Im Landeshundegesetz NRW steht unter anderem, dass Hunde „in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche“ an der Leine zu führen sind.
Aber was genau sind der Allgemeinheit zugängliche Park-, Garten- und Grünanlagen?? Was ist mit Feld- oder Waldwegen? Darf der Hund dort frei laufen, oder darf er es nicht, weil es der Allgemeinheit zugänglich ist? Gibt es dazu was im Netz??
Galli
Dazu mußt Du leider noch die Ausführungen der einzelnen Kreis und/oder Städte studieren!!! Da wird noch viel mehr eingeschränkt…
Hallo,
ein Park ist ein Park ist ein Park
Also eine der Allgemeinheit zugängliche künstlich angelegte Grünanlage, so mit gemähtem Rasen usw.
Leider sind die Vorschriften je nach Gemeinde noch unterschiedlich. Bei uns (Neuss, NRW) darf auf Feldwegen abgeleint werden, im Wald, in Parks und an allen Wegen am Wasser nicht. Ausnahme sind die Rheinwiesen.
Im Zweifelsfalle wende Dich an die Stadtverwaltung (Ordnungsamt, glaube ich), die haben meist eine Positivliste mit Gebieten, wo Freilauf erlaubt ist.
In diesem Zusammenhang hier mein heißer Dank an unwissende Politiker, hysterische Hundefürchter und rücksichtslos blöde Hundebesitzer, die uns diesen ganzen Mist eingebrockt haben.
Gruß,
Myriam
Hallo,
Dazu mußt Du leider noch die Ausführungen der einzelnen Kreis
und/oder Städte studieren!!! Da wird noch viel mehr
eingeschränkt…
ja, schon ein starkes Stück, dass der süße Schatz nicht auf den Kinderspielplatz scheißen darf.
Gruß
Johannes
ja, schon ein starkes Stück, dass der süße Schatz nicht auf
den Kinderspielplatz scheißen darf.
Das war ja wohl jetzt ein Kommentar das überhaupt nicht nötig war… Ein rücksichtsvoller Hundebesitzer wird das seinem Hund eh verbieten, geschweige denn über Kinderspielplätze laufen.
Außerdem wird wirklich viel eingeschränkt und je nach Gemeinde ist das sehr unterschiedlich. Aber um ehrlich zu sein ich wüsste es hier auch nicht so genau. Aber hier sagt auch kaum einer was gegen einen frei laufenden Hund, solange es nicht in Wohnsiedlungen ist. (Außer diese komischen Hundebesitzer, die denken ein Hund gehört