Re: Hund im Garten begraben
Hallo Robby,
es gibt ein bundeseinheitliches Tierkörperbeseitungsgesetz, Die Beerdigung von Tierkörpern auf Privatgrundstücken kann ggf. auch über das Tierkörperbeseitigungsgesetz hinaus ergänzend durch die jeweilige Gemeinde geregelt sein, d.h. diese könnte Einschränkungen verfügen. Wenn man also ganz sicher gehen will, sollte man sich nochmal bei der Gemeinde erkundigen, ob's da was gibt. Da ist es allerdings hilfreich, wenn man sich mit dem §5 schon auskennt und konkret nach ergänzenden Verfügungen dazu fragt, sonst wissen die dort erstmal nicht, worum es genau geht.
Weitere Infos habe ich auf meiner Hompepage unter http://www.regenbogenreich.de/tierkoerper.shtml zusammengestellt.
Grüsslis,
Nena