hi
wir habe seit 3 jahren eine (w) katze
und wollen nun noch eines dazu holen.
darf das dann auch nur eine weibliche sein?
wie verträgt sich das miteinander?
wer kennt sich da aus?
hi
wir habe seit 3 jahren eine (w) katze
und wollen nun noch eines dazu holen.
darf das dann auch nur eine weibliche sein?
wie verträgt sich das miteinander?
wer kennt sich da aus?
Das entscheidet immer die Katze selbst. Ausprobieren und Rückgaberecht im Tierheim sichern. Katzen können sich „riechen“ oder nicht. Sind eben Einzelgänger!
Es gibt da keine Regel.
André
recht hast du…
aber bitte nicht vorschnell handeln, denn Revierkämpfe, und die sind eigentlich beim „eindringen eines Neulings“ immer fällig, können schon mal ein paar Tage andauern. Und bitte nicht ständig in Panik einmischen, normalerweise bekommen die das untereinander ganz gut geregelt und die Rangfolge muß ja nun mal festgelegt werden.
Ich hab damals auch gedacht meine beiden Kater bringen sich gegenseitig um und nach 3 Tagen lagen sie aneinandergekuschelt auf dem Sofa und die Sache war erledigt. Danach waren sie so eng miteinander „befreundet“, daß man manchmal das Gefühl hatte sie hätten mit Alleskleber gespielt…
Gruß Petra
Auch richtig, aber bitte die Nachbarn informieren, daß sich im oder am Haus nur die beiden Katzen prügeln, und nicht Kinder aufeinander losgehen. Wenn man dann das ausgehalten hat, ist Ruhe. Schnell dann alles Zerbrochende wegräumen, die Schäden beseitigen und die Viecher liebhaben. Übrigens vergemeinschaftlichen sich „ältere“ Kater gern mit Jungtieren (am besten auch ein Kater). Dann ist die Rangfolge schnell geklärt. Außerdem sollte erst mal jede Katze ihr eigenes Näpfchen für vorn rein und hinten raus haben. Und noch was. Die Präsenz der „vorherigen“ Katze riecht der Neue noch monatelang! Also „denkt“ das gute Tierchen, daß da noch eine andere Katze da ist, und sucht ebenfalls danach!
André
Hallo,
Das entscheidet immer die Katze selbst.
Ausprobieren und Rückgaberecht im
Tierheim sichern.
du brauchst kein Rueckgaberecht „sichern“.
Im Gegenteil, wenn du die Katze nicht behalten willst (oder kannst), hast du die PFLICHT (gesetzlich) das Tier in dem selben Tierheim zurueckzugeben, aus dem du es bekommen hast.
Gruss, Niels