Ich kann es selbst kaum fassen. Eine Freundin meiner Bekannten hat einen Mischlingshund, den sie in nächster Zeit decken lassen will, weil sie sagt, dass es gesünder für den Hund sei.
Einen von den Welpen will sie wohl behalten, für den Rest hat sie keinen Platz. Selbst für die Zeit, wo die Welpen bei ihrer Mutter bleiben müssen, ist sie nicht bereit für die Tiere zu sorgen.
Was mich aus der Fassung bringt und endlos wütend macht ist, dass sie die restlichen Welpen töten will. Ich dachte erst es wäre nur ein dummer Scherz, aber das ist ihr ernst. Sie will sie erschlagen oder ertränken. Da ich mich schon sehr lautsstark darüber ausgelassen habe, bin ich mir sicher, das ich nun vom Geburtstermin und der Schwangerschaft nichts erfahren werde. Trotzdem kann ich nicht einfach so zu sehen.
Was kann man da tun? Hat jemand einen Tipp für mich? Ich wäre wirklich dankbar. Und ein paar kleine Hundeseelen sicher auch.
Den Tierschutz kann man vor der Schwangerschaft oder Geburt sicher nicht mithineinziehen, oder?
Grüß Dich,
tun kannst du gar nix! Außer deiner Freundin eine aufs Maul hauen bis sie aufhört zu schreien weil die Schmerzen schlimmer sind als sie es ausdrücken kann! (Sorry aber ich kotz gleich)
Schon mal was von kastrieren gehört? Dem Hund bringt es gar nix zu werfen. Totaler Schwachsinn.
Also hol den Hund da raus, laß ihn kastrieren und gut ist.
Frag beim örtlichen Tierschutz nach und sag denen was du weisst, evtl. reagieren die doch.
Oder aber hinterher sofort die toten Welpen einsammeln und zur Polizei bringen. Damit würde sie eine Anzeige gegen das Tierschutzgesetz bekommen, was heftig ausgehen kann.
Droh ihr mal damit. Evtl. wirkts ja
Viel viel Glück,
Gruß Steffen
Hallo,
dass die Aussage, dass eine Hündin in ihrem Leben einmal gedeckt werden soll Blödsinnig ist, wissen wir alle…doch es ist immer wieder erschütternd wie viele Leute noch an diesen Schwachsinn glauben!!!
Aber mal zum Problem, frag doch mal deine Bekannte (schließlich ist es ihre Freundin und ihr vertraut sie), ob sie später nicht bereit wäre die Welpen wegzuholen oder besser noch ihr von der ganzen Sache abzuraten. Da sie ja nach deiner letzten lauten Äußerung eventuell nicht mehr mit dir spricht.
Aber auf alle Fälle würde ich mir Rat beim Tierschutzverein oder Tierheim einholen, die haben leider mit solchen Fällen öfter zu tun und können dich bestimmt besser Unterstützen!
Ich hoffe es geht alles Gut!!!
Ciao, Iris (&Björn)
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Hallo,
is ja echt zum kotzen.
Bin der gleichen Meinung wie Steffen.
Würde gleich mal zum Tierschutz gehen und denen das stecken.
Ansonsten würde ich auch den Hund da rausholen.
Erkundigen kannst Du Dich auch mal bei Deiner Freundin von welchem Rüden die ihre Hündin decken lassen will und dessen Besitzer mal drauf aufmerksam machen.
Setz alle Hebel in Bewegung damit da nix passieren kann.
Liebe Grüße und viel Glück
Yvonne
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Sachlichkeit
Hallo,
auch wenn die Seele maches Tierfreundes kocht, so sollten
die Ratschläge doch sachlich bleiben. Die Mentalität von
Stadtmenschen, die sich ein Tier ausschließlich zum Liebhaben
und Knuddeln anschaffen ist nicht jedermanns Sache.
Das Töten von überzähligen Jungtieren war und ist gängige
Praxis (z.B. in der Nutztierhaltung und auf dem Lande).
Bei Hunden und Katzen wird das auf’n Bauernhof seit ewigen
Zeiten so gehandhabt, ohne daß der Bauer darüber spricht.
Drohen mit der Polizei oder Anklage werden wohl nur ein
kaltes Lächeln hervorbringen.
Auch wer mit dem Tierschutzgesetz droht sollte diese erstmal lesen.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschg/ind…
Darin ist so fern ich das nichts übersehen habe, nämlich keinesfalls
die Tötung von Tieren verboten (wie auch angesichts tausender
Rinder,Schweine, Schafe, Hühner usw. die täglich ihr Leben lassen
müssen.
