Ärger mit der Gemeinde - Erlaubnis Buche fällen

Hallo Leute,

ich weiss, ich habe bezüglich meiner 3 Buchen schon mal gepostet.
Wie bereits gesagt, möchte ich 3 Buchen auf meinem Grundstück fällen, da sie das Haus verdunkeln und eine mögliche Gefahr von den Bäumen ausgehen kann (Sturm, Blitz etc.) Diese beiden Punkten sind auch in der Baumschutzsatzung der Gemeinde verankert. Ich habe die Probleme der Gemeinde ausführlich geschildert.

Die Bäume sind ca. 25m Hoch und haben einen Umfang in 1m Höhe von 1,40m - 2,40m. Die Bäume sind alle eingetragen und sogar einen Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan mussten wir stellen (Entscheidung steht noch aus). Vor 2 Wochen war ein sogenannter „Sachverständiger“ von der Gemeinde da, der die Bäume begutachtet hat. Mündlich meinte er anfangs, es wäre empfehlenswert die Bäume abzuholzen. Er meinte lediglich dass von den Bäume keine Gefahr ausgehe, da ja nur vertrocknete Äste runterkommen. Schriftlich bestätigen wollte er uns das aber nicht…

Jetzt schaltet die Gemeinde in Schleswig Holstein komplett auf stur:
Der „Sachverständige“ hat das komplette Gegenteil geschrieben, was er gesagt hat, die Verdunkelung wäre nicht ausreichend, da wir ja auf der Terasse noch genug Sonne haben. Die verdunkelten Zimmer sind: Esszimmer, Küche, Kinderzimmer und Badezimmer (verteilt auf 2 Stockwerke). Auch meinte die Gemeinde, die Bäume wären sehr wertvoll und der Vorbesitzer hätte bereits einen Bäum gefällt und mehr wäre nicht möglich.
Wir haben der Gemeinde bereits angedroht so lange zu kämpfen bis die Bäume weg sind. Die meinten nur man müsse abwarten was ein Richter sagen würde.

Wir haben bereits Unterschriften von Bekannten gesammelt, die bezeugen, dass es im Haus dunkel und kalt ist und von den Bäumen eine Gefahr ausgehen könnte. Die wollen wir der Gemeinde Ende des Monats „überreichen“.

Was würde ihr noch empfehlen? Wir gehen davon aus irgendwann die Genehmigung zu erhalten, möchten aber ungern einen endlosen Prozess über uns ergehen lassen. Die Bäume dürfen bei uns nur zwischen 01.10. und 15.03 gefällt werden.
Bitte keine Empfehlungen die Bäume krank zu machen, wir möchten lediglich relativ schnell die Genehmigung erhalten (auch ohne „nachzuhelfen“). Und sollten die Bäume jetzt plötzlich krank werden, wäre dies doch recht auffällig.

Vielen lieben Dank
Sandy

Hallo Sandra,
spontan fällt mir ein eigenes Gutachten zu den Bäumen ein. Es gibt ja Baumsachverständige (einfach mal beim NaBu der Gemeinde nachfragen). Das kostet auch erst einmal Geld, wäre aber n. m. M. die schnellste und kostengünstigere Variante. Wenn dann das vor Dir beauftragte Gutachten etwas komplett anderes aussagt, hast Du schon mal eine bessere Argumentationshilfe.
Wenn Gemeinden auf „Dienst nach Vorschrift“ schalten, hat es der Bürger immer recht schwer. Aber Du hast ja das Haus anscheinend gekauft wie gesehen, ergo mit den Bäumen. Da die Situation schon recht gespannt zu sein scheint, ist es vermutlich das beste, so deeskaliernd wie möglich aufzutreten. Gerade Buchen in dieser Grösse stehen nun mal als schutzwürdig da. Gute Freunde von uns müssen jährlich einen Gemeindegutachter bestellen, damit sie ihrer alte Eiche im Hof verschneiden dürfen. Der Meister sagt dann genau, welcher Ast überhaupt entfernt werden darf. Selbst trockene Äste dürfen satzungsgemäß nicht ohne Erlaubnis entfernt werden. Du siehst, nicht nur Deine Gemeinde ist da rigide.
Also gute Miene zum bösen Spiel machen, ansonsten kann es passieren, dass Du sogar vor Gericht den kürzeren ziehst.
MfG BM

Servus,

unabhängig von den rechtlichen Aspekten ließe sich jetzt, falls überhaupt noch normal mit der Gemeindeverwaltung kommuniziert wird, eventuell ein Kompromiss statt Kahlschlag finden? Etwa eine von den dreien stehen lassen?

