Nachbar gegen meinen Hund

Hi Leute,

Ich habe einen Rottweiler, der keine Leinen- und Maulkorbbefreiung hat. Sprich, ich darf meinen Hund überhaupt nicht ohne Leine und Maulkorb (oder Halti) laufen lassen außer auf dem Hundeplatz. Da unser Garten keinen geeigneten Zaun hat dürfen wir ihn auch nicht im Garten ohne Leine Laufen lassen (der Zaun kommt aber noch).
Jetzt habe ich Nachbarn die sich bei der Gemeinde beschweren, ich würde meinen Hund ohne Leine laufen lassen, was nicht stimmt. Erstens darf ich es nicht und zweitens kann ich es nicht, weil unser und sich mit manchen Hunden nicht versteht.
Dieser Nachbar hat auch einen Hund, ich glaube eine Mischung aus Schäferhund und Spitz. Der Hund müßte ca. 6 Monate alt sein. Ist sein Hund noch ein Welpe? Und er darf seinen Hund innerorts doch auch nicht ohne Leine laufen lassen, oder? Und darf er in unserer Siedlung seinen Hund im Zwinger halten? Ich habe mal gehört, dass Zwingerhaltung in Wohnsiedlungen verboten sein soll.
Bitte helft mir, denn der bringt es sonst noch fertig, dass ich meinen Hund abgeben soll, die Gemeinde hat mich schon öfters angerufen.

Ich danke euch im Voraus,

Daniela

Hallo,
die Behauptung Deines Nachbarns müßte mind. durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes überprüfbar sein. Wenn Du Deinen Hund also den Bestimmungen entsprechend hälst, dürfte die Sorge unangebracht sein.

Gruss
Enno

Hi Enno,
Ja klar könnten die das aber machen die nicht. Die sind entweder zu faul oder wollen es sich so einfach wie möglich machen. Und Ahnung haben die auch nicht. Der dafür zuständig ist ist eigentlich vom Bauordnungsamt und macht das mit der Hundehaltung so nebenbei.
Aber was ist mit Nachbars Hund, der läuf ohne Leine und das ist so ein Hund mit dem sich meiner nicht versteht. Sein Hund läuft immer dann auf meinen zu und meiner rastet dann aus. Er meint, dass sein Hund noch ein Welpe sei was ich aber nicht glaube und somit nicht an der Leine laufen muß.

Daniela

Hi Daniela,

auch er muss seinen Hund an der Leine lassen - innerorts.
Wenn er Dich damit ständig provoziert ruf doch Du mal auf eurem zuständigen Ordnungsamt an.
So gehts nämlich nicht.
Und wenn Du Dich immerzu an die Bestimmungen hälst die auf Deinen Hund zutreffen hast Du nen Nullinger zu befürchten.
Das was Dein Nachbar da behauptet müßte erstmal bewiesen werden und wenn da keiner kontrolliert kann mans auch nicht beweisen.
Basta.

Trotz der nervlichen Belastung der Du mit Sicherheit ausgesetzt bist würde ich versuchen mit Deinem Nachbarn zu reden, freundlich bleiben und auf keinen Fall ausrasten wenn er blöd wird.
Immerhin wohnt ihr nebeneinander und da sollte man sich doch einigermaßen miteinander verstehen, sonst is ein angenehmes wohnen ja gar nicht mehr möglich.

Weiß genau wovon Du redest, meine Freundin hatte auch nen Rotti der nicht von der Leine durfte, wurde trotzdem von Nachbarn angezeigt dass sie den Hund frei laufen ließ und solche Scherze. In diesem Ort war genereller Leinenzwang - für jeden Hund - aber Leute die normale!haha! Hunde hatten ließen diese einfach ohne Leine laufen.
Da wird bei den Leuten schon ein Unterschied gemacht - sind ja alles keine bösen Kampfhunde.
Und was die Presse schon angerichtet hat weiß man ja zu genüge.

Du wirst entweder mit Deinem Nachbarn und dem Ordnungsamt reden oder einfach mit der Intoleranz der Leute leben müssen.

Viele liebe Grüße
Yvonne

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Hi Daniela,

wo (ob nur die öffentlichen Plätze, Grünanlagen usw oder allgemeine Leinenpflicht) die Leinenpflicht greift, ist IMHO abhängig von Bundesland.
Da müsstest Du mal die für Dich zuständige Hundeverordnung durchlesen.

Wenn Dein „Kampfschmuser“ bei Provokation durch andere Hund ausrastet ist nicht so toll. Kannst Du ihm das nicht abgewöhnen (in dem Moment ablenken)? Leider hat man bei manchen Rassen immer die schlechteren Karten.
Ein 6monatiger Hund ist meiner Meinung nach im Übergang zum Junghund. So einen Jungspund ohne Leine laufen zu lassen ist ziemlich nachlässig. Der Hund könnte ja auch schliesslich auf die Strasse laufen. Sollte mal die Situation auftreten, dass der Kleine dem Großen zu nahe kommt und Dein Hund ist angeleint und mit Maulkorb versehen (das Halti ist übrigens kein Maulkorb) kann Dir von der rechtlichen Warte eigentlich nichts passieren. Wäre aber schön, wenn das zu vermeiden wäre. Trainiere mit Deinem Hund solche Situationen - es ist wirklich wichtig, dass er ruhig bleibt.

Liebe Grüsse

Carina

Hallo,
wenn ihr Hund angeleint ist und einen Maulkorb trägt, also sozusagen ein doppeltes Handicap hat, ist das ausrasten durchaus normal. Der Nachbarshund hat schlicht nichts auf ihren Grundstück verloren.

Gruss
Enno

Hallo,

sorry, ich habe wohl überlesen, dass der Nachbarshund sich auf ihrem Gelände befindet/befunden hat. Dann ist die Sache natürlich noch einfacher - einfach den Nachbarshundbesitzer anzeigen. Der muss dafür sorgen, dass sein Hund nicht auf fremdes Gelände kommt.

Sicherlich ist ein Ausrasten bei einem Hund mit einem doppelten Handicap in gewissen Rahmen „normal“. Man kann es aber durchaus im gewissen Mass kontrollieren, wenn der Hund durch anderweitige Beschäftigung (Hundeplatz , usw.) ausgelastet und mit dem Hund intensiv gearbeitet wird.

Gruss

Carina