Hallo und Frohe Ostern 
Ich habe das Problem einen Goldregen im Garten stehen zu haben.
Mit einem 21 Monate alten Sohn stellt dieser Goldregen in meinen Augen eine recht relevante Gefahr für die Gesundheit meines Kindes dar.
Nun habe ich beim Abholzen natürlich gleich nen Anpfiff von einem meiner „lieben“ Nachbarn gehabt, das ab dem 15.März ja keine Bäume mehr gefällt werden dürfen und er nun die Polizei rufen müsse.
Ich entgegnete Ihm, das es sich bei einem Goldregen um eine Pflanze der Kategorie „Büsche & Sträucher“ handele.
Nun hab ich recherchiert dass es sich bei einem Goldregen um ein Gehölz handelt.
Kann mir einer sagen ob es für Gehölze auch einer Genehmigung bedarf und es wie bei Bäumen zeitliche Grenzen gibt ?
Gehölzschutz in Hamburg
Hallo,
bitte nicht irre machen lassen.
Informiere dich rechtlich: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/bezirke/wandsbek…
(Hamburg habe ich aus der Vika entnommen)
Und dann frage dich mal, wieviele Kinder durch Pflanzen Schäden genommen haben! Kann es sein, dass du Überreagierst? Bevor die Kinder alles verstehen, musst du etwas aufpassen.
Grüße
Ulf
hallo & frohe ostern,
Mit einem 21 Monate alten Sohn stellt dieser Goldregen in
meinen Augen eine recht relevante Gefahr für die Gesundheit
meines Kindes dar.
du besser deinen garten zubetonieren, denn es wird kaum ein gewächs dort geben, dass für deinen 21-monatigen sohn nicht unter bestimmten umständen gefährlich werden kann.
das sicherste überhaupt ist es allerdings, seinem kind frühzeitig den normalen umgang mit blumen, hecken und sträuchern zu lehren.
gruß
ann
du besser deinen garten zubetonieren, denn es wird kaum ein
gewächs dort geben, dass für deinen 21-monatigen sohn nicht
unter bestimmten umständen gefährlich werden kann.
das sicherste überhaupt ist es allerdings,
seinem kind frühzeitig den normalen umgang mit blumen, hecken
und sträuchern zu lehren.
gruß
ann
Wenn der Lütte Gras futtert oder an den Ästen nagt ist mir das relativ egal.
Ich hab in dem Alter alles gefuttert was nicht schnell genug weg konnte.
Nur wenn es um giftige Alkaloide geht, verstehe ich da recht wenig Spaß.
Ich weiß das die Nebenwirkungen bis Atemstillstand recht selten vorkommen, da der menschliche Körper vorher mit Erbrechen reagiert, mann muss es ja nun aber nicht provozieren.
In der Anfrage ging es ja auch eher um einen Rat, wie und wann ich genau diesen Kollegn aus dem Garten entfernen kann.
Danke da an Ulf !
Mit 21 Monaten hat so ein Kind ja auch das absolute Verständnis dafür dass eine Planze mit interessanten farbigen Blüten absolut tabu sein sollte…
Grass und Co mit bekannt giftigen Pflanzen zu vergleichen ist ja wieder mal typisch…
Sorry aber manchmal wäre es schlauer nichts zu sagen.
Gruss I
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Sorry aber manchmal wäre es schlauer nichts zu sagen.
ja, dann halte dich aber auch dran.
Sorry aber manchmal wäre es schlauer nichts zu sagen.
ja, dann halte dich aber auch dran.
Warst es nicht du die kein bischen auf die Frage des Fragestellers einging, sondern in für quasi bescheuert erklärt hast?
deutungshoheit?
(…) sondern in für quasi bescheuert erklärt
hast?
nein, das müssen deine gedanken gewesen sein.
meine antwort hatte das weder offen noch versteckt zum inhalt.
Nun habe ich beim Abholzen natürlich gleich nen Anpfiff von
einem meiner „lieben“ Nachbarn gehabt, das ab dem 15.März ja
keine Bäume mehr gefällt werden dürfen und er nun die Polizei
rufen müsse.
Es geht wohl um die Vogelbrutzeit, nicht um eine Baumschuzverordnung. Regional verschieden beginnt sie ca 15.3. und endet im Juli.
Dein Fall ist aber wohl übersichtlich: Ein einzelner Strauch, der noch ohne Blätter, sichtbar kein Vogelnest enthält, kann nicht beanstandet werden.
Du kannst zur Zeit in den Städten viele Beispiele sehen, wo die Stadt selbst jetzt noch einzelne Bäume und Sträucher entfernt.
Udo Becker
Ein einzelner Strauch,
der noch ohne Blätter, sichtbar kein Vogelnest enthält, kann
nicht beanstandet werden.
Du kannst zur Zeit in den Städten viele Beispiele sehen, wo
die Stadt selbst jetzt noch einzelne Bäume und Sträucher
entfernt.
Hallo Udo,
das ist allerdings keine Begründung für die Rechtmäßigkeit.
Dass außerhalb der Wintermonate Gehölze nicht oder nur eingeschränkt beschnitten werden dürfen, ist Landesgesetzgebung, die über der Baumschutzsatzung der Kommune steht.
Die Stadt müsste sich eine Genehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde besorgen. Bei kreisfreien Städten geht das etwas einfacher, da man meist im gleichen Haus sitzt.
Grüße
Ulf