Landeshundegesetz NRW

Hallo,
bei der Archivsuche und beim googlen bin ich nicht wirklich fündig geworden, deshalb frage ich jetzt euch hier.

In NRW gibt es ein Landeshundegesetz, das für die Haltung großer Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) einen besonderen sachkundenachweis verlangt sowie den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.

Gibt es ein solches Gesetz außer in NRW noch woanders? Und welche Hunde haben in der regel diese Größe/Gewicht überschritten?

Danke!

Katja

Hallo Katja,

ein Landeshundegesetz gibt es in jedem Bundesland und jedes Land kann die Bestimmungen selbst festlegen. Daher sind die LHGs überall unterschiedlich. Die Bestimmung für die sogenannten 40/20-Hunde gibt es nicht überall. Ich bin sogar fast sicher, dass es sie nur in NRW gibt.

Du fragst „Welche Hunde fallen im allgemeinen darunter?“. Diese Frage ist mir nicht ganz klar. Darunter fallen alle Hunde, die entweder über 40 cm hoch sind oder mehr als 20kg wiegen. Meinst Du vielleicht, welche Rassen das sind? Mehr oder weniger alles, was größer als ein Cockerspaniel ist. Meine Hündin ist ca. kniehoch, dass sind über 50cm. 40cm sind schnell erreicht. Manche niedrigen Rassen sind auch sehr schwer, z.B. Entlebucher oder Bassets.

Ich hoffe, das hilft ein bißchen. Vielleicht konkretisierst Du die Frage nochmal.

Gruß,

Myriam

Hallo,

bei der Archivsuche und beim googlen bin ich nicht wirklich
fündig geworden, deshalb frage ich jetzt euch hier.

ich will nicht meckern, aber es hat mich mit google ungefähr drei Sekunden gekostet, um dies zu finden:

http://www.tierrechte.de/p10002000x1013x27.html

Davon ausgehend:
http://www.hundeverzeichnis.de/hundevo/Brandenb_01Au…
http://www.hundeverzeichnis.de/offene_briefe.htm

Das sollte als Material zum weitersuchen reichen.

Zusätzlich zu den jeweiligen Verordnungen und Landesgesetzen haben viele Gemeinden Abschnitte über Hundehaltung etc. in die jeweilige Gemeindeordnung aufgenommen. Wenn die Internetseite der Stadt nichts bietet, hilft ein Anruf beim Ordnungsamt.

Gruß,
Christian

Ein link vom jahr 2000 beantwortet m.E. auch nicht immer hundertprozentig eine aktuelle Frage, außerdem ist eine Verordnung kein Gesetz, und hier war nach gesetzen gefragt.

Probier ggf auch mal hier :http://www.stafford-terrier.de/lhv/lhv.htm

Barbara

Ein link vom jahr 2000 beantwortet m.E. auch nicht immer
hundertprozentig eine aktuelle Frage,

Wie ich erwähnte: Es ist ein Ausgangspunkt.

außerdem ist eine
Verordnung kein Gesetz, und hier war nach gesetzen gefragt.

Dumm nur, daß in manchen Bundesländern kein Hundegesetz existiert, sondern eine Hundeverordnung, …

Probier ggf auch mal hier

http://www.stafford-terrier.de/lhv/lhv.htm

… was Dein hervorragender Link auch so wiedergibt.

Gruß,
Christian

2 Links zum Nachlesen!
http://www.hundejo.de
http://www.maulkorbzwang.de

Ach ja für eure Linkliste evtl. sinnvoll

Gruß Steffen