Messwerte in Schilfkläranlage

Guten Tag,

da ich noch keine Antworten auf mein Posting von vor eine Woche habe, hier nochmal die Frage:
Ich betreibe eine Pflanzenkläranlage auf meinem Grundstück, welche genehmigt ist, da wir keine zentrale Entsorgung haben. Nun soll ich einen Wartungsvertrag nachweisen (Laut damals bauender Firma einmal im Jahr die überschüssigen Pflanzen wie Brennesseln etc. rausnehmen und kompostieren, was ich auch mache) als auch die Beprobung (was ist bisher nicht gemacht habe, da die ausführende Baufirma versicherte, das wenige ablaufende Wasser in einen öffentlichen Kanal habe Badewasserqualität und sei somit kein Abwasser). Nun habe ich zur Beruhigung ein Messkit gekauft, um Nitrat, Nitrit, Phosphor und ph-Wert zu messen. Die Frage ist, was sind denn da normale Werte, ich will ja nicht riskieren die Pflanzenkläranlage schließen zu müssen. Wer kann mir sagen, mit welchen Werten ich da jeweils normalerweise rechnen muss und die der Badewasserqualität halbwegs entsprechen? An die Kläranlage ist nur eine Toilette und die Wasch/Spülmaschine angeschlossen, letzteres beides wird nur sparsam mit biologischen Ökowaschmitteln betrieben. Toilette und Waschmaschine werden mit Brunnenwasser betrieben, das an sich schon leicht höhere Nitrat/Nitritwerte hat (laut Trinkwasserverordnung, was ja aber laut Badewasserregeln wohl kein Problem ist)

Hoffe auf schnelle Hilfe…

Stefan

Hallo,

Zwar ist mir die Vorschriftensituation in Deinem Wohnort nicht bekannt, aber grundsätzlich dürften Meinungen von Baufirmen kaum ausreichen, die Vorgaben der lokalen Entsorger/Kanalbetreiber zu erfüllen. Mein Tipp: zuständige Stellen kontaktieren, Vorschriften erfragen und belegen lassen, genau nachhaken, ob Vorschriften überhaupt anwendbar sind.

Gruss von Julius

Hallo Schwedenfan,
tut mir leid, aber ich bemerke gerade, dass meine Antwort irgendwo in den Weiten des WWW verschwunden ist.
Hab wohl nicht abgeschickt oder so. Mein Fehler.
Also für mein Schilfbeet stehen in der Wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Stoffen in das **Grundwasser …
folgende Grenzwerte:
Chemischer Sauerstoffbedarf CSB: = 10 mg/l

Mehr Auflagen habe ich nicht.
Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass Du die untere Wasserbehörde Deines Landkreises befragen musst.
Allerdings sollten die Grenzwerte auch in Deiner wasserrechtlichen Erlaubnis vermerkt sein.

Gruß Rumburak**

Hallo,

also in meiner Gneehmigung stehen gar keine Werte drin die einzuhalten sind, da steht nur das es genehmigt wird unter der Auflage „regelmäßiger Beprobungen“, was sehr weich formuliert ist (ist ein kleines recht ahnungsloses Städtchen in Sachsen ohne viel Detailahnung, jetzt ist aber ein neuer Chef dort, daher der neue Wind). Daher habe ich die Beprobung immer selber gemacht, da nichts gegenteiliges explizit gewünscht war… Wie es scheint, werde ich das in Zukunft anders regeln müssen :frowning:

Danke schon mal.

stefan

Hallo Stefan,
sorry für den Schweden"fan" in der Anrede…

Ja, in Sachsen wird die Sache mit den Abwässern anders gehandelt, als bei uns in Brandenburg. Das ist Vielen hier schon aufgestoßen.
Wir haben strengere Richtlinien.
Was solls, möglicherweise liegt auch der Unterschied darin, dass ich keine Kanalisation habe und oberirdisch ins Grünland versickern lassen darf/muss/kann.

Gruß
Rumburak