Hallo,
Mein Hund kommt allmählich in die Jahre und wird voraussichtlich nicht mehr sehr lange leben.
Der Gedanke, dass er zu Seife oder Hühnerfutter verarbeitet wird ist uns nicht angenehm.
Was gibt es für Alternativen?
Im Wald verbuddeln soll verboten sein / ist ein großer Hund von ca 45 kg.
Gruß
KH
Hallo KH,
oh je… zur Zeit läßt mich dieses Thema wohl nicht los, seit mein über alles geliebter Kater Foxi im Mai über die Regenbogenbrücke gegangen ist
(((((((((((((((((((((((((.
Soviel ich weiß, ist es im Wald nicht erlaubt bzw. müßtest Du ja auch irre tief graben und wüßtest immer noch nicht, ob nicht irgendwelche Aasfresser wieder ausbuddeln
((. Bei einem Tier dieser Größe ist wohl auch eher nicht zu vermuten, daß sich jemand in Deinem Bekanntenkreis, der einen eigenen Garten hat, dazu überreden läßt. Meinen Foxi durfte ich Gott sei Dank (ich würde auch niemals meine Lebensgefährten, die viele Jahre lang treu mit mir gelebt haben, der Tierkörperverwertung überlassen und die nächsten Monate/Jahre nie wissen ob in der Seife die ich benutze nicht vielleicht mein Tier drin ist…) im Garten einer Bekannten lassen, aber er wog halt auch „nur“ 6,5 kg…
Was mir sonst noch einfällt ist Tierkrematorium, allerdings weißt Du bei der Massenverbrennung auch nicht, was passiert und Einzelverbrennung bei einem Tier dieser Größe… wenns überhaupt geht ist es wohl extrem teuer. Es gibt übrigens auch öffentliche Tierfriedhöfe, Adressen findest Du unter http://www.regenbogenbruecke.com/.
Ich wünsche Dir und Deinem Hund, daß Ihr beide noch lange glücklich und einigermaßen gesund zusammen leben dürft!
LG, Nena *traurig*
Hallo, KH,
es ist tatsächlich verboten, die Tiere im Wald zu begraben. Die beste Lösung wäre vielleicht - falls Dir oder Deiner Familie - ein Garten zur Verfügung steht, Deinen Hund dort zu begraben. Allerdings müßtest Du Dich erkundigen, ob da nicht eine Sondergenehmigung dafür notwendig ist (habe so was von einem Bekannten gehört). Soweit ich weiß, es dürfen nur Kleintiere ohne Sondergenehmigung auf dem eigenen Grundstück begraben werden und dies ca. 50 cm tief. Der beste Ansprechpartner wäre vielleicht (D)ein Tierarzt (Du kannst beispielsweise kostenlos das Tierärzte-Team bei www.zooplus.de fragen) oder Veterinäramt.
Ich hoffe, daß es klappt und wünsche Deinem Hund noch langes Leben. Habt viel Freude miteinander!
Schöne Grüße
Marta
Hallo
Habt Ihr einen Garten? Dann begrab ihn dort!
Unsere Schäferhunde liegen alle bei uns im Garten und es ist ein sehr angenehmes Gefühl, sie besuchen zu können und ihr Grab zu pflegen.
Kein Tierazt stellt nach dem Einschläfern Fragen, wo Ihr mit dem Hund bleibt!
Er ist auch, entgegen der Meinung vieler Hundehalter, nicht verpflichtet, den Tod irgendeiner Behörde zu melden.
Und gefressen wird er dann auch nicht, ihr werdet ihn dann ja wohl nicht einfach in die Blumen legen. Normale 9o cm Tiefe genügten bei uns vollkommen.
Gruß Max
Hallo KH,
also der Hund meiner Freundin durfte laut TA im Garten begraben werden ( ein Großer Münsterländer mit Übergewicht ). Der TA sagte, dass Haustiere, egal wie groß und schwer, begraben werden dürfen. Nutztiere, z.B. Schafe… nicht.
Schöne gemeinsame Zeit noch
Antje
Hallo KH!
Ich weiß ja nicht, ob sowas für Euch in Frage kommt, aber es gibt spezielle Tierfriedhöfe. Hier eine Homepage vom Düsseldorfer Tierfriedhof:
http://www.duesseldorfer-tierfriedhof.de/html/home.html
Ich wünsche Dir noch lange Spaß mit Deinem Freund!
Gruß
Frauke
Hi,
da ich auch erstmal lange rumgesucht habe, wo das überhaupt geregelt ist, hier der entsprechende Link auf das Tierkörperbeseitungsgesetz:
http://teiresias.umsicht.fhg.de/WebTeiresias/vtdat/t…
Und im Anhang auch gleich der relevante §5 mit den wichtigen Stellen markiert.
