Hallo Leute!
Ich habe mal eine Frage:
Ich habe in meinem Garten eine Zierkirsche stehen. Sie ist ca. 3 m-3,5 m hoch. Ich möchte diese gerne fällen, weiß leider nicht genau ob ich es darf. kennt sich vielleicht jemand mit entsprechenden Bestimmungen oder gesetzen in HAMBURG aus ?
Wäre echt super wenn mir eine/r weiter helfen könnte.
Hallo Andrè,
viele Gemeinden haben eine Baum(schutz)ordnung in der so was geregelt ist.
Wobei ein Baum von dieser Größe normalerweise unkritisch ist.
Gandalf
Beispiel: Hier in Marburg fällt ein Laubbaum unter die Satzung, wenn er in 1 m Höhe mehr als 60 cm Umfang hat.
Udo Becker
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
60cm Umfang sind 20cm Durchmesser… owT
…wenn er in 1 m Höhe mehr als 60 cm Umfang hat.
Vielen dank für die schnelle Hilfe !!!