DRINGEND 'Kami' & 'Felix' brauchen neues Zuhause

Hallo,

vorab möchte ich sagen, dass ich mit Katzen seit meiner Kindheit aufgewachsen bin und insgesamt zwei Katzen (nacheinander) bei mir bis ins „hohe Alter“ - mein Kater verstarb mit 17 J.; die Katze danach verstarb mit 18 J. - geblieben sind. Ich habe mich nie von einem Tier „einfach so“ getrennt, für das ich die Verantwortung übernommen habe.

Dieses Jahr war leider ein wirkliches Pechjahr für mich … und für meine derzeitigen Katzen.

Im März 2002 bin ich in eine neue u. größere Wohnung (1. Etg.) gezogen, in der die Katzenhaltung erlaubt war. Im Mai 2002 habe ich über den Tierschutzverein OB „Kami“, eine ca. 6 J. alte Perserkatze, die Verhaltensauffällig ist (noch keine Schmusekatze), zu mir in die Wohnung geholt.

Leider hat sich erst etwas später herausgestellt, dass „Kami“, die keine Artgenossen mag, gar nicht alleine bleiben kann. Ich habe ihr ganz viel Spielzeug geholt - auch welches, das baumelt usw. und bin während der Pause (VZ Tätigkeit) nach Hause gefahren, um bei ihr zu sein. „Kami“ hat, wenn ich weg war laut geschrien. Von der Dame, wo „Kami“ vorher in Pflege war habe ich dann erst erfahren, dass „Kami“ das auch bei ihr gemacht hat … obwohl jemand da war! Bach-Blütentropfen haben leider nicht geholfen.

Dann kam die Dame vom Tierschutzverein auf die Idee, dass wir es mit einem kleinen Kätzchen versuchen sollten, da „Kami“ ältere ArtgenossInnen bislang angegriffen hat … und so kam im August 2002 „Felix“ (sw Hauskater, ca. 20 Wo. alt) zu uns. Das Wunder geschah, und „Kami“ schreit nicht mehr, wenn ich zur Arbeit weg bin. Dafür läßt sie sich jetzt etwas weniger anfassen … ich darf sie nur noch am Kopf streicheln und gelegentlich kurz auf den Arm nehmen … solange „Felix“ nicht in Sicht ist. Das Kämmen kann ich derzeit total vergessen.

Jetzt könnte man meinen, dass doch fast alles ok ist und wir „bis ans Ende unserer Tage“ glücklich und zufrieden weiterleben können …

Aber leider hat sich der Vermieter (ein Lehrer) als ein sehr schrecklicher Vermieter entpuppt, der einzig auf seinen Vorteil bedacht ist, und dabei seine Pflichten vollkommen vernachlässigt und sogar rechtsbrüchig wird / ist!

Ich habe die Wohnung mit Balkon - genauer gesagt mit der Zusage auf einen Balkon - gemietet und zahle seit dem auch Miete für eine Wohnung mit Balkon. Auf mehrere Anfragen erhielt ich keine Antwort, so dass ich den örtlichen Mieterschutzbund einschalten mußte. Daraufhin hat mich der Vermieter telefonisch bedroht!

Die ganze Sache ist mittlerweile so „verfahren“, dass mir nur der sofortige Auszug aus dieser Wohnung bleibt, weil ich u. a. schon an „Schlafstörungen“ leide, so sehr belastet mich dieser unhaltbare Zustand!

Leider sind die Opfer in der ganzen Angelegenheit „Kami“ und „Felix“. Nach langem Suchen habe ich eine Wohnung gefunden. Haken an der Sache ist, dass dort die Tierhaltung lt. Wohnungsgesellschaft absolut untersagt ist und auf meine Umfrage im Haus dort auch keine (heimlichen) Haustiere vorhanden sind.

