Tier tot - und dann?

Diesmal geht es aber nicht um lebende, sondern ausschließlich um tote Tiere. Nun, eigentlich geht es um die menschlichen Hinterbliebenen.

Zumindest in Deutschland ist es so, daß größere Tierleichen - also beispielsweise Hunde und Katzen - nicht im Hinterhof oder im Garten begraben werden dürfen. Aus dem Stehgreif könnte ich aber zehn Ex- und Wiedertierbesitzer nennen, die nach dem Ableben ihres Lieblings genau das tun!
Die entsprechende Gesetzeslage ist eindeutig. Es geht dabei primär um den Schutz des Bodens, der Gesundheit ect.
Nun ist es für einen Tierbesitzer manchmal recht unverständlich, wieso jemand kein Tier hat… Tiere vielleicht nicht einmal ausstehen kann. Dann wird nur zu gerne der moralische Zeigefinger erhoben. Wie läßt sich das mit der Verantwortungslosigkeit der oben geschilderten Praxis vereinbaren?
Würde sich hier jemand dazu äußern, der sein Tier auch „unter der Hand“ bei Nacht und Nebel verscharrt? Mich interessiert, ob jemand glaubt, diese klar ordnungswidrige - evtl. sogar strafbare - Handlung rechtfertigen zu müssen. Und dann möchte ich wissen, ob ihm die Gründe, wegen derer es das Verbot gibt, völlig gleichgültig sind.
Meine Meinung: Der Tierfreund ist nicht automatisch der bessere Mensch. Aber das passt nicht so recht in sein Selbstbildnis. Der illegale Umgang mit der Tierleiche offenbart hierbei ein ziemlich gestörtes Verhältnis zum Menschen.

Gruß!
Tino

guck mal weiter unten
Posting vom 14. 10. 2002
hier im Forum

Grüsse
Anna

Habe ich.
Anna,
mir geht es hierbei aber nicht um jene, die verantwortungsvoll ihr Handeln hinterfragen und es gegebenenfalls durch Einsicht unterlassen. Und darum ging es im Thread weiter unten.

Gruß!
Tino

Irrtum

Meine Meinung: Der Tierfreund ist nicht automatisch der
bessere Mensch. Aber das passt nicht so recht in sein
Selbstbildnis. Der illegale Umgang mit der Tierleiche
offenbart hierbei ein ziemlich gestörtes Verhältnis zum
Menschen.

Hallo Tino,

es ist mitnichten verboten, einen Hund, eine Katze, ein Kaninchen etc. auf dem eigenen Grundstück zu vergraben.

Hier der Gesetzesauszug:
2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, daß sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32 b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1110), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469) bleiben unberührt.

Oder hast du ein anderes Gesetz zur Hand, aus dem du evtl. den entsprechenden Artikel hier reinstellen könntest?

Auch in meinem Garten ruhen in einer stillen Ecke der Goldhamster und das Meerschweinchen meines Sohnes.
Bin ich jetzt ein schlechter Mensch, der ein gestörtes Verhältnis zu seinen Mitmenschen hat? Nur weil ich meinem damals noch kleinen Sohn den Abschied von seinen geliebten Tieren weniger schwer machen wollte?

Gruß
Uschi

Nicht unbedingt, aber Du hast auch recht
Hallo Uschi

Die von Dir angegebene Ausführung gehört m.E. in die FAQ’s dieses Brettes!

Da aber gerade in den Ballungsgebieten Deutschlands nicht jedermann/frau über eigenen Grund verfügt, glaube auch ich, dass die Dunkelziffer von illegalen Kadaverentsorgungen hoch ist. Somit sind Tinos Fragen durchaus berechtigt.

Gruss
CrNiMo, der immernoch glaubt, das Du die Kompetenz und Souveränität hättest.

Na schön, noch eine Antwort

Da aber gerade in den Ballungsgebieten Deutschlands nicht
jedermann/frau über eigenen Grund verfügt, glaube auch ich,
dass die Dunkelziffer von illegalen Kadaverentsorgungen hoch
ist. Somit sind Tinos Fragen durchaus berechtigt.

