine Gehölz-/Baumschutzsatzung, solange sie in den Wintermonaten ausgeführt wird.
Das Nachfragen bei der Gemeinde bezieht sich nur auf Ersatzpflanzungen nach Rodungen, falls geschützter Gehölzbestand beseitigt wird. Das wird aber in der Bearbeitung des Antrags geklärt.
Grüße
Ulf

Also, daß jedes Jahr geschnitten werden muß ist klar.

Jetzt mal zu Empfehlungen:
Welche Art von Hecken habt ihr denn so?
Oder was habt ihr tolles gesehen, was als Hecke in Frage kommt?

Gruß,
Dagmar

Wir haben einen Wochenendgrundstück, das durch Büsche von den
anderen Grundstücken abgetrennt ist.
Welche Büsche würdet ihr uns als Abtrenner empfehlen?
Wichtig: keine Stacheln!

Ich würde eine Buchenhecke pflanzen. Diese neigt weniger dazu unten schütter zu werden als z.B. Liguster. Thuja nur, wenn Du im Winter Sichtschutz brauchst. Schneiden immer so, dass sie oben etwas schmaler ist als unten. Das hat mit der Lichtversorgung zu tun.
Büsche einzeln zur Abtrennung zu pflanzen, so dass jeder Busch sich als Individuum entwickeln kann, kostet sehr viel Platz. Außerdem überwachsen manche Sorten andere, Du musst dann häufig gestalterisch eingreifen.
Udo Becker

Außerdem , bei uns muss man bei der Stadt oder Gemeinde
fragen, was man neu anpflanzt. Oder ob man alte Hecken
überhaupt roden darf.

Hallo Geli,
das auf-den-Stock-setzen von Hecken und Büschen ist eine
Erhaltungs-/Pflegemaßnahme und keine Rodung. Sieht etwas
rabiat aus, wirkt aber.
Solche Erhaltungsmaßnahmen verstoßen gegen keine
Gehölz-/Baumschutzsatzung, solange sie in den Wintermonaten
ausgeführt wird.

Hallo,
das kann man nicht so pauschal sagen. So darf man nach Baumschutzordung Hannover (ohne Genehmigung) kein Schnittwerkzeug anlegen, wenn die Sträucher 3m Höhe überschritten haben.
Gruß
Karl

Das Nachfragen bei der Gemeinde bezieht sich nur auf
Ersatzpflanzungen nach Rodungen, falls geschützter
Gehölzbestand beseitigt wird. Das wird aber in der Bearbeitung
des Antrags geklärt.
Grüße
Ulf

das auf-den-Stock-setzen von Hecken und Büschen ist eine
Erhaltungs-/Pflegemaßnahme und keine Rodung. Sieht etwas
rabiat aus, wirkt aber.
Solche Erhaltungsmaßnahmen verstoßen gegen keine
Gehölz-/Baumschutzsatzung, solange sie in den Wintermonaten
ausgeführt wird.

das kann man nicht so pauschal sagen. So darf man nach
Baumschutzordung Hannover (ohne Genehmigung) kein
Schnittwerkzeug anlegen, wenn die Sträucher 3m Höhe
überschritten haben.

Hallo Karl,
Die Baumschutzsatzung von Hannover schützt laut § 2 (1) auch
„c) Alle Großsträucher mit einer Höhe von mindestens 3 m sowie alle freiwachsenden Hecken.
Als Hecken gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene Gehölzstreifen mit einer Mindestlänge von 5 m und einer Mindesthöhe von 3 m.“
In § 4 (nicht unter die Verbote fallen) steht aber:
„a) Fachgerechte Pflege-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen“

Das Auf-den-Stock-setzen ist eine fachgerechte Pflege-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahme.

Und nun? Suchst du andere Beispiele?

Grüße
Ulf

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Hallo Karl,
Die Baumschutzsatzung von Hannover schützt laut § 2 (1) auch
„c) Alle Großsträucher mit einer Höhe von mindestens 3 m sowie
alle freiwachsenden Hecken.
Als Hecken gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene
Gehölzstreifen mit einer Mindestlänge von 5 m und einer
Mindesthöhe von 3 m.“
In § 4 (nicht unter die Verbote fallen) steht aber:
„a) Fachgerechte Pflege-, Entwicklungs- und
Erhaltungsmaßnahmen“

Das Auf-den-Stock-setzen ist eine fachgerechte Pflege-,
Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahme.

Und nun? Suchst du andere Beispiele?

Hallo Ulf,
nein, ich suche keine anderen Beispiele.
Vielen Dank für den Hinweis auf den O-Text der Satzung.
Den hatte der Mitarbeiter des Grünflächenamtes wohl auch nicht gelesen, als er meinen Gärtner beim Schnitt einer Magnolie „erwischte“ und ihm das Weiterschneiden pauschal untersagte, weil der Strauch die 3m bereits überschritten hatte.
Gruß
Karl

Grüße
Ulf