Hi,
definitiv ja. Allerdings sind die Volumen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Letzlich ist das örtliche Gemeindebauamt, bzw. Bauamt des Kreises zuständig. Es gibt wohl hier und da auch unterschiedliche Regelungen bezüglich Häuschen in Laubenkolonien und außerhalb.
Hinzu kommt, dass es noch Bebauungspläne gibt, an die man sich halten können müßte.
Ob es sanitäre oder elektrische Installationen in dem Gebäude gibt ist unerheblich. Es geht einfach nur um das Gebäude. Würde man das nicht regeln, dann würde es in jedem Garten ein etwas größeres Haus geben, was vielleicht nach ein paar Jahren dann noch ein Stockwerk erhält usw.
Mir ist nur bekannt, dass für Gebäude die außschließlich zur landwirtschaft- und forstlichen Zwecken genutzt werden, die Volumina (zumindest in NRW) größer sind.
Wie gesagt möchte ich die Freude am Basteln nicht trüben, aber der böse Nachbar lauert halt überall. Sogenannte Schwarzbauten findet die Gemeinde immer blöde und belegt dies, neben dem Abriß, (meist) noch mit einer Strafe.
Man kann ja mal ganz blöd bei der Gemeinde nachfragen…
Gruß
Kuddenberg