Darf Nachbar Gift zu mir rüber Spritzen?

Hallo!
Ich wohne auf einem Bauernhof, welcher zwar nicht mehr zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird, aber immer noch Sondernutzungsrechte hat (sprich Befreiiung von der Hundesteuer, Erlaubnis zur Haltung von Nutzvieh, Anlegen eines großen Misthaufens, etc.).

Direkt an meinen Gemüseacker grenzt nun das Feld eines Landwirts. Direkt an der Grenze habe ich Himbeeren gepflanzt, bereits 1m daneben stehen die ersten Rüben des Landwirts.

Nun spritzt der ja sein Feld und ich wollte mal nachfragen, ob das erlaubt ist, dass er so dicht an unserem Grundstück spritzt, dass meine Himbeeren gleich mitgespritzt werden oder gibt es irgenwelche Verordnung, dass er einen bestimmten Mindestabstand halten muss? Und kriege ich irgendwie den Namen des Landwirts raus?

LG Ali

Zitat „Hinweise zum Pflanzenschutz im Gemüsebau 2007“ Land Thüringen:

Anwenderpflichten:
Der Anwender von Pflanzenschutzmitteln hat eine besondere Sorgfaltspflicht, die sich insbesondere auch aus der „guten fachlichen Praxis“ ergibt.
Er hat alle Maßnahmen zu ergreifen, damit eine Abdrift von Pflanzenschutzmitteln auf angrenzende Grundstücke ausgeschlossen wird. Die Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel und die daraus resultierenden Auflagen sind unbedingt einzuhalten.

Vorsichtsmaßnahmen durch Pflanzenschutzmittelanwender

  • rechtzeitige Information der Anlieger über bevorstehende Pflanzenschutz-Maßnahmen
  • Einhaltung eines zusätzlichen Sicherheitsabstandes zu Anliegerflächen
  • Windgeschwindigkeit und –richtung beachten
  • Im Anliegerbereich möglichst großtropfig und mit möglichst tiefem Spritzbalken spritzen, gegebenenfalls Düsen oder Spritzbalken abschalten.
    • Sofortige Information der Anlieger bei Abdrift, gleichzeitig Information des amtlichen Pflanzenschutzdienstes.
    • Aufgetretene Schäden durch Abdrift sind zu regulieren.

Vorsorgemaßnahmen durch Anlieger
Der Anlieger hat eine Duldungspflicht gegenüber der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, soweit sie entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und die Nutzung seines Grundstückes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

Hallo!
Du schreibst er Spritzt Gift. Woher weisst Du das es Gift ist?
Welches Gift genau, welche Konzentration, wogegen spritzt er?
Es wäre sicherlich auch hilfreich zu wissen in welchem Bundesland Dein Bauernhof liegt. Möglicherweise gibts da ländersypezifisch Unterschiede.
Gruß Rumburak

Hallo!
Das sieht man doch, wenn die Bauern mit ihren Treckern übers Feld waren und Pestizide und Insektizide drauf sprühen.
Ali

Hallo!

Das sieht man doch, wenn die Bauern mit ihren Treckern übers
Feld waren und Pestizide und Insektizide drauf sprühen.
Ali

Aha.
Ja, in diesem Falle darf er das.
Vorausgesetzt er hält die dafür geltenden Bestimmungen ein, wie schon geschrieben wurde.
Aber du wirst sicherlich an der Art wie er fährt sehen, dass er das nicht tut.

Rumburak

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Hallo Ali,
als ich das alles gelesen habe, musste ich teilweise schmunzeln.
Woher weisst du ob er nicht in seinem Spritztank biologisches Spritzmittel hat?
Dann ist die Frage noch zu klären wer zu erst da war. Wie du geschrieben hast, wurden deine Himbeeren erst gesetzt. Denke bitte daran, dass auch du einen bestimmten Grenzabstand, und gerade für solche wuchernden Gewächse, einhalten musst. Den genauen Grenzabstand erfährst du bei deiner Gemeindeverwaltung.
Wer dein Nachbar ist, kannst du entweder bei der Gemeinde im Bauamt oder aber auch beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt persönlich anfragen. Die müssen dir Auskunft geben, da du ja direkter Nachbar bist. Aber Gemeinde ist hier auch kompentent.
MfG
Hans13

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

um feststellen zu können, ob es sich um Gift im Sinn der Nomenklatur bis 31.07.2005 handelt, wäre es gut zu wissen, was für eine Kultur da behandelt wird.

Insektizide und Akarizide spielen bei aktuellem Stand der Technik und Marktlage im Ackerbau fast bloß noch in Zuckerrüben eine (auch dort vernachlässigbare) Rolle.

Wenn in der zweiten Junihälfte gespritzt wird, handelt es sich wahrscheinlich (je nach Kultur, wäre gut zu wissen) um eine Fungizid- oder in Weizen Kopfdüngeranwendung.

Fungizide aus Giftklasse 1 oder 2 fallen mir aus der hohlen Hand keine ein, aber recherchieren mag ich bei der knappen Informationslage auch nicht.

Und kriege ich irgendwie den Namen
des Landwirts raus?

Ich empfehle: Rede mit ihm bzw. dem Treckerfahrer - wenn Du Zeit hast, zu belauern, wie nah er an Deine Himbeeren rankommt, und zu beobachten, ob und welche Abdrift dabei stattfindet, kannst Du auch abpassen, wann er vom Acker kommt. - Je kritischer der angewendete Stoff ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Jefe selber rausfährt. Bei dieser Gelegenheit kannst Du auch erfragen, welche Wartezeiten für das angewendete Präparat eingehalten werden müssen, und auch feststellen, ob und was Deine Himbeeren überhaupt abkriegen. Das Thema Spritze und Abdrift ist seit einigen Jahren groß in Mode bei den vielen vielen Inspektoren, Inspektorenanwärtern, Amtsräten, Oberamtsräten etc., die den Bauern auf dem Rücken sitzen - es täte mich ein bissel wundern, wenn da irgendwelche Unregelmäßigkeiten tatsächlich feststellbar (und nicht bloß fühlbar) wären. Die können einen Landwirt nämlich ruckzuck seine Existenz kosten.

Ich empfehle allerdings, den Begriff „Gift“ nicht beim allerersten Kontakt zu verwenden. Vor dem 01.08.2005 wurden Präparate der Giftklassen 1 und 2, die z.B. bei unmittelbarem Augenkontakt eine Reizung verursachen können (die mit dem schräg liegenden X) noch nicht als Gift bezeichnet. Insofern ist der Begriff ein Reizwort, das jeden vernünftigen Dialog von vornherein konterkariert.

Ergänzend: Der Geruch des ausgebrachten Präparates lässt keinerlei, in Worten keinerlei Rückschluss auf dessen Giftklasse zu. Beispiel: Der heftig stechend riechende Ammoniak, der hie und da in der Kopfdüngung an Weizen eingesetzt wird, ist vollkommen harmlos.

Schöne Grüße

MM

Servus,

hierzu:

Pestizide und Insektizide

noch eine Begriffsklärung:

„Pestizid“ ist ein insbesondere von Spiegel- und wohl auch Bild-Journalisten gerne verwendeter Sammelbegriff für Herbizide, Fungizide, Insektizide, Akarizide, Nematizide.

„Insektizid“ ist also in „Pestizid“ schon enthalten, „und“ gibt hier keinen Sinn.

Schöne Grüße

MM