Landschaftsbauer hat Gartenhütte ohne Betonfunda

Betonfundament bei uns aufgebaut. Die Hütte ist 4,30m * 3,00m. Bohlen haben 35mm Dicke.

Die Hütte wurde auf abfallende Rasenfläche gestellt. Das Fundament besteht aus Gehwegplatten (Punktuell) mit Steinen drauf zu ausgleich der Höhe. Unter den Gehwegplatten ist nur ein wenig Sand. Auf den Steinen sind zu genauen Ausrichtung Plastikkeile und Holzkeile aus unbehandelter Fichte. Die Hütte steht mit der rechten Seite fast direkt auf dem Rasen, mit der linken ca. 30cm über dem Boden (durch Gefälle), Daher vorne und hinten auch offen, vorne wurde einfach Erde auf Höhe der untersten Balken angeschüttet.

Daher meine Frage, ist das so richtig, bzw. kann man das so machen?
Besteht von einem Gärtner / Landschaftsbauer gewährleistungspflicht?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo,

also sowas würde ich mir nicht hinstellen lassen. Der soll sich sein Lehrgeld auszahlen lassen. Warte mal den nächsten Sturm ab.

LG Rosenfreak

Hallo,

hab gerade ein Mail bekommen, dass ich hier eine Antwort-Mail hätte.

Finde sie aber nicht.

LG Rosenfreak

Was steht im Auftrag / Angebot?
Hi auch!

Das hört sich schon spannend an und wenig solide. Ist er sicher schon fertig?

Was war den beauftragt, angeboten, besprochen? Gibt es einen schriftlichen Auftrag, ein Angebot, eine Skizze des ganzen? Einen Bauleiter, wer hat die Geschichte überwacht, wer die Leistung abgenommen?
Welcher Boden soll denn in der Hütte sein?
Wie massiv ist das Häuschen? Habt Ihr das besorgt und erhats nur aufgestellt oder hat er die Hütte mitgebracht?

Daher meine Frage, ist das so richtig, bzw. kann man das so
machen?

Kann man machen, hab ich auch schon gesehen, für einen einfachen Werkzeugschuppen kann’s auch reichen, wobei man den 30cm Spalt ja noch zumachen kann. Schön und solide ist es nicht.

Besteht von einem Gärtner / Landschaftsbauer
gewährleistungspflicht?

Natürlich, aber ich würde nicht warten, bis die Hütte abgehoben hat :smile:

Grüsse
kernig

Hallo,

so ganz koscher erscheint mir das Bauwerk auch nicht. Ihr könnt einen Gutachter beauftragen, der das mal in Augenschein nimmt. Meiner Ansicht nach besteht da Nachbesserungspflicht, allerdings kann es sein, dass bei einem Streifenfundament die Baubehörde wegen Baugenehmigung ein Wort mitreden will.

Gruß
Horst

Erst mal vielen Dank für die Antwort!

Die Hütte wurde vom Baumarkt geliefert und war noch verpackt. Gärtner hatte den Auftrag die Hütte aufzubauen. In der Anleitung war ein Fundament vorgesehen, er sagte aber, das dies vom Bodenunterbau der Hütte abhängt, ob man ein Fundament braucht. Ich hatte ihn auf das Fundament hingewiesen, jedoch nach dem Blick in die Anleitung sagte er, da brauch man kein Fundament.

Weiterhin sagte er mir,dass die Hütte erst nach Aufbau gestrichen werden muss. Da hat mir jetzt aber auch jemand etwas anderes erzählt.

Die Hütte wiegt ca. 1.4 Tonnen. Ist recht massiv und hat genagelte Bretter im Boden. Ist in zwei Räume aufgeteilt, links kleiner Schuppen für Rasenmäher usw. Recht großer Raum mit zweiteiliger Tür und Fenster. Die Hütte heißt Bellmondo und stammt vom Baumarkt Gillet.

Abgenommen hat die Hütte keiner, da ich ja davon ausgegangen bin, dass der Landschaftsbauer davon Ahnung hat. Leider ist die Rechnung auch schon bezahlt.

Sofern es jetzt zu Streit kommt, was kann ich da machen? Muss ggf. die Hütte wieder abgebaut werden? Entstehen das Schäden?

Gruß und Danke

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Moin,

Die Hütte wurde vom Baumarkt geliefert und war noch verpackt.
Gärtner hatte den Auftrag die Hütte aufzubauen.

Dein Gärtner oder Beauftragter des Baumarkts?
I.d.R. steht im Werkvertrag zum Aufstellen einer solchen Hütte, daß das Fundament bauseitig, d.h. von DIR zu stellen ist.

In der Anleitung war ein Fundament vorgesehen, er sagte aber, das
dies vom Bodenunterbau der Hütte abhängt, ob man ein Fundament
braucht. Ich hatte ihn auf das Fundament hingewiesen, jedoch
nach dem Blick in die Anleitung sagte er, da brauch man kein
Fundament.

Quark. Kein Fundament brauchst du nur dann, wenn die Hütte auf einen soliden Untergrund (gerüttelter Schotter, gerüttelter Kies mit einzelnen Gehwegplatten, gepflasterte oder asphaltierte Fläche) gestellt wird

Weiterhin sagte er mir,dass die Hütte erst nach Aufbau
gestrichen werden muss. Da hat mir jetzt aber auch jemand
etwas anderes erzählt.

Jepp. Der gute Handwerker streicht / sprüht VOR dem Zusammenbau zumindest mit Bläueschutz!

Die Hütte wiegt ca. 1.4 Tonnen. Ist recht massiv und hat
genagelte Bretter im Boden. Ist in zwei Räume aufgeteilt,
links kleiner Schuppen für Rasenmäher usw. Recht großer Raum
mit zweiteiliger Tür und Fenster.

Und das steht nun auf kleinen „Säulen“ aus gehwegplatten mit Plstik- bzw Holzkeilen drunter? Und dann auf etwas Sand der auf dem Rasen liegt? Ich bin erschüttert. Der erste kräftige Regen wird beginnen den Sand zu unterspülen…

Abgenommen hat die Hütte keiner, da ich ja davon ausgegangen
bin, dass der Landschaftsbauer davon Ahnung hat. Leider ist
die Rechnung auch schon bezahlt.

Tja, ich verweise nochmals darauf, daß ein Werkvertrag DETAILS enthalten muß. Zumindest ist zu klären, wer was wie bereit stellt und wer nicht.

Sofern es jetzt zu Streit kommt, was kann ich da machen? Muss
ggf. die Hütte wieder abgebaut werden? Entstehen das Schäden?

Da bin ich als Nichtjurist überfragt.

Gruß
BeLa

Mehr kann ich dazu auch nicht sagen [owT]
…leider…

Grüsse
kernig

Na ja, vor dem Gutachter würde ich erst mal klären:

Was genau wurde vereinbart? - Fachgerechte Montage oder möglichst einfache /billige Montage? Wurde vorher ein Festpreis für eine bestimmte Leistung vereinbart oder nach Aufwand/Stunden bezahlt?
Wer ist der „Gärtner“? Ein Fachbetrieb, der eigentlich Ahnung davon haben sollte oder der nette Kerl, der ohne Rechnung gerne allen im Garten hilft?
Wurde überhaupt eine Rechnung ausgestellt? Wenn nicht bringt eh alles nix, dann wäre Geld für den Gutachter sowieso zum Fenster rausgeschmissen.

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