Ich weiß, daß Du die drei Buchen nicht magst, aber andere sehens halt anders, und vielleicht kann man sich in der Mitte treffen?

Eugen Roth hierzu:

„Zu fällen einen schönen Baum
braucht’s eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert.“

In diesem Sinne

MM

Hallo und Danke für eure Antworten.

Die Idee mit dem Kompromiss schwebt uns auch vor.
Allerdings würde es so oder so kein Kahlschlag werden, da wir insgesamt 9 Buchen und 1 Eiche auf dem Grundstück haben.
Mit der Gemeinde kommunizieren wir weiterhin, allerdings schalten die trotzdem auf Stur.

Wir sind wirklich sehr für Umwelt, aber die 3 Buchen stören wirklich.

  • Was haltet ihr den von der Unterschriften-Aktion?
  • Meint Ihr den Gutachter der Gemeinde anzweifeln bringt etwas?
  • Gibt es noch eine Möglichkeit um etwas „Druck“ auszuüben, denn im Moment würden sie noch nicht einmal einem Kompromiss zustimmen?

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Hallo Sandra,

  • Was haltet ihr den von der Unterschriften-Aktion?

Das wird wahrscheinlich nichts bringen. Ob es dunkel ist oder nicht, davon kann sich jeder tagsüber überzeugen. Dazu braucht man keine Unterschriften von Bekannten, die abgesehen davon auch nicht an dem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, da sie nicht betroffen sind.

  • Meint Ihr den Gutachter der Gemeinde anzweifeln bringt
    etwas?

Was für ein Gutachter war es denn? Normalerweise bedeutet ein „Gutachter“ in Baumschutzangelegenheiten eine Person, die die Gesundheit/Standfestigkeit der Bäume untersucht. Die scheint aber gar nicht im Zweifel zu stehen, es geht ja offensichtlich in erster Linie um die dunklen Wohnräume. Das hätte sich auch ein normaler Mitarbeiter der Behörde angucken können. Insofern würde ich nicht den Gutachter selbst anzweifeln, eventuell jedoch seine Schlussfolgerungen.

Das mit den „herabfallenden Ästen“ würde ich mal schnell vergessen. Eine solche Gefahr besteht so gut wie nie. Ihr solltet euch auf die Verdunklung der Zimmer berufen. Ich weiß nicht, um welche Gemeinde es sich handelt. In der Satzung könnte aber folgendes stehen: „Auf Antrag soll die teilweise oder vollständige Beseitigung oder Veränderung von Bäumen … zugelassen werden, … wenn die Erhaltung des Baumes für die bewohnten Gebäude auf dem Grundstück oder auf dem Nachbargrundstück mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist, insbesondere wenn Wohnräume während des Tages nur mit künstlichem Licht benutzt werden können“. Wenn es so wäre, müsstet ihr darlegen, dass ihr in Wohnräumen tagsüber das Licht anhaben müsst. Ob es auf der Terasse oder im Bad hell oder dunkel ist, ist unerheblich. Kinderzimmer dürften aber als Wohnraum gelten.

  • Gibt es noch eine Möglichkeit um etwas „Druck“ auszuüben,
    denn im Moment würden sie noch nicht einmal einem Kompromiss
    zustimmen?

Auf dem Schreiben der Behörde wird sicherlich auf ein Widerspruchsrecht hingewiesen worden sein.

Trotzdem denke ich, dass die von Martin vorgeschlagene Vorgehensweise doch am besten ist. Stellt einen neuen Antrag, der nur das Fällen eines oder zweier Bäume beinhaltet. Du weißt doch gar nicht, ob dies die Helligkeit nicht vielleicht merklich erhöhen würde.

Würde es denn nicht schon etwas bringen, wenn man erstmal ein paar Äste entfernt? Du schreibt, die Baüme seien etwa 25 Meter hoch. Da kann man doch locker die Äste bis auf 10-15 Meter Höhe entfernen.

Gruß
Ultra

Hallo Sandra,

  • Gibt es noch eine Möglichkeit um etwas „Druck“ auszuüben,
    denn im Moment würden sie noch nicht einmal einem Kompromiss
    zustimmen?

Bestimmt hat der Bürgermeister (Chef der Verwaltung) eine regelmäßige Bürgersprechstunde. Gehe doch dahin und lade ihn ein, sich selber vor Ort bei euch ein Bild zu machen. Und ihn in die Pflicht nehmen für Vorschläge, wie die Beeinträchtigungen reduziert werden können.
Direkte Ansprache kann viel mehr bewirken als der schriftliche Weg.
Gruß
Karl

(auch ohne „nachzuhelfen“). Und sollten die Bäume jetzt
plötzlich krank werden, wäre dies doch recht auffällig.

