Moin,
Die Hütte wurde vom Baumarkt geliefert und war noch verpackt.
Gärtner hatte den Auftrag die Hütte aufzubauen.
Dein Gärtner oder Beauftragter des Baumarkts?
I.d.R. steht im Werkvertrag zum Aufstellen einer solchen Hütte, daß das Fundament bauseitig, d.h. von DIR zu stellen ist.
In der Anleitung war ein Fundament vorgesehen, er sagte aber, das
dies vom Bodenunterbau der Hütte abhängt, ob man ein Fundament
braucht. Ich hatte ihn auf das Fundament hingewiesen, jedoch
nach dem Blick in die Anleitung sagte er, da brauch man kein
Fundament.
Quark. Kein Fundament brauchst du nur dann, wenn die Hütte auf einen soliden Untergrund (gerüttelter Schotter, gerüttelter Kies mit einzelnen Gehwegplatten, gepflasterte oder asphaltierte Fläche) gestellt wird
Weiterhin sagte er mir,dass die Hütte erst nach Aufbau
gestrichen werden muss. Da hat mir jetzt aber auch jemand
etwas anderes erzählt.
Jepp. Der gute Handwerker streicht / sprüht VOR dem Zusammenbau zumindest mit Bläueschutz!
Die Hütte wiegt ca. 1.4 Tonnen. Ist recht massiv und hat
genagelte Bretter im Boden. Ist in zwei Räume aufgeteilt,
links kleiner Schuppen für Rasenmäher usw. Recht großer Raum
mit zweiteiliger Tür und Fenster.
Und das steht nun auf kleinen „Säulen“ aus gehwegplatten mit Plstik- bzw Holzkeilen drunter? Und dann auf etwas Sand der auf dem Rasen liegt? Ich bin erschüttert. Der erste kräftige Regen wird beginnen den Sand zu unterspülen…
Abgenommen hat die Hütte keiner, da ich ja davon ausgegangen
bin, dass der Landschaftsbauer davon Ahnung hat. Leider ist
die Rechnung auch schon bezahlt.
Tja, ich verweise nochmals darauf, daß ein Werkvertrag DETAILS enthalten muß. Zumindest ist zu klären, wer was wie bereit stellt und wer nicht.
Sofern es jetzt zu Streit kommt, was kann ich da machen? Muss
ggf. die Hütte wieder abgebaut werden? Entstehen das Schäden?
Da bin ich als Nichtjurist überfragt.
Gruß
BeLa