Hallo,
hier muss man zwischen Landeshundegesetz und Hundesteuerverordnung unterscheiden. Zuerst zum Landeshundegesetz:
Anlage 1 und 2 gibt es nicht mehr, denn die Verordnung ist jetzt ein Gesetz (seit 01.01.2003).
Anlage 1 Landeshundeverordnung = § 3 Abs. 2 LHundG NRW, 4 sogenannte Kampfhunderassen und deren Mischlinge.
Anlage 2 Landeshundeverordnung = § 10 Abs. 1 LHundG NRW, weitere sogenannt „potentiell gefährliche Rassen“ zusammenhanglos von Ahnungslosen aufgelistet. Der Dobermann ist übrigens in NRW nicht darunter!
In NRW gibt es noch zusätzlich die Kategorie 20/40 (also Hunde schwerer als 20 kg und/oder höher als 40 cm), das ist dann § 11 Abs. 1 LHundG NRW.
Ein Sonderfall sind sogenannte „gefährliche Hunde“, also solche die schonmal auffällig geworden sind, egal welche Rasse.
Je nach Kategorie in die das Tier gehört, gibt es mehr oder weniger scharfe Auflagen:
Gruppe 1 (4 „Kampfhunde“-Rassen):
- Führungszeugnis des Halters,
- Mikrochip
- Tierhalterhaftpflicht
- Sachkundenachweis beim Amtsveterinär
- Nachweis der ausbruchssicheren Unterbringung
- Nachweis des besonderen Interesses (warum gerade so ein Hund)
- Leinen- und Maulkorbpflicht (in Ausnahmefällen Befreiung davon möglich)
Gruppe 2 (Rasseliste Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu):
wie Gruppe 1, nur dass man die Sachkundeprüfung nicht beim Amtsvet machen muss und es keine besondere Genehmigung braucht
Gruppe 3 (20/40 Hunde):
- Mikrochip
- Tierhalterhaftpflicht
- Sachkundenachweis
Gruppe 4 (Hund ist schonmal auffällig geworden)
- wie Gruppe 1, aber Leinen/Maulkorbbefreiung nicht möglich
Für einen Dobermann treffen demnach in NRW nur die Punkte für die 20/40 Hunde zu.
Hier das komplette Gesetz zum nachlesen:
http://www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbra…
Die Hundesteuer wird von den Kommunen selbst festgelegt und hat nichts direkt mit dem Landeshundegesetz zu tun. Es ist aber oft so, dass „Kampfhunde“ teurer sind. Leider konnte ich die Hundesteuerverordnung von Soest nicht online finden. Wenn Du es genau wissen willst, kannst Du Dich beim Ordnungsamt erkundigen.
Gruß,
Myriam