Noch bis vor einiger Zeit hätte ich selbst gedacht, dass ich mich nie von meinem Tier / meinen Tieren trennen würde, wenn ein Wohnungswechsel das erfordern würde. Jetzt bin ich in der Situation, dass meine Nerven von der derzeitigen Situation zu blank liegen, um mit meinem zukünftigen Vermieter um das Dasein meiner beiden Katzen zu kämpfen. Ich bin wirklich sehr traurig darüber, dass alles so gekommen ist und wenn ich gewußt hätte, was dieser Umzug mit sich bringt … ich wäre nie aus meiner alten Wohnung ausgezogen!

Meine Bitte an alle, die diesen Artikel lesen:

Wer würde „Kami“ und „Felix“ ein gutes Zuhause geben? Wenn das nicht so weit weg wäre von Oberhausen (PLZ 46045), würde ich mich gerne um die beiden kümmern, wenn die neue Besitzerin / der neue Besitzer in Urlaub fährt, sofern ich da nicht selbst weg bin.

Ich bitte ganz dringend um Rückmeldung unter:
Tel.: 0208 / 84 53 13 (+ AB), oder per Mail [email protected]

Danke vorab.

Anna-Maria Penitzka

PS: Die Dame vom Tierschutzverein meinte, dass sie die Katzen nicht zurücknehmen könne, weil sie keine Kapazitäten frei hat, und dass ich im schlimmsten Fall die beiden ins Tierheim bringen soll.
Das wäre wirklich das Schlimmste, was „Kami“ passieren könnte!

Hallo Anna-Maria,

das hört sich alles ja gar nicht gut an :frowning:(((. Übernehmen kann ich Deine Miezles nicht, denn ich habe selbst zwei… wobei ich bereits vor ein paar Wochen zu meiner ebenfalls sehr scheuen Halbperser einen Zwerg (Paulchen, beim Einzug 9,5 und jetzt 15 Wochen) gesellt habe und dies extrem schwierig war, sodaß ich zeitweise nicht mehr glaubte, den Kleinen behalten zu können. Inzwischen hat sich die Lage beruhigt, sie sind noch kein Liebespaar, aber sie spielen immerhin miteinander und sie verliert nach und nach ihre Angst vor ihm… ich werde einen Teufel tun, und da jetzt noch mal irgend eine andere Katze dazusetzen ;-/

Aber das Stichwort Oberhausen… es gibt in Oberhausen eine sehr engagierte Tierschützerin namens Birgit (www.bluemonty.de). Wende Dich doch mal an sie. Vielleicht kann sie Dir helfen. Ich „kenne“ sie aus dem Katzenforum von www.miau.de (http://www.miauforum.de/cgi-bin/forum/config.pl). Dort könntest Du auch mal nach Lösungsmöglichkeiten fragen, wie Du Dein Prob lösen kannst, OHNE daß die Katzis die Opfer der Geschichte werden müssen. Es ist ein sehr lebhaftes Katzenforum und meines Wissens nach sind da auch ein paar Leute, die sich mit rechtlichen Dingen auskennen. Vielleicht gibt es ja doch noch eine Lösung…

Ich drücke Dir und Deinen Puschels alle Daumen und Zehen, Sissi und Paulchen drücken auch ihre Pfoten :wink:

LG + Viel Glück,
Nena

Hallo Anna-Maria,

hier mal ein paar Links zur Tierhaltung in Mietwohnungen:

AG Brückeburg
1999-10-12
73 C 353/99
Rechtsbereich/Normen: BGB ; AGBG
Einstellung in die Datenbank: 2000-05-30
Bearbeitet von: Martina Seipelt
Quelle: NZM 2000, 238

Erlaubnis zur Tierhaltung darf nur bei trifftigem Grund verweigert werden

Wurde im Mietvertrag die Möglichkeit zur Tierhaltung an eine vorherige Genehmigung durch den Vermieter geknüpft, so darf dieser seine Zustimmung nur verweigern, wenn seine Entscheidung von vernünftigen Gründen getragen ist.