Hallo CrNiMo,

Tino stellt eigentlich keine Fragen, sondern arbeitet in seinem Ausgangsposting mit Unterstellungen und Mutmaßungen.

Ich zitiere:

Zumindest in Deutschland ist es so, daß größere Tierleichen - also beispielsweise Hunde und Katzen - nicht im Hinterhof oder im Garten begraben werden dürfen. Aus dem Stehgreif könnte ich aber zehn Ex- und Wiedertierbesitzer nennen, die nach dem Ableben ihres Lieblings genau das tun!

Im Garten oder Hinterhof ein Tier zu begraben, ist nicht verboten. Das haben wir ja schon geklärt, denke ich.

Die entsprechende Gesetzeslage ist eindeutig. Es geht dabei primär um den Schutz des Bodens, der Gesundheit ect.
Nun ist es für einen Tierbesitzer manchmal recht unverständlich, wieso jemand kein Tier hat… Tiere vielleicht nicht einmal ausstehen kann. Dann wird nur zu gerne der moralische Zeigefinger erhoben. Wie läßt sich das mit der Verantwortungslosigkeit der oben geschilderten Praxis vereinbaren?

Ich weiß ja nicht, bei wie vielen Tierfreunden Tino auf der „Hassliste“ steht, weil er kein Tier hat und auch keins will. Mir erscheint diese „Argumentation“ doch ziemlich konstruiert. Umgekehrt kann man das als Hunde- oder Katzenhalter schon eher erleben, dass man auf Ablehung stößt.
Ich habe weder zu meinen tierlosen noch zu meinen Tierhalter-Zeiten eine ähnliche Erfahrung gemacht.
Und ich bin der festen Überzeugung, dass es sowohl unter Tierliebhabern als auch -ablehnern verantwortungsvolle und sympathische wie auch verantwortungslose und unsympathische gibt.

Würde sich hier jemand dazu äußern, der sein Tier auch „unter der Hand“ bei Nacht und Nebel verscharrt? Mich interessiert, ob jemand glaubt, diese klar ordnungswidrige - evtl. sogar strafbare - Handlung rechtfertigen zu müssen. Und dann möchte ich wissen, ob ihm die Gründe, wegen derer es das Verbot gibt, völlig gleichgültig sind.

Das Verbot gibt es in der Form, wie schon weiter oben gesagt, eben nicht.
Aber ich halte es durchaus für möglich und auch wahrscheinlich, dass manche Tierhalter ihr Tier tatsächlich an Stellen vergraben, wo es nicht zulässig ist. Genau so, wie es zutrifft, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht eingehalten, Software geklaut wird, in der U-Bahn schwarz gefahren wird, Müll im Wald abgeladen wird…
Aber was wollen wir jetzt daraus ableiten? Dass wir niemals etwas Verbotenes tun? Dass wir die besseren Menschen sind, weil wir so etwas niemals tun würden? Welche Maßstäbe legen wir an uns? Die gleichen wie an die anderen?..

Meine Meinung: Der Tierfreund ist nicht automatisch der bessere Mensch. Aber das passt nicht so recht in sein Selbstbildnis. Der illegale Umgang mit der Tierleiche offenbart hierbei ein ziemlich gestörtes Verhältnis zum Menschen.

Der Tierfreund ist so gut oder schlecht wie jeder andere von uns.
Worauf es meiner Meinung nach ankommt, ist gegenseitige Toleranz, aber nicht das heuchlerische Mit-dem-Finger-auf-andere-Zeigen… Schau hin, wie schlecht die in Wirklichkeit sind!
Und schau mich an, welch guter Mensch ich doch in Wirklichkeit bin.

Gruß
Uschi

6 Like

im Garten begraben werden dürfen. Aus dem Stehgreif könnte ich
aber zehn Ex- und Wiedertierbesitzer nennen, die nach dem
Ableben ihres Lieblings genau das tun!
Die entsprechende Gesetzeslage ist eindeutig.

So,so, wo steht das denn???

