Heckenabstand vom Art der Bäume abhängig?

Hallo allerseits!
Ihr hilft immer ganz toll, hier also eine neue Frage :wink:
Habe ein kleines Stück am Zaun zu Nachbarn wg. Sichtschutz mit 4 Eiben, genauer Taxus Baccata, bepflanzt. Da ich vorhabe, die auf Schnitthöhe zu halten ( ca 1,70) habe ich mit einem Abstand von ca 60 -70 cm zum Nachbarszaun gepflanzt. Bei uns in der Gegend sind eigentlich nur 50 cm bei Hecken nötig.
Nun ja, jetzt kommen die Nachbarn mit einem Schreiben und Ausdruck aus der Pflanzordnung und fordern mich auf, die Hecke auf 1,50 m Abstand umzupflanzen… Wg. der Höhe, die irgendwann vielleicht 20 m erreichen könnte und der Wurzeln, die irgendwann rüber wachsen könnten… Ich habe den Nachbarn versichert, dass ich die Hecke nicht hoch werden lassen will, sie haben aber auf ihrem Standpunkt beharrt. Also habe meine kleine Hecke gestern ausgegraben und die Eiben woanders untergebdacht… Allerdings ist unser Garten recht klein, und der Maximalabstand, denn ich einhalten konnte war bestenfalls 1m - 1,10m… Im Internet habe ich aber danach Hinweise gefunden, dass die Abstände nicht vom Art der Bepflanzung ( Obstbaum oder Buchs) und nicht von der teoretischen Höhe, die ein Baum überhaupt erreichen kann, abhängig sind, sondern davon, was man damit tatsächlich macht. Sprich, wenn die Hecke unter 2 m gehalten wird, kann sie auch mit 50 cm Abstand gepflanzt werden. Diese Auskunft aus dem Internet ist mir aber nicht hundertprozentig sicher. Hat jemand Erfahrung damit? Ähnliche Fälle? Wäre für die Auskunft sehr dankbar!!!

Hallo,
das ist eher ein rechtliches Problem. Google mal nach Nachbarschaftsrecht und dem betreffendem Bundesland. Falls ein Bebauungsplan oder eine andere kommunale Satzung existiert, die weitergehende Vorschriften enthält, sind diese gültig.
Grüße
Ulf