Quelle: http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl01610…

AG Hamburg
1996-04-24
40a C 402/95
Rechtsbereich/Normen: BGB / Mietrecht
Einstellung in die Datenbank: 1996-10-31

Haltung von Katzen in der Mietwohnung

Das Halten von Katzen in der Wohnung ist ein Teil der freien Lebensgestaltung der Mieters und daher vom Vermieter zu dulden.

Man kann davon ausgehen, daß Katzen bei artgerechter Haltung keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine Sachbeschädigung verursachen.

Quelle: http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl00247…

Vermutlich musst Du Deine Lieblinge also gar nicht weggeben.

Alles Gute
Jana

Hi Jana,

Erlaubnis zur Tierhaltung darf nur bei trifftigem Grund
verweigert werden

Wurde im Mietvertrag die Möglichkeit zur Tierhaltung an eine
vorherige Genehmigung durch den Vermieter geknüpft, so darf
dieser seine Zustimmung nur verweigern, wenn seine
Entscheidung von vernünftigen Gründen getragen ist.

Quelle:
http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl01610…

Ich dachte sie zieht in eine neue Wohnung in der von vornherein keine Haustiere erlaubt sind?

Man kann davon ausgehen, daß Katzen bei artgerechter Haltung
keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine
Sachbeschädigung verursachen.

Da kann ich leider ein ganz anderes Lied darüber singen…wir haben mal eine Wohnung an eine Person vermietet, die 2 Siamkatzen hatte. Diese Katzen waren, wie sich später herausstellte unsauber, aber den Mieter schien das nicht zu stören. Da es sich bei den Katzen um unkastrierte Kater handelte,war der Uringeruch dementsprechend intensiv. Die zwei haben die Wohnung so dermaßen eingeweicht, daß nach Auszug des Mieters 2,5 Jahre später, der gesamte Bodenbelag heraus mußte inkl. dem kompletten Estrich! Die Wiederherstellung der Wohnung, so daß sie weitervermietbar war, hat 40.000 DM gekostet!! Die der Mieter natürlich nicht hatte…und auch gar nicht haben wollte. Wie der Vermieter das macht…?? Da kann ich dann schon verstehen, warum manche Vermieter sagen, es kommt kein Tier ins Haus.

Grüße Maja

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Hallo Maja,

Ich dachte sie zieht in eine neue Wohnung in der von
vornherein keine Haustiere erlaubt sind?

Nach diesem Urteil (und ich meine, mich zu erinnern, es auch schon einmal in einer Sendung explizit so gehört zu haben) könnte sie trotzdem die Tierchen mitnehmen. Ich stelle mir das so ähnlich vor, wie die leidige Frage in einem Bewerbungsgespräch, ob man gerade schwanger ist. Da darf man auch lügen… Natürlich würde ich mit dem Aktenzeichen bewaffnet einfach mal zum Mieterbund gehen und mich absichern.

Man kann davon ausgehen, daß Katzen bei artgerechter Haltung
keinen störenden Lärm verursachen, reinlich sind und keine
Sachbeschädigung verursachen.

Da kann ich leider ein ganz anderes Lied darüber singen… […]

Es ist ja auch von „artgerechter Haltung“ die Rede, nicht von Dreckschweinen in Menschengestalt, die nicht in der Lage oder gewillt sind, sich adäquat um ihre Haustiere zu kümmern.

Allerdings frage ich mich in diesem Fall, weshalb erst so lange Zeit später Reparaturen nötig waren. Das riecht man doch sofort (gerade Katzenurin unkastrierter Tiere!!!). Da hätte der Vormieter für eine fachgerechte Beseitigung der Mängel herhalten müssen.