:Würde sich hier jemand dazu äußern, der sein Tier auch "unter

der Hand" bei Nacht und Nebel verscharrt? Mich interessiert,
ob jemand glaubt, diese klar ordnungswidrige - evtl. sogar
strafbare - Handlung rechtfertigen zu müssen. Und dann möchte
ich wissen, ob ihm die Gründe, wegen derer es das Verbot gibt,
völlig gleichgültig sind.
Meine Meinung: Der Tierfreund ist nicht automatisch der
bessere Mensch. Aber das passt nicht so recht in sein
Selbstbildnis. Der illegale Umgang mit der Tierleiche
offenbart hierbei ein ziemlich gestörtes Verhältnis zum
Menschen.

Ich denke, Du bringst da etwas durcheinander! Kein Mensch darf seine Kuh oder Pferd im Garten verscharren. Aber zeig mir die Stadtverordnung, wo es um Kleintiere geht und ein Hund ist ein Kleintier!
Kein Tierarzt ist verplichtet den Tod eines Hundes oder Katze zu melden. Ab einer bestimmten Größe des Grundstückes ist ein Begraben des Tieres erlaubt.

Gruß max.

Hallo Tino,

wenn mein Hund tot ist werde ich ihn auf meinem Grundstück begraben. dabei ist es mir vollkommen egal, ob es dafür eine Regelung gibt, da ich in keinem Wasserschutzgebiet wohne. Es ist mein Grundstück. Da frage ich niemanden nach seiner Meinung. Das Loch würde ich so 1,5 -2 m tief machen, da stört es mich nicht.
Im Boden gibt es genug Microorganismen, die auch von irgendetwas leben müssen.

Gruß
Tilo

Hallo Tino,

einmal abgesehen davon, daß es keineswegs verboten ist, das verstorbene Haustier auf dem eigenen Grundstück zu begraben, vermag ich nicht einzusehen, was daran den Boden schädigen soll.

Viele Millionen Tiere leben in freier Natur. Alle sterben über kurz oder lang und in keinem Fall kommt ein Amtsmensch daher und verlangt paragraphengerechte Entsorgung. Wenn Du und ich irgendwann das Zeitliche segnen und verscharrt werden, fressen uns die Würmer. Dabei lassen sie es sich in gleicher Weise wie bei Waldi und Mieze in der Gartenerde schmecken. Apropos Erde: In jeder Handvoll Erde spielt sich unendlich viel Leben, Verdauen und Sterben ab. Die Verwertung eines toten Körpers durch andere Organismen ist das Natürlichste der Welt, ist ein unbedingt erforderlicher Teil des gesamten Ökosystems.

Die Regeln für die Beerdigung von Menschen und das Verbot, z. B. die Erbtante 10 Zentimeter unter der Grasnabe im Garten des Mehrfamilienhauses zu verbuddeln, haben keineswegs den Sinn, etwa die Erde zu schützen. Ich möchte nicht makaber werden, aber sieh Dir nur an, wie gut auf Friedhöfen ohne weitere Düngung alles wächst und gedeiht.

Gruß
Wolfgang

Das ist sicherlich in Ordnung
Die Antwort steht zwar jetzt unter Deinem Posting, richtet sich aber - natürlich - an alle, die es betrifft oder einfach nur lesen.

Das Loch, 1,5 - 2 Meter tief, ist aber nicht die Regel. Die Ex-Tante M. aus G. verscharrte ihren in Ehren ergrauten Boxerhund (ein kapitales Vieh!) eine Spatentiefe direkt am Gartenzaun neben dem Bürgersteig. Tante C. aus K. hat inzwischen drei oder vier Hunde im Garten. Alle liegen unter einem Busch, wenige Zentimeter tief. Die Frage danach, ob das denn so richtig sei, beschwor immer eine Bagatellisierung im Flüsterton herauf.

Ich finde Deine Einstellung total gut! Denn Du machst es wenigstens „richtig“ und versuchst nicht, durch minimale Tiefe näher am Freund zu bleiben.

Gruß!
Tino

Morgen…

So,so, wo steht das denn???

…habe ich einen Telefontermin in dieser Sache. Vermutlich anschließend einen zweiten. Einmal Tierarzt (dem ist vermutlich schon alles untergekommen) und einmal Stadtverwaltung. Was dabei herauskommt, teile ich noch mit. Mich interessieren die Differenzen zwischen Verordnungen, tolerierter Praxis und sonstiger Handhabung.