Da werden die toten Welpen werden kaum noch ein Gericht interessieren.
Der Nachweis, gegen das Gesetz verstoßen zu haben wird kaum
zu führen sein (außerdem, wer läßt den die getötenten Tiere
auch noch rumliegen, so daß sie von zartbeseiteten Seelen gefunden
werden können?)
Hingehen und „Den Hund da rausholen“ wäre wohl mit geltendem
Recht überhaupt nicht zu begründen. Da hat der Tierfreund schnell
selber eine Klage am Hals. Der Hund ist Eigentum des Halters!
Was bleibt ist also eher sachliche Argumentation, Appel an
die Vernuft und Tierliebe (das Unterfangen sein zu lassen) und
zuletzt der angezeigte Wille, die übrigen Welpen zu übernehmen.
Alle Drohungen und Beschimpungen werden eher das Gegenteil
von Einsicht und Entgegenkommen bewirken.
Gruß Uwi
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Ertränken ist Tierquälerei. Erschlagen muß man gelernt haben.
Wenn Du sichergehen willst, solltest Du anbieten, einen Tierarzt für diese Arbeit zu bezahlen.
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
Servus Uwi,
Leider ist Lesen und Lesen so eine Sache:smile:))
Schon mal §1 TschG gelesen?
Wenn nein, kommt er hier
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
D.h. ist das Töten von Welpen nur weil jemand eine Hündin decken lassen will gesetzteswidrig, und kommt idR. laut Aussage eines Fachmannes nicht unter 5-8000€ weg, plus Mindeststrafe von ich glaube 6 Monaten.
Daher ist es zwar gängige Praxis auf den Höfen, ich weiss, auch bei Jägern oder anderen Züchtern wird oft ein Hund der nicht vermittelt wird lieber erschossen als an Laien weiter gegeben, aber ist die Frage, ob nur weil es oft so gemacht wird es gesetzmäßig ist.
Und hier wird es angekündigt! nicht Stillschweigend gemacht.
Gruß Steffen
Ergänzung:
§2 TschG erweitert es noch
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
- muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
- darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
- muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§3 Abs3.
3. ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen
hi
Leider ist Lesen und Lesen so eine Sache:smile:))
stimmt
Schon mal §1 TschG gelesen?
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des
Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und
Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
hier steht nirgends dass es verboten ist Tiere töten zu lassen … klar natürlich tierschutzgerecht also ohne dass sie unnötig leiden müssen…
man sollte sie also schon vom tierarzt oder einer anderen befähigten Person töten lassen
ansonsten wäre nämlich das Töten von Schweinen, Kälbern, Rindern, Pferde o.ä. auch verboten - ist es aber nicht … wenn es mir morgen in den Kopf kommt mein vollkommen gesundes junges Pferd töten zu lassen (was ich nicht tun würde) würde es (vom Tierarzt oder Metzger) getötet und kein Mensch der Welt könnte mir das verbieten - und ich würde weder angezeigt noch verurteilt
Es muss nur Fachgerecht gemacht werden…
d.h. wenn das Mädel die Hundchen vom Tierärzt töten lässt ist die Welt (mehr oder weniger ) in Ordnung (und NEIN ich finde es AUCH fürchterlich) nur ertränken, erwürgen, schächten o.ä. darf sie sie nicht
D.h. ist das Töten von Welpen nur weil jemand eine Hündin
decken lassen will gesetzteswidrig,
stimmt nicht … das Töten ist nicht verboten … nur das „nicht tierschutzgerechte Töten“ ist verboten
aber ist die Frage, ob nur weil es oft so gemacht
wird es gesetzmäßig ist.
wenn es tierschutzgerecht also unter Vermeidung unnötiger Schmerzen etc. durchgeführt wird IST es gesetzmässig
Gruß Hexerl
Also…man solls zwar nicht so offen propagieren, weil man sonst so kranke Menschen wie Deine Freundin auch noch fördert…aber die meisten Tierheime bieten dioe Möglichkeit…wenn die Schwangerschaft ungeplant war, die restliche Welpen zu übernehmen und zu vermitteln bzw. schon die schwangere Mutter zu übernehmen und dann wieder zurückzugeben.
Hallo Linda,
ich würde sofort den Tierschutz einschalten. Die wissen schon, was zu tun ist. Habe dir eine Mail mit der Telefonnummer einer Tierhilfe geschickt. Dort mal nachfragen. Bei sowas könnte ich generell schon wieder ausrasten. SCh… Menschen. Mal sehen, ob da nicht was zu verhindern ist.