Vielen lieben Dank
Sandy

Sandra, mal eine ganz andere Frage:

Habt ihr eigentlich keinen Schimmel im Haus?

Ich meine nicht nur den Sichtbaren,auch die Luft im Haus kann diese " Tierchen" enthalten.

Wäre ein stichhaltiger Grund, mehr Sonne und Licht ins Haus zu lassen.
Was würden Hygiene - oder Gesundheitsamt dazu sagen?

Nur so ein Denkanstoss!

Inge

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die Bäume objektiv eine Gefahr darstellen (dass also Du Recht und der Gutachter Unrecht hat).

Die Möglichkeiten:

  1. Schriftliche Antwort der Gemeinde verlangen, in dem Dir das Fällen untersagt wird (Grundsätzlich: Bei dem Umgang mit Behörden NIEMALS mündliche Absprachen zulassen, die Schriftform ist das einzig Mögliche).
  2. Gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
  3. U.U. eigenen Gutachter bestellen (kostet ca. 1.500 €)
  4. Die Unterschriftenaktion ist zwar nett, aber unbedeutend. Evtl. bringt wirklich das persönliche Gespräch was und der Sachbearbeiter erteilt den Bescheid.

Ich mache aber wenig Hoffnung, dass eine Fällgenehmigung erteilt wird.
Übrigens, mein Nachbar hat 4 Bäume, größere als Deine, illegalerweise auf meinem Grund und Boden gefällt. Er musste 150 € Bussgeld zahlen. Natürlich kommen noch meine Schadenersatzforderungen hinzu.

Gruss

Iru

Hallo Inge,

wir haben tatsächlich einen leichten Schimmelbefall an einigen Wänden.
Die Luft ist auch relativ feucht, was uns auch schon viele Bekannte bestätigt haben.

Hast du (oder sonst jemand aus diesem Forum) Erfahrung damit?
In der Regel wird Schimmelbefall ja versucht auf zuwenig Heizen und lüften abzutun. Eben dieses typische Gutachten --> Gegengutachten.

Wie würdet ihr denn die Schimmelsituation darstellen um eben diese Standard-Gegenargumente gar nicht erst zuzulassen?

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Hallo Sandra!
Ich habe mal einige Zeit im Garten- und Landschaftbau gearbeitet. Der eine Meister(auch Bauminspektor) hat mir mal gesagt, dass Bäume gefällt werden dürfen, wenn eine Gefährdung für Menschen besteht(trockene Äste etc.) oder eine Beeinträchtigung vorhanden ist. Soweit ich weis, fällt in diese Beeinträchtigung auch ein Mehr-Kosten-Aufwand mit rein. Du müsstest also mal durchrechnen, wie viel Strom(Licht) dich diese Bäume kosten.

mfg

Gegenfrage
Hallo Inge,

Nur so ein Denkanstoss!

Gegenfrage:
Für wie dumm hälst Du die Leute, die das Gutachten gemacht haben?
Solche an den Haaren herbeigezogene Argumente würden die Antragsteller eher unglaubwürdig machen, so nach dem Motto; Jetzt kommen die mit den letzen unglaubwürdigen Argumenten.

Gandalf

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Nicht so einfach
Hallo!

Die Baumschutzsatzungen sind in meinen Augen durchaus nötig. Große Bäume tragen sehr viel zum Gemeinwohl bei, dafür kann es schon sein, dass ein Einzelner dafür zurückstecken muss. Ich halte diese Verordnungen grundsätzlich also für sinnvoll.

Wobei ich für Einzelfälle durchaus Verständnis habe. (Bevor hier alle auf mich einprügeln :smile: )
Die von Dir beschriebenen Buchen sind ja richtig dicke große Bäume. (Ich frage mich: habt Ihr die gepflanzt? Das Haus später gekauft, als die dort schon standen? War das nicht Thema beim Kauf?)
Und ich hielte es grundsätzlich für jammerschade, die komplett mal eben so abzuholzen. Dass da eine Entscheidung länger dauert, evtl. auch Ersatz oder Entschädigung gefordert wird für angemessen.

Den Punkt Gefährdung durch gesunde Bäume kann ich nicht so recht nachvollziehen. Genauso geht von jedem Haus eine Gefährdung aus, es könnten ja Dachziegel herumfliegen. Mit dieser Begründung könnten ja sonst fast alle Bäume einfach gefällt werden. Totholz regelmäßig zu entfernen hielte ich für zumutbar.