Gruß!
Tino

Hallo Wolfgang,

prinzipiell bin ich absolut deiner Meinung und die der Tierhalter, die das Beerdigen der tierischen Freunde praktizieren und befürworten - ich habe als Kind selbst einen Hamster, eine Schildkröte und diverse Zwergkaninchen in liebevoll bemalten Schuhkartons im Garten bestattet.:smile:

(btw. gibt es immer mehr Tierfriedhöfe, vielleicht erreicht Tino mit seinem Löwengebrüll ja, dass es - wie bei Menschen - bald einen Friedhofszwang für Tiere gibt…:wink:)

Allerdings ist das Beerdigen eines wirklich großen Hundes nur knapp unter der Erde nicht so ungefährlich - es entstehen eine Menge giftiger Dämpfe beim „Verfaulunsgprozess“ - bei Menschen kann das - je nach Beschaffenheit der Erde - sogar mehrere Jahrzehnte dauern, bis der abgeschlossen ist (was ein wirkliches Problem auf vielen Friedhöfen in Deutschland ist: man will ein altes Grab ausheben, um es neu zu belegen und trifft auf sog. „Wachsleichen“, die so gut wie gar nicht verwest sind. Das liegt an der Bodenbeschaffenheit mancher Friedhöfe: zu feucht durch gestiegenes Grundwasser) - Mundschutz ist da für die Friedhofsarbeiter obligatorisch und nur weils Natur ist, ist es noch lange nicht gesund - da wäre ich also sehr vorsichtig, würde entweder sehr, sehr tief graben oder bei wirklich großen Tieren doch fachgerecht „entsorgen“.

beste Grüße,

barbara

1 Like

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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um Rechtsberatung, er enthält die persönliche, unverbindliche Meinung eines Laien.
(Sorry, man muss vorsichtig sein.)
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Hallo Tino,

Zumindest in Deutschland ist es so, daß größere Tierleichen -
also beispielsweise Hunde und Katzen - nicht im Hinterhof oder
im Garten begraben werden dürfen.

Bitte erst informieren, dann posten. Hier nochmal der entsprechende Auszug des Tierkörperbeseitigunggesetzes (wurde unten schon einmal auszugsweise gepostet, allerdings ohne Angabe des Gesetzes):

_§ 5 Beseitigung von Tierkörpern

(1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen

  1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst in Besitz des Menschen befinden,

  2. Körper von Tieren, die in Zoologischen Gärten oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden,

  3. herrenlose Tierkörper der in Nummer 1 genannten Tierarten, ausgenommen solche von freilebendem Wild.

Dies gilt auch für Körper anderer Tiere einschließlich solcher von freilebendem Wild, soweit es zur Wahrung des Grundsatzes des § 3 erforderlich ist und die zuständige Behörde dies anordnet. Vor der Beseitigung dürfen Tierkörper zu diagnostischen Untersuchungen in tierärztliche Untersuchungsanstalten verbracht werden.

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen , unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, daß sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32 b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1110), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469) bleiben unberührt._

Die entsprechende Gesetzeslage ist eindeutig.

Stimmt, allerdings nicht in dem von Dir behaupteten Sinn. Es ist auf eigenem Grundstück eindeutig erlaubt, sofern nicht im Wasserschutzgebiet. Sogar die Frage „Wie tief graben?“ ist hier beantwortet.

Ich betrachte daher die weiteren Ausführungen Deines Postings als gegenstandlos und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Sebastian

Hallo Sebastian

Die von Dir angegebene Ausführung gehört m.E. in die FAQ’s dieses Brettes!

Da aber gerade in den Ballungsgebieten Deutschlands nicht jedermann/frau über eigenen Grund verfügt, glaube auch ich, dass die Dunkelziffer von illegalen Kadaverentsorgungen hoch ist. Somit sind Tinos Fragen durchaus berechtigt.

Gruss
CrNiMo

Hallo CrNiMo,

Die von Dir angegebene Ausführung gehört m.E. in die FAQ’s
dieses Brettes!

