Grenzabstand für Bepflanzung

Von: , Frage gestellt am Mo, 25. Okt 1999

Hallo,
wir sind gerade dabei unseren Garten anzulegen. Welche Grenzabstände müssen wir beachten (Obstbäume, Nadelbäume, Sträucher), um mit den Nachbarn keinen Ärger zu bekommen?

Dankrechtschön

Gerd

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Grenzabstand für Bepflanzung

    Hallo Gerd,
    in Bayern sind die Gerenzabstände folgendermassen geregelt: Ein Baum der höher als 2 m wird muss mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein. Wie die Regelung in anderen Bundesländern ist weiss ich leider nicht. Auskunft müsste aber jedes
    Landratsamt erteilen können.

    Gruss,

    Hans-Peter [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Grenzabstand für Bepflanzung

    Das was Hans Peter für Bayern gesagt hat, gilt auch für NRW. Aber wir haben uns mit dem Nachbarn geeinigt und einige hochwachsende Sträucher direkt an den Zaum gepflanzt. Was wird, wenn wir neue Nachbarn kriegen sollten, weiß ich nicht.
    Unsere Obstbäume haben wir mit dem 2m-Abstand zum Zaun gesetzt.
    Kleine Spitzfindigkeit am Rande. Der 2m-Abstand gilt ab Stammitte, wenn der Baum demnächst ziemlich groß wird....
    Das gleiche gilt auch für Sträucher, dort gilt das Zentrum des Strauches als Maß der Dinge.

    Gandalf

  3. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Grenzabstand für Bepflanzung

    Einiges regelt das BGB, z.B.
    http://www.compuserve.de/recht/gesetze/bgb/p910.html
    doch gibt es mittlerweile in jedem Bundesland Landesgesetze, die genaueres aussagen. Extrem weit geht z.B. das hessische Nachbarschaftsrecht, das Abstände und Pflanzweisen je nach Pflanzenart regelt:
    http://landesrecht.recht.uni-giessen.de/2_Rechtspfle...
    Es gibt auch je nach Bundesland unterschiedlichen Bestandsschutz für bestehende Pflanzungen...

    Reinhard

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