Hallo zusammen,
habe mal eine Frage bezüglich begraben eines Hundes im Garten. ich dachte immer das wäre verboten. Aber es geht anscheinend wohl doch. Gibt es da gesetzliche Regelungen. Sind diese bundeslandabhängig?
Danke für etwaige Infos.
Robby
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage bezüglich begraben eines Hundes im Garten. ich dachte immer das wäre verboten. Aber es geht anscheinend wohl doch. Gibt es da gesetzliche Regelungen. Sind diese bundeslandabhängig?
Danke für etwaige Infos.
Robby
Hallo Robby !
Weck keine schlafenden Hunde!!!
Wir haben unsere Hunde auch im Garten begraben und niemanden, vor allem nicht die Stadtverwaltung, gefragt. Dem Tierarzt war es egal.
Also behaltet ihn bei Euch, wenn es soweit ist.
gruß max
Hi Max… dich trifft man aber auch überall…,-)))
Meiner ist mittlerweile 12 1/2… und irgendwann muss man ja mal drüber nachdenken. Sicherlich merkts eh keiner wenn ich im garten ein loch schaufle… aber wollt halt auch nur mal so aus Neugier nachfragen was sich unsere Gesetzgeber denn dazu ausgedacht haben…
Danke erstmal
Grüsse aus Berlin
Der Robby
Hi Robby
Meines Wissens nach darfst du ein Tier im Garten vergraben, wenn das Loch mindestens einen Meter tief ist.
Aber wie hier schon erwähnt, was keiner weiß …
Nachtrag
Das habe ich bei WDR Service-Zeit zum Thema Tierbestattungen gefunden:
„… Wer aber einen eigenen Garten hat, bezahlt gar nichts. Denn dort ist das Begraben eines Kleintieres erlaubt, vorausgesetzt, das Grundstück liegt nicht in einer Gewässerschutzzone und ist von öffentlichen Wegen abgetrennt. Außerdem muss das Tier mindestens 90 Zentimeter tief begraben sein.“
Machst also nichts verbotenes =)
LG, Kitty
Hallo Robby,
es gibt ein bundeseinheitliches Tierkörperbeseitungsgesetz, Die Beerdigung von Tierkörpern auf Privatgrundstücken kann ggf. auch über das Tierkörperbeseitigungsgesetz hinaus ergänzend durch die jeweilige Gemeinde geregelt sein, d.h. diese könnte Einschränkungen verfügen. Wenn man also ganz sicher gehen will, sollte man sich nochmal bei der Gemeinde erkundigen, ob’s da was gibt. Da ist es allerdings hilfreich, wenn man sich mit dem §5 schon auskennt und konkret nach ergänzenden Verfügungen dazu fragt, sonst wissen die dort erstmal nicht, worum es genau geht.
Weitere Infos habe ich auf meiner Hompepage unter http://www.regenbogenreich.de/tierkoerper.shtml zusammengestellt.
Grüsslis,
Nena
Dank an die Damen.:,-)
Ich danke… werde also dem ohnehin kaum belasteten (…hahaha) Berliner Senat eine weitere sinnvolle Aufgabe bieten…
)
Ich frag da mal nach…
Danke und Grüsse aus der Hauptstadt
Der Robby
Ich danke… werde also dem ohnehin kaum belasteten (…hahaha)
Berliner Senat eine weitere sinnvolle Aufgabe bieten…)
Ich frag da mal nach…
Noch bin ich keine Dame!
Und wenn Du dort nachfragst, kannst Du gleich zur Abdeckerei fahren. Niemand wird Dir erlauben, den Hund im Garten zu begraben. Sie, die Sachbearbeiter, haben viel zu viel Schiss, sich in die Nesseln zu setzen.
Warum willst Du fragen??? Du brauchst keinen Entsorgungsschein für den Hund, wenn Du ihn abmeldest.
Gruß max
Hallo an alle,
mich betrifft das Thema in den nächsten Monaten auch. Mein Kater hat Injectioncancer/ Impfkrebs, wurde vor 2 1/2 Wochen operiert, aber die nächsten Metastasen haben sich schon entwickelt. Scheint nur noch ne Frage der Zeit zu sein.( Der obligatorische Malt Whisky steht auch bereit.
((
Ich würde ihn gerne an seinem Lieblingsplatz im Garten " unter die Erde bringen", habe aber schon mehrere Katzen im Garten beigesetzt. Gibt es auch eine Verordnung wieviele auf wieviel qm ?
Hat jemand vielleicht auch eine Idee,wie ich ihn, falls sein Tod in die Frostperiode fällt und der Boden hart gefroren ist, aufbewahren kann? An meine Tiefkühltruhe habe ich auch schon gedacht, aber nur gaaanz kurz, weil da gruselt es mich doch ganz schön.Und der Tierarzt macht das nicht für längere Zeit.Und in die Tierverwertung will ich ihn auch nicht stecken, dafür war er zu sehr Familienmitglied. Tierbestattungsunternehmen gibts hier auch nicht.
Danke im voraus ( entschuldigung für dieses schreckliche Thema )
eine jetzt schon traurige Sabine
Sehe ich genauso (owT)
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ohne weiteren Text 
Außerdem…
sehe ich nicht ein, dass ich meinen Hund später wieder als Essen bekomme: denn die meisten Tierkörperverwertungen machen doch Tiermehl daraus. Und über die Hühner, Schweine, usw. kommt meine Zora dann wieder zu mir zurück.
Auch als Nadelfilz kann ich sie nicht brauchen.
Alle meine bisherigfen Hunde „bewachen“ mein Haus.
Güße
Raimund
.
Hat jemand vielleicht auch eine Idee,wie ich ihn, falls sein
Tod in die Frostperiode fällt und der Boden hart gefroren ist,
aufbewahren kann?
Hallo
Grab das Loch solange der Boden noch weich ist und stell dir eine Schubkarre voll Erde irgendwohin ,wo sie nicht friert.Das Loch kannst du solange mit Blättern füllen oder so ,damit es nicht so klafft.
Alles Gute für die Katz
Gruss
Kosmokatze