Hund im Garten begraben

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Sep 2003

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage bezüglich begraben eines Hundes im Garten. ich dachte immer das wäre verboten. Aber es geht anscheinend wohl doch. Gibt es da gesetzliche Regelungen. Sind diese bundeslandabhängig?

Danke für etwaige Infos.

Robby

13 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 1 hilfreich
    Re: Hund im Garten begraben

    Hallo Robby !

    Weck keine schlafenden Hunde!!!!

    Wir haben unsere Hunde auch im Garten begraben und niemanden, vor allem nicht die Stadtverwaltung, gefragt. Dem Tierarzt war es egal.
    Also behaltet ihn bei Euch, wenn es soweit ist.

    gruß max

    • Antwort von nach 23 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Hund im Garten begraben

      Hi Max.. dich trifft man aber auch überall..,-)))

      Meiner ist mittlerweile 12 1/2.. und irgendwann muss man ja mal drüber nachdenken. Sicherlich merkts eh keiner wenn ich im garten ein loch schaufle.. aber wollt halt auch nur mal so aus Neugier nachfragen was sich unsere Gesetzgeber denn dazu ausgedacht haben..

      Danke erstmal

      Grüsse aus Berlin

      Der Robby

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Sehe ich genauso (owT)

      [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Genau! o. w. T.

      ohne weiteren Text :-)

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Außerdem...

      sehe ich nicht ein, dass ich meinen Hund später wieder als Essen bekomme: denn die meisten Tierkörperverwertungen machen doch Tiermehl daraus. Und über die Hühner, Schweine, usw. kommt meine Zora dann wieder zu mir zurück.
      Auch als Nadelfilz kann ich sie nicht brauchen.
      Alle meine bisherigfen Hunde "bewachen" mein Haus.
      Güße
      Raimund

  2. Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hund im Garten begraben

    Hi Robby

    Meines Wissens nach darfst du ein Tier im Garten vergraben, wenn das Loch mindestens einen Meter tief ist.

    Aber wie hier schon erwähnt, was keiner weiß ...

  3. Antwort von nach 33 Minuten 0 hilfreich
    Nachtrag

    Das habe ich bei WDR Service-Zeit zum Thema Tierbestattungen gefunden:

    "... Wer aber einen eigenen Garten hat, bezahlt gar nichts. Denn dort ist das Begraben eines Kleintieres erlaubt, vorausgesetzt, das Grundstück liegt nicht in einer Gewässerschutzzone und ist von öffentlichen Wegen abgetrennt. Außerdem muss das Tier mindestens 90 Zentimeter tief begraben sein."

    Machst also nichts verbotenes =)

    LG, Kitty

  4. Antwort von nach 43 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hund im Garten begraben

    Hallo Robby,

    es gibt ein bundeseinheitliches Tierkörperbeseitungsgesetz, Die Beerdigung von Tierkörpern auf Privatgrundstücken kann ggf. auch über das Tierkörperbeseitigungsgesetz hinaus ergänzend durch die jeweilige Gemeinde geregelt sein, d.h. diese könnte Einschränkungen verfügen. Wenn man also ganz sicher gehen will, sollte man sich nochmal bei der Gemeinde erkundigen, ob's da was gibt. Da ist es allerdings hilfreich, wenn man sich mit dem §5 schon auskennt und konkret nach ergänzenden Verfügungen dazu fragt, sonst wissen die dort erstmal nicht, worum es genau geht.

    Weitere Infos habe ich auf meiner Hompepage unter http://www.regenbogenreich.de/tierkoerper.shtml zusammengestellt.

    Grüsslis,
    Nena

  5. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Dank an die Damen.:,-)



    Ich danke.. werde also dem ohnehin kaum belasteten (..hahaha) Berliner Senat eine weitere sinnvolle Aufgabe bieten..;-))

    Ich frag da mal nach..

    Danke und Grüsse aus der Hauptstadt

    Der Robby



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