wie die sprichwörtliche Jungfrau zum Kind bin ich zu einem Hund gekommen, der bei mir sozusagen sein Gnadenbrot bekommt. Wir hatten zwar schon lange mit dem Gedanken an einen Hund gespielt und uns auch informiert, aber trotzdem habe ich jetzt noch einige Fragen.
Zuerst mal zur Info: es handelt sich um eine 12-jährige kastrierte, stark übergewichtige Hündin undefinierbarer Rasse (kein Listenhund) mit einer Schulterhöhe von ca. 50cm - also ein 20/40 Hund. Sie ist voll geimpft und gechipt.
Was habe ich jetzt alles zu tun?
Haftpflichtversicherung? Muss ich extra für den Hund etwas abschliessen, oder gibt es da Ergänzungen zur bestehenden Privathaftpflicht?
Sachkundenachweis? Wo lege ich den ab?
Hundesteuer? Wo muss ich da zum Anmelden hin? Ordnungsamt? Muss ich den Hund mitbringen? Oder sonstige Unterlagen? Gibt es noch die Hundesteuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim?
sonst noch was?
Danke,
Myriam
Satan, Luzifer & Greta (die Katzen) & Tinka (der Hund)
Behördengänge f. den Hund/Hundesteuer/Versicherung
Da hier offensichtlich keiner weiss (oder sagen möchte), welche Formalitäten für Hundebesitzer zu erledigen sind, antworte ich mir einfach mal selbst, so dass es fürs Archiv und später Hilfesuchende erhalten bleibt:
Tierhalterhaftpflicht: kann separat abgeschlossen oder in bestehende Haftpflicht integriert werden
Hundesteuer: Formular beim Bürgeramt ausfüllen. Dies kann man oft auf den Internetseiten der Städte herunterladen und per Post schicken. Eine Hundesteuerbefreiung für Hunde vom Tierschutz gibt es nicht überall.
Anmeldung beim Ordnungsamt: ein 20/40-Hund muss beim Ordnungsamt angemeldet werden. Man braucht dazu eine Beschreibung des Hundes und die Chipnummer. Dazu den Versicherungsnachweis und den Nachweis für den Sachkundetest. Das ganze kann man auch als kurzes Schreiben ans Amt senden, man muss nicht persönlich vorstellig werden.
seit der Einführung der Landeshundeverordnung (bzw. jetzt des Landeshundegesetzes) gelten für bestimmte Hunde neue Vorschriften für die Halter. Je nach Kategorie mussman bestimmte Auflagen erfüllen. Das Landeshundegesetz nennt diese Kategorien:
gefährliche Hunde (4 Rassen und bekannt gefährliche Einzeltiere anderer Rassen)
Hunde bestimmter Rassen (Rasseliste)
große Hunde (ab 40cm Schulterhöhe ODER 20kg Gewicht)
Kategorie 3 heisst umgangssprachlich „40/20-Hunde“. Da meine Kampfwurst Tinka eine Schulterhöhe von 50 cm hat und 26 (!!!) kg wiegt, ist sie potentiell gefährlich
Kategorie 3 heisst umgangssprachlich „40/20-Hunde“. Da meine
Kampfwurst Tinka eine Schulterhöhe von 50 cm hat und 26 (!!!)
kg wiegt, ist sie potentiell gefährlich
Manche Verordnungen sind dermaßen lächerlich… aber sicherlich ist es hochgradig gefährlich wenn Tinka sich auf jemandes Fuß setzt…
Manche Verordnungen sind dermaßen lächerlich… aber
sicherlich ist es hochgradig gefährlich wenn Tinka sich auf
jemandes Fuß setzt…
Das ist wohl wahr! Meine Zehen schmerzen noch jetzt davon. Wir haben schon einige gemeine Spitznamen für sie gefunden, z.B. „Die Todesrolle von Neuss“.
in welchen Bundesländern gibt es denn die Kategorie 3 (20/40)?
Unser Rüde (Deutsche Dogge) hat 92 cm Schulterhöhe und wiegt 67 kg, dann fiele er ja auch da drunter … und der ist so friedlich, der wehrt sich noch nicht mal, wenn er gebissen wird.
die Vorschriften und Kategorien sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Ich habe ein bisschen gegoogelt und es scheint mir, dass es in Niedersachsen nur eine Kategorie gibt (einige bestimmte Rassen), deren Haltung mit Auflagen belegt ist. Deine Dogge ist nicht unter diesen Rassen.
Ansonsten sind die Auflagen für 20/40-Hunde in NRW auch nicht weiter wild. Sachkundenachweis (entfällt, wenn man schon 3 Jahre lang große Hunde hält), Meldung beim Ordnungsamt, Versicherung und Anleinen in bestimmten Gebieten.