Viel Glück
Yvonne
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Guten Morgen!
Ertränken ist Tierquälerei. :Erschlagen muß man gelernt :haben. Wenn Du sichergehen :willst, solltest Du anbieten, :einen Tierarzt für diese :Arbeit zu bezahlen.
Dafür wird man ganz sicher keinen Tierarzt finden. Falls doch, bitte ich um dessen Namen und Anschrift, weil ich dafür sorgen möchte, daß ein derart gegen das Tierschutzgesetz verstoßender Tierarzt nicht länger als solcher arbeitet.
Gruß
Wolfgang
Moien!
Uwi hat zwar reichlich Nonsens geschrieben, aber in einem hat er Recht - ruhig bleiben, auch wenn es schwerfällt (und vorallem andere Freundinnen suchen, denn wer soetwas macht/vorhat ist …).
Mit dem Tierschutz wurde dir ja schon gesagt und es gibt doch bestimmt auch in deiner Nähe irgendeine Organisation für Tiere.
Falls sie den Hund vom Tierheim hat kannst du auch dort Bescheid geben, denn die haben in bestimmten Fällen das Recht den Hund zurückzuholen - ob diese ankündigung schon reicht weiß ich leider nicht. Auf jeden Fall werden die dir sicherlich noch weitere Tipps geben.
Desweiteren kannst du durchaus schon die Staatsanwaltschaft informieren, denn natürlich plant die … eine Straftat. Aus diesem Grunde ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet einzugreifen und ich glaub kaum das die … das dann noch durchziehen würde.
Als letztes kannst du natürlich auch anbieten dich selbst um die Welpen zu kümmern und diese dann dem Tierhim bringen. Wenn die … keine Arbeit damit hat hat sie ja keinen Grund die Wollknäuel zu killen!
Als dieses solltest du wirklich sachlich ohne Beschimpfungen durchziehen, denn sonst wirkst du wie ne „hystersiche Ziege“ und verlierst insbesondere bei der Staatsanwaltschaft schon gleich an Glaubwürdigkeit…
Gruß
Bernd
Hallo,
auch wenn Du noch so sachlich sein möchtest, leider passt Deine Antwort nicht zum Fall. Hier ist das vordergründige Problem, dass die Hündin gedeckt werden soll, mit dem Vorsatz, die Welpen dann bis auf einen alle zu töten.
Das man das nicht gut findet hat nichts mit übereifrigem Tierschutz zu tun.
Gruß,
Myriam
lohnt nicht…
Moien!
Manche Menschen begreifen halt nicht, das Tiere genauso das Recht zu leben haben wie Menschen und grundloses Töten von Tieren Mord ist.
Es ist halt die menschliche Arroganz (immerhin gibt es ja auch hier eine Tendenz zum Besseren…), das man als miesestes und schädlichstes Tier auf Erden der Meinung ist man hätte solche Rechte!
Bernd
Hallo Myriam!
„Niemand darf einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
So stehts im Tierschutzgesetz. Weil Lesen wirklich schwer zu sein scheint, zerpflücken wir den Satz und fangen beim ersten Wort an. Da steht „Niemand“. Dieses Wort steht da ohne die kleinste Einschränkung. Also auch kein Tierarzt, kein Schlachter, Bauer oder Förster.
Die nächste Passage lautet „ohne vernünftigen Grund“. Das bedarf der Interpretation, weil es gerichtsfest anerkannte vernünftige Gründe gibt. Nahrungsgewinnung ist so ein Grund oder Erlösung von Schmerzen oder unheilbarer Krankheit. Eine Hündin werfen lassen und die Welpen sind dann eben übrig, ist ebenso wenig ein vernünftiger Grund wie Dein Beispiel „wenn es mir in den Sinn kommt, mein Pferd töten zu lassen“. Da bist Du gründlich schief gewickelt.
Jetzt kommt die letzte Passage: „Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Die Tötung ist zweifellos ein zugefügter Schaden und damit ohne vernünftigen Grund (was das ist, fanden wir gerade heraus) verboten.
Der Satz gibt noch einiges mehr her, aber ich will niemanden überfordern 
Ich bin einigermaßen fassungslos. Nicht etwa über die weit verbreitete Mentalität, mit Tieren nach Gutdünken zu verfahren. Ich lebe auf dem Land, die tumbe Abgestumpftheit vieler (nicht aller) Menschen habe ich zur Kenntnis genommen, weigere mich nur gegen die Gewöhnung und Akzeptanz. Ich bin fassungslos über die Probleme, die einige Mitteleuropäer mit dem Lesen und Verstehen eines einfachen muttersprachlichen Satzes haben. Ist eine über Grunzlaute hinausgehende Kommunikation überhaupt möglich? Die Frage muß erlaubt sein, weil eh nix kapiert wird.