Ja, da stimme ich Dir zu, ich habe diesen Gesetztestext schon ein paarmal gepostet, weil die Frage immer wieder auftaucht.

Da aber gerade in den Ballungsgebieten Deutschlands nicht
jedermann/frau über eigenen Grund verfügt, glaube auch ich,
dass die Dunkelziffer von illegalen Kadaverentsorgungen hoch
ist. Somit sind Tinos Fragen durchaus berechtigt.

Na gut, aber wenn man das Posting genau liest, zielt es in erster Linie auf die Leute, die - angeblich verbotenerweise - die Tiere „im Hinterhof und im Garten“ vergraben … hm … kann man so und so verstehen. Egal, auf’m eigenen Gelände isses erlaubt, irgendwo im Wald verscharren nicht, feddich!

Grüße
Sebastian

geeignenete und besonders zugelassene Plätze?
Hi Sebastian,

danke für Deinen sehr hilfreichen Artikel *sternchengeb* :wink:

auf geeigneten und von der zuständigen
Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen

weißt Du zufällig, ob diese „geeigneneten und besonders zugelassenen Plätze“ nur die Tierfriedhöfe sind, oder ob es da noch weitere solche Plätze gibt?

LG, Nena

P.S. MOD: ja ich denke auch, daß das in die FAQ sollte. Aber für solche Bitten bitte den Mailweg benutzen :wink:

Hi Nena,

danke für Deinen sehr hilfreichen Artikel *sternchengeb* :wink:

Danke! *rotwerd*

auf geeigneten und von der zuständigen
Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen

weißt Du zufällig, ob diese „geeigneneten und besonders
zugelassenen Plätze“ nur die Tierfriedhöfe sind, oder ob es da
noch weitere solche Plätze gibt?

Nee, keine Ahnung, bezieht sich aber m.E. auf Tierfriedhöfe (reine Vermutung).

Grüße
Sebastian

Die Anrufe sind getätigt!
Tierarzt:
„Ich frage schon lange nicht mehr danach. Die machen mit dem Tier, was sie wollen!“
Mehr war von dieser Seite nicht zu erfahren.

Ordnungsamt:
Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist das Vergraben grundsätzlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Ob das mit einer - evtl. anderslautenden - gesetzlicher Regelung vereinbar ist, wird vom Amt nicht geprüft oder hinterfragt. Es gebe aber keinen Grund, an der rechtlichen Haltbarkeit der Vorschrift zur Ausnahmegenemigung zu zweifeln. Die Genehmigung wird mit Hinweis auf die korrekte Durchführung erteilt. Stichproben vor einigen Jahren haben ergeben, daß die Mindesttiefe i. d. R. nicht eingehalten wird.
Nicht zulässig ist das Begraben im Wasserschutzgebiet. Eine diesbezügliche Anfrage hat der Mitarbeiter des Ordnungsamtes während seiner zehnjährigen Dienstzeit nie erhalten.
(Da frage ich mich glatt, wer überhaupt weiß, ob er in einem Wasserschutzgebiet lebt.)

Hier habe ich wohl in ein kleines Wespennest gestochen. Das Tier ist nicht nur Mitglied der Familie, sondern außerdem Eigentum des Besitzers. Und nach diesem Grundsatz wird selbstbestimmt - nicht eigen_verantwortlich_ gehandelt. Die tatsächliche Gewalt über den Besitz wird nur freiwillig abgegeben - oder gar nicht!

Wenn ich auch in Teilen des Ursprungspostings glatt auf dem Holzweg war, läßt sich nicht leugnen, daß wir hier in einer trüben Suppe schwimmen.

Gruß!
Tino

Ordnungsamt:
Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz ist das Vergraben
grundsätzlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.

Das hätte ich gerne mal mit einem konkreten Hinweis auf eine Gesetzestextstelle belegt. §5 Abs. 2 genau dieses Gesetzes sagt etwas anderes.

Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian,

habe Deinen Beitrag jetzt in die FAQ übernommen, danke für Deine Mühe.

Liebe + traurige Grüße
Nena mit Sissi und Paulchen und Foxi-seit-Mai-im-Katzenhimmel