Grüße
Sebastian
§ 5 Beseitigung von Tierkörpern
(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
-
Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden , Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst in Besitz des Menschen befinden,
-
Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,
-
herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von freilebendem Wild.
Dies gilt auch für Körper anderer Tiere einschließlich solcher von freilebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.
(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden , Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, daß sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32 b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1110), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469) bleiben unberührt.
Hallo KH!
Die anderen haben ja schon verschiedene Sachen genannt.
Es gibt auch die Möglichkeit, seinen Hund einäschern zu lassen und sich die Urne schicken zu lassen. Nicht ganz billig, aber für Leute ohne Garten sicher eine Alternative. Infos dazu müsste Dein Tierarzt haben.
Ich selbst bin auch am Überlegen, wo mein Mädchen letztendlich landen wird. Wir haben hier zwar einen Garten, aber der ist nur gemietet, und ich will nicht, dass später jemand anders über das Grab von meinem Hund läuft oder ähnliches.
Beim eigenen Garten wärs für mich keine Frage, auch wenn ein grosser Hund (meine wiegt 30kg) ganz schön Aufwand erfordert, bis man tief und gross genug ausgegraben hat.
Wahrscheinlich wird es bei uns auf Einzeleinäschern oder Tierfriedhof hinauslaufen, wobei beides nicht so optimal ist, finde ich (evt. ziehen wir in ein paar Jahren hunderte km weit weg, andererseits will ich die Urne nicht hier rumstehen haben…).
Ist alles nicht ganz einfach, aber es gibt wirklich viele Möglichkeiten.
Übrigens werden tote Haustiere auch so nicht zu Seife oder Hühnerfutter verarbeitet, sondern zusammen mit vielen vielen anderen Tieren verbrannt und die Asche entsorgt. Allein schon wegen den Medikamenten in den Tieren kann man nichts anderes machen.
Liebe Grüsse
Bine
im Garten???
Hallo Max,
der Vorbesitzer unseres Hauses mit Garten hat seine Kaninchen/Hasen auch in seinem Garten begraben. Wir haben beim Umgraben und Disteljäten die Überreste mehrerer Tiere gefunden - war keine sehr keine angenehme Überraschung!
Ich habe meine toten Wellensittiche bisher auch immer im Garten meiner Eltern begraben, die kleinen Vögel verwesen aber wohl schneller als große Tiere, denn beim Umgraben ist da nie wieder etwas davon aufgetaucht. Der erste tote Welli in meiner Kinderzeit hatte sogar einen eigenen Grabstein, ich kann wirklich jeden gut verstehen, der sein Tier nicht einfach"entsrogen" möchte.
Versteht mich bitte nicht falsch, ich möchte hier weder jemanden angreifen noch jemandem zu nahe treten, nur einfach mal einen Denkanstoß geben.
Die Idee mit dem Verbrennen gefällt mir dabei noch am besten, evtl kann man die Asche dann im Garten begraben. Müßte man ja auch ohne Urne dürfen, oder?
Liebe Grüße
Faya
Hallo!
Lt. unserem Amtsvet. darf man seine Haustiere ab einer bestimmten Größe NICHT so einfach im Garten vergraben. Eine bestimmte Tiefe muß sein und man muß das Tier mit abgelöschtem kalk bestrueen (Seuchengefahr…) Aber wer hat gerade abgelöschten Kalk zur Hand, wenn er sein geliebtes Haustier beerdigen muß???
Gruß
Carmen
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Hallo Faya!
Wenn Du Deinen Hund oder Deine Katze in 90 cm Tiefe begräbst, besteht keine Gefahr, daß man das Tier beim Umgraben wiederfindet.
Unsere Nachbarn praktizieren das seit Jahren mit ihren Haustieren. Wir haben bisher zwei Schäferhunde bei uns begraben.
Einen großen Hund zu verbrennen ist wohl mehr als schwierig und grauenhaft dazu. Vielleicht im Garten auf dem offenen Feuer? Eine öffentliche Verbrennungsanlage wird sich wohl nicht dafür hergeben!
Du kannst ohne Ekel und Angst Dein Tier zu Haus begraben.
Wenn Du mal auf die „menschlichen“ Friedhöfe gehst, liegen die Särge oft viel dichter unter der Erdoberfläche, wie vor kurzem bekannt wurde, als eine Witwe bei der Grabpflege plötzlich auf den Sarg stieß.
Grüße Max
Hallo Max,
Wenn Du Deinen Hund oder Deine Katze in 90 cm Tiefe begräbst,
besteht keine Gefahr, daß man das Tier beim Umgraben
wiederfindet.
