Zugriffe aufs Grundwasser – dazu zählen auch wesentliche Eingriffe in seine schützende Überdeckung – müssen in der Regel genehmigt werden, in jedem Fall sind sie mindestens 1 Monat vorher dem Landratsamt anzuzeigen. Dies gilt auch für den Bau eines Gartenbrunnens, der in der Regel genehmigungsfrei ist. Weiterführende Informationen erhältst Du vom Wasserwirtschaftsamt. Die können auch zum Grundwasserspiegel etwas sagen, da sie Messstellen betreiben, die über Vorräte, Neubildung und Fließrichtung des Grundwassers Rückschlüsse zulassen.
Hallo,
bei uns ist es so, haste im Garten Stadtwasser, Brunnen verboten.
Ergo: haste kein Stadtwasser, Brunnen erlaubt.
Wenn Brunnen erlaubt, bedarf es keiner Genehmigung.
Bohrtiefe, erfragen, oder wenn im Wohnbereich ein Brunnenbauer wohnt/arbeitet, der weiß das.
Gruß premme