Gruß
Wolfgang
Staun
Also ich hab das schon mal machen lassen.
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
Ertränken ist Tierquälerei. :Erschlagen muß man gelernt :haben. Wenn Du sichergehen :willst, solltest Du anbieten, :einen Tierarzt für diese :Arbeit zu bezahlen.
Dafür wird man ganz sicher keinen Tierarzt finden.
IRRTUM … jeder Tierarzt macht das (widerwillig aber er macht es) … oder fast jeder
Hallo Myriam!
… wer ist Myriam ???
Die nächste Passage lautet „ohne vernünftigen Grund“. Das
bedarf der Interpretation, weil es gerichtsfest anerkannte
vernünftige Gründe gibt. Nahrungsgewinnung ist so ein Grund
oder Erlösung von Schmerzen oder unheilbarer Krankheit.
auch das Töten aus wirtschaftlichen Gründen ist erlaubt
Hündin werfen lassen und die Welpen sind dann eben übrig, ist
ebenso wenig ein vernünftiger Grund wie Dein Beispiel „wenn es
mir in den Sinn kommt, mein Pferd töten zu lassen“. Da bist Du
gründlich schief gewickelt.
KEIN Metzger fragt nach, ob mein Tier krank ist, Schmerzen hat, o.ä. ausser um auszuschliessen dass esnich tmit medikamenten bis an den kragenrand zu ist … er wiegt es zahlt mir meinen Kilopreis und tötet es - Punkt !
Und dafür wird niemand verklagt, angezeigt, verurteilt o.ä. denn es wird tierschutzgerecht getötet …
Jetzt kommt die letzte Passage: „Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügen“. Die Tötung ist zweifellos ein zugefügter
Schaden und damit ohne vernünftigen Grund (was das ist, fanden
wir gerade heraus) verboten.
wir ? du hast heruminterpretiert was DEINER persönlichen meinung nach vernünftig ist … ich halte möglicherweise andere Dinge für vernünftig und ein Richter möglicherweise auch … ich könnte z.B: den schlachtpreis gerade gut gebrauchen um meinen urlaub zu finanzieren und fänd das schon ziemlich vernünftig :-p
Ist eine über Grunzlaute hinausgehende
Kommunikation überhaupt möglich? Die Frage muß erlaubt sein,
weil eh nix kapiert wird.
*tätschel* gehts dir jetzt besser ? :o) *grunz*
und bevor hier ein Aufschrei ertönt - ich würde natürlich NIEMALS mein junges gesundes Pferd zum Schlachter geben - ich gebe auch keine alten Pferde zum Schlachter, ich gebe überhaupt garkein Pferd zum Schlachter - aber ich DÜRFTE es !!!
Gruß Hexerl
NICHT Myriam … so hieß ich noch nie …
Hallo!
Das Tierschutzgesetz ist diesbezüglich klar, einfach und eindeutig: Weder ein Tierarzt noch sonstwer darf die Welpen töten. Gesetzlich gibt es diese Möglichkeit nicht und daran ändern auch die ländlichen Gewohnheiten rein nichts.
Nun muß man das praktische Leben sehen: Der Tierarzt weiß ganz genau, auf welche Weise sein Kunde die Tiere tötet, wenn er sich weigert, den gesetzwidrigen Job zu machen. Verhält sich der Arzt gemäß Tierschutzgesetz, läuft im nächsten Moment die übliche Quälerei ab. Der TA taxiert den Menschen und bemerkt, daß der Flachkopf Argumente nicht begreifen wird. Die Leute kriegen die Tiere schon irgendwie tot und im Zweifel interessiert nicht einmal, ob sie wirklich tot sind. Welpen werden in den Müll gesteckt oder lebendig verbuddelt. Menschen sind so.
Der Tierarzt ist wahrhaftig nicht zu beneiden. Er kann nicht ein ganzes Dorf aus überwiegend ignoranten Idioten umerziehen. Er kann nur versuchen, die schlimmsten Quälereien zu verhindern. Daraus aber zu schließen, es sei alles in Ordnung und ein Tierarzt dürfe Tiere töten, weil dem Eigentümer der Sinn danach steht, ist gründlich daneben.
Gruß
Wolfgang