Der „Sachverständige“ hat das komplette Gegenteil geschrieben,

Was war das denn für ein Sachverständiger? Warum in „“? Welche Kompetenzen sprechen für, welche gegen ihn?

was er gesagt hat, die Verdunkelung wäre nicht ausreichend, da
wir ja auf der Terasse noch genug Sonne haben.

Was ja nur Quatsch sein kann, die Terrasse ist ja draußen, es geht ja um die Verdunklung im Haus. Genauso hätte er auch sagen können: Hinten im Garten ist noch ein Eckchen Sonne, zwischen 11 und 12 Uhr.

Auch meinte die
Gemeinde, die Bäume wären sehr wertvoll und der Vorbesitzer
hätte bereits einen Bäum gefällt und mehr wäre nicht möglich.

Ersteres läßt sich schon aus der Größe der Bäume ablesen. Zweiteres allein würde ich als Begründung nicht akzeptieren.

Wir haben der Gemeinde bereits angedroht so lange zu kämpfen
bis die Bäume weg sind. Die meinten nur man müsse abwarten was
ein Richter sagen würde.

Drohungen gegenüber der Gemeinde halte ich nicht für schlau (obwohl ich es gut verstehen kann), sowas vergiftet die Stimmung. Ich würde auf Dauerjammern umstellen und denen so richtig schön auf die Nerven gehen.

Wir haben bereits Unterschriften von Bekannten gesammelt, die
bezeugen, dass es im Haus dunkel und kalt ist und von den
Bäumen eine Gefahr ausgehen könnte. Die wollen wir der
Gemeinde Ende des Monats „überreichen“.

Naja, auch das halte ich für wenig hilfreich. Die Bekannten sind ja keine Sachverständigen, auch nicht in Anführungszeichen.

Richtig die Beleuchtung messen zu lassen (es gibt da sicher Vergleichswerte für Fenstergrößen und -ausrichtungen), das wär was, was ich noch empfehlen würde. Von einem Fachmann machen lassen. Und, tja, die Blätter sind ja jetzt erstmal nicht mehr grün, dass würde ich im Sommer machen lassen (nicht zu früh, die Blätter sind ja erstmal schön hellgrün und werden erst zum Juni/Juli dunkel).

Was würde ihr noch empfehlen? Wir gehen davon aus irgendwann
die Genehmigung zu erhalten, möchten aber ungern einen
endlosen Prozess über uns ergehen lassen.

Da würde ich die Füße lieber still halten und abwarten, anstatt es mir mit der Gemeinde völlig zu verderben.

Den Zusammenhang zwischen Schimmel und Bäumen vor dem Haus sehe ich auch kaum. Zimmer auf der Nordseite von Häusern oder im Keller schimmeln zwar etwas leichter, die eigentliche Ursache sind aber bauliche Mängel und Fehler beim Lüften und Heizen.

Evtl. noch ein Argument: Rotbuchen sind eigentlich reine Waldbäume, in Siedlungsbereichen eher weniger passend, schon allein wegen Ihrer Größe. Je nach Lage des Grundstückes könnte man vielleicht damit argumentieren.

Ich hoffe, Du findest in meinem Posting evtl. einen hilfreichen Ansatzpunkt, auch wenn es ein wenig zwiegespalten ist.

Schöne Grüße
kernig

Hallo kernig,

Vielen Dank für deine Zahlreichen Antworten.
Der sogenannte Sachberständige war ein Fachagrarwirt der Fachrichtung Baumpflege und Baumsanierung. Er meinte mündlich zu uns dass es Sinn machen würde die 3 besagten Bäume zu entfernen. Schriftlich hieß es dann die Verdunkelung würde nicht ausreichen und der dumme Spruch auf der Terrasse ist ja Sonne genug.
Die Verdunkelung im Haus (Ende Oktober) wollte er nicht sehen und wollte auch gar nicht ins Haus kommen.

Da wir insgesamt 9 Buchen und 1 Eiche haben, wäre es wirklich nicht mehr als ein Kompromiss und es würde noch reichlich Natur erhalten bleiben. Die Gemeinde hat auch letzten Winter 6 mehr oder weiniger gesunde Bäume gefällt.

Die Gemeinde versucht uns weisszumachen, dass die Ausnahme wegen Verdunkelung nur für leute gilt, die schon sehr lange dort wohnen. Frei nach dem Motto haben Sie ja vorher gewusst. Das würde ja wohl heißen, man kann das Haus nur leerstehen lassen und irgendwann abreissen. Wir wohnen dort seit 1 1/2 Jahren und die Verdunkelung ist objektiv ziemlich stark.

Die Nachbarn hinter uns haben letzten Winter 2 ähnliche Buchen gefällt. Deren Hauptargument war glaube ich, die Bäume waren krank.

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