Wir mußten Teile des Gartens tatsächlich bis zu 1 m tief umgraben, weil zum einem wohl die Reste vom Bauschutt vergraben wurden (oder wächst Beton neuerdings im Garten??) und zum anderen haben tiefgehende Distelwurzeln weiteres Wachstum von Pflanzen verhinderten. Deshalb sind wir ja auch auf die Überreste gestoßen. Die Tiere müssen schon mehr als 9 Jahre hier im Boden liegen, da mein Mann das Haus schon seit 7 Jahren besitzt und ich in Erfahrung gebracht habe, wann der Vorbesitzer (war der Halter der Tiere) verstorben ist. So intensiv ist der Garten in all den Jahren aber nicht bearbeitet worden, sonst wäre die Überraschung noch netter gewesen. Mit den gefundenen (und jetzt tiefer begrabenen) Skeletten konnte ich ja leben.
Einen großen Hund zu verbrennen ist wohl mehr als schwierig
und grauenhaft dazu. Vielleicht im Garten auf dem offenen
Feuer? Eine öffentliche Verbrennungsanlage wird sich wohl
nicht dafür hergeben!
Schreck laß nach, so war das wirklich nicht gemeint! Hierbei dachte ich an Hilfe durch den Tierarzt, denn normalerweise werden Tierkadaver ja wohl verbrannt, soweit ich das weiß.
Du kannst ohne Ekel und Angst Dein Tier zu Haus begraben.
Wenn Du mal auf die „menschlichen“ Friedhöfe gehst, liegen die
Särge oft viel dichter unter der Erdoberfläche, wie vor kurzem
bekannt wurde, als eine Witwe bei der Grabpflege plötzlich auf
den Sarg stieß.
Das ist auch heftig, da stimme ich dir zu. Nur weiß ich beim Friedhof halt, daß da wer begraben liegt und im Garten habe ich nicht unbedingt damit gerechnet. ( Das Wissen um das im Boden Befindliche rechtfertigt aber nicht die zu geringe Grabtiefe…)
Liebe Grüße
Faya
Schreck laß nach, so war das wirklich nicht gemeint! Hierbei
dachte ich an Hilfe durch den Tierarzt, denn normalerweise
werden Tierkadaver ja wohl verbrannt, soweit ich das weiß.
Normal werden Tierkadaver in der Abdeckerei zu allen möglichen Leckereien verarbeitet. Auch zu Rindertrockenfutter. (Rindermehl). Mit etwas „Glück“ hast Du deinen eigenen Hund dann zwischen den Zähnen, wenn Du mal wieder ein saftiges Steak ißt.
Du kannst ohne Ekel und Angst Dein Tier zu Haus begraben.
Wenn Du mal auf die „menschlichen“ Friedhöfe gehst, liegen die
Särge oft viel dichter unter der Erdoberfläche, wie vor kurzem
bekannt wurde, als eine Witwe bei der Grabpflege plötzlich auf
den Sarg stieß.Das ist auch heftig, da stimme ich dir zu. Nur weiß ich beim
Friedhof halt, daß da wer begraben liegt und im Garten habe
ich nicht unbedingt damit gerechnet. ( Das Wissen um das im
Boden Befindliche rechtfertigt aber nicht die zu geringe
Grabtiefe…)
Du weißt dann aber, da unten liegt Dein Hund und Du weißt, er ist jetzt in Deiner Nähe. Liegt aber nicht in der Dusche als Seife oder, wie gesagt, als Steak oder als Milch im Kühlschrank.
Das ist nun mal so, nichts wird verschwendet und Tiermehl nennt sich veredeltes Viehfutter. Dein Hund wurde dann zu Mehl veredelt.
Grüße Max
Hallo an alle Artikelschreiber:
Weiß jemand, ob im Falle des Todes eines Hundes das Finanzamt einen Nachweis über den Verbleib des Tieres haben will? Man muß ihn ja von der Hundesteuer abmelden .
Ich denke das wäre ein wichtiger Punkt!
Damit wäre vielleicht die Frage „wo oder wie begraben“ erledigt?!
Wir haben unsere „Süße“ aus dem Tierheim und mußten dafür unterschreiben, sie nach dem Ableben wieder dem Tierheim zuzuführen.
Was machen die da mit unserem Hund?
Viele Grüße
Hundenarr Wotti
Hallo !
Das Finanzamt? Ist nicht interessiert!
Bei der Stadt mußt Du ihn abmelden!
Gruß Max
HAllo,
aus unserer Tierarzrechnung ging hervor, dass der Hund eingeschläfert wurde. Die habe ich als Kopie an die Gemeinde geschickt und wurde auch so akzeptiert.
Gruß Petra