Grüße
Jana

Hallo @ll,

Nach diesem Urteil (und ich meine, mich zu erinnern, es auch
schon einmal in einer Sendung explizit so gehört zu haben)
könnte sie trotzdem die Tierchen mitnehmen. Ich stelle mir das

stimmt, da war was. Ein pauschales Verbot von Haustieren ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich (denn da wären ja auch Goldfische mit von betroffen *ggg* und die können in keinem Fall verboten werden. Alles was zu Kleintieren zählt. Ob allerdings Katzen zu Kleintieren zählen, da scheiden sich die Geister, respektive Richter. Was soviel heißt wie: werden ausdrücklich Haustiere verboten mit der Ausnahme von Kleintieren, dann kommt es auf den Richter an, ob er die Miezis da noch dazu zählt. Werden Haustiere ohne jede Ausnahme verboten, ist die Klausel ungültig und es tritt die gesetzliche Regelung in Kraft, die über Haustierhaltung meines Wissens nach gar nix besagt.

Allerdings ist das auch alles altes Mietrecht. Ob und was sich daran im neuen Mietrecht geändert hat, weiß ich nicht mehr, weil ich zwar so einen Vertrag habe (Haustiere ohne Ausnahme verboten), aber bei Neuvermietungen Haustiere sogar explizit erlaubt sind, und DARAUF kann ich mich IN JEDEM FALL berufen, sollte wirklich was sein. Daher habe ich mich nicht mehr schlau gemacht, was sich im neuen Recht geändert hat. Einen Gang zum Mieterverein ist es aber in jedem Fall wert, wenn es Probleme gibt, wie in Anna-Marias Fall!!!

LG, Nena

Huhu,

Nach diesem Urteil (und ich meine, mich zu erinnern, es auch
schon einmal in einer Sendung explizit so gehört zu haben)
könnte sie trotzdem die Tierchen mitnehmen. Ich stelle mir das
so ähnlich vor, wie die leidige Frage in einem
Bewerbungsgespräch, ob man gerade schwanger ist. Da darf man
auch lügen… Natürlich würde ich mit dem Aktenzeichen
bewaffnet einfach mal zum Mieterbund gehen und mich absichern.

Das klingt interessant…muß mal suchen gehen…

Es ist ja auch von „artgerechter Haltung“ die Rede, nicht von
Dreckschweinen in Menschengestalt, die nicht in der Lage oder
gewillt sind, sich adäquat um ihre Haustiere zu kümmern.

Grundsätzlich ist es schon nicht artgerecht, 2 Katzen in einer Wohnung zu halten…in freier Wildbahng gingen sich zwei Kater wie der Pest aus dem Weg…also fehlt hier die Definition „artgerechte Haltung“

Allerdings frage ich mich in diesem Fall, weshalb erst so
lange Zeit später Reparaturen nötig waren. Das riecht man doch
sofort (gerade Katzenurin unkastrierter Tiere!!!). Da hätte
der Vormieter für eine fachgerechte Beseitigung der Mängel
herhalten müssen.

Da hast Du glaub ich was falsch verstanden…wir waren selbst die Vermieter, aber der Kerl ging nicht aus der Wohnung raus. Informiert über den Geruch, schon recht am Anfang wurden wir über den Wasserzählerableser. Div. Aufforderungen das abzustellen wurden mißachtet, Am Ende hat es über ein Jahr gedauert, bis er endlich draussen war. Insgesamt hat er in der Wohnug ca 2,5 Jahre gehaust…direkt nach seinem Auszug wurde renoviert.

Gruß Maja

Huhu Maja,

Grundsätzlich ist es schon nicht artgerecht, 2 Katzen in einer
Wohnung zu halten…in freier Wildbahng gingen sich zwei Kater
wie der Pest aus dem Weg…also fehlt hier die Definition
„artgerechte Haltung“

inwieweit Wohnungshaltung für Katzen als artgerecht gesehen werden kann, kann man streiten (was so manche Experten auch tun *ggg*)… aber daß sich Katzen in „freier Wildbahn“ wie die Pest aus dem Weg gehen, stimmt definitiv nicht. Sie bilden keine sooo engen Rudel, wie Hundeartige, aber sowohl Großkatzen, z.B. Löwen bilden Gruppenverbände, als auch freilebende (herrenlose) Haus-Katzen. Nixda mit absolute Einzelgänger. Im Gegenteil, ich halte Einzelwohnungshaltung für Tierquälerei :wink:

LG, Nena mit Sissi + Paulchen

Hallo Maja,

Grundsätzlich ist es schon nicht artgerecht, 2 Katzen in einer
Wohnung zu halten…in freier Wildbahng gingen sich zwei Kater
wie der Pest aus dem Weg…also fehlt hier die Definition
„artgerechte Haltung“

Sicherlich ist es aus subjektiver Sicht eine Ansichtssache. Demnach aber, und das gebe ich zu bedenken, wäre dann jedweder Kontakt zwischen Tier und Mensch nicht artgerecht!

Dass sich zwei Kater in freier Wildbahn aus dem Weg gehen, ist so nicht richtig. Nur in der Paarungszeit kann es vorkommen, dass viele Kater mehrere Kilometer lange Streifzüge auf der Suche nach einer Partnerin auf sich nehmen. Daher auch der Mythos der Katze als Einzelgängerin. Allerdings sprechen wir hier von zwei bis maximal drei Mal im Jahr.

Sehr oft zu beobachten - zum Beispiel auf Gehöften - sind Katzengruppen. Und dabei spielt es nur unwesentlich eine Rolle, welchen Geschlechts die Tiere sind.

Die Definition artgerechter Haltung findest Du zum Beispiel auf dieser Homepage sehr schön beschrieben: http://www.katzen.de/german/haltung/artgerecht/index… . Ich würde also nicht leichtfertig von meiner persönlichen Ansicht auf die des Gesetzgebers schließen.

Allerdings frage ich mich in diesem Fall, weshalb erst so
lange Zeit später Reparaturen nötig waren. Das riecht man doch
sofort (gerade Katzenurin unkastrierter Tiere!!!). Da hätte
der Vormieter für eine fachgerechte Beseitigung der Mängel
herhalten müssen.

Da hast Du glaub ich was falsch verstanden…wir waren selbst
die Vermieter, aber der Kerl ging nicht aus der Wohnung raus.
Informiert über den Geruch, schon recht am Anfang wurden wir
über den Wasserzählerableser. Div. Aufforderungen das
abzustellen wurden mißachtet, Am Ende hat es über ein Jahr
gedauert, bis er endlich draussen war. Insgesamt hat er in der
Wohnug ca 2,5 Jahre gehaust…direkt nach seinem Auszug wurde
renoviert.

Das ist wirklich ein Drama. Es gibt doch wirklich immer wieder unglaubliche Stories dieser Art. Da warst Du ja nicht zu beneiden!

Ich wünsch Dir was,
viele Grüße
Jana

Hi Jana,

ich wollte hier eigentlich nicht so eine Unterdiskussion lostreten…es ging um die Definition artgerechte Haltung und die ist m.E. nach wirklich subjektiv zu sehen…wenn Du vor Gericht den passenden Richter hast, kann das Urteil ganz merkwürdig ausfallen :wink:

Ich hab’ selbst viele Jahre Katzen und auch früher gezüchtet. Mit Hunden habe ich mich auch schon immer beschäftigt, aber Gemeinsamkeiten zwischen einer Ansammlung Katzen und der von Hunden sind mir wirklich nicht aufgefallen, jedenfalls nicht, was das soziale Verhalten angeht.

Allerdings hatte ich selbst ganz atypisch dazu ein Liebespaar, daß aus zwei Katern bestand. Ausnahmen bestägigen die Regel. :wink: Die beiden sind nie weiter als einen halben meter voneinander gewichen.Und…sie haben auch miteinander geschmust…die Prozedur des Köpchengebens hat mitunter schonmal 15 Min gedauert und sie haben auch die Schwänze ineinander verringelt. Das war aber das einzigste Mal, daß ich sowas gesehen habe.

Gruß Maja