Hallo.
Wir haben ein Haus in Niedersachsen gekauft. Nun wollen wir einen Sichtschutz pflanzen, der die Grenze zum Nachbarn gegenüber betrifft.
Nun meine Frage: Im Nachbarschaftsrecht ist immer nur vom Nachbarn links oder rechts die Rede. Gelten die Grenzabstände auch zum Nachbarn gegenüber?
Besonderheit: Zwischen unserem Garten (also der Grenze) und dem Haus der Nachbarn führt noch ein Gehweg lang (ca. 1,50m breit) bevor deren Haustür kommt.
Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht…
Wäre toll, wenn jemand helfen könnte, da ich möglichst hohen Sichtschutz haben möchte und jetzt nicht weiß, wir nah ich an die Grenze pflanzen darf.
Vielen Dank schonmal.
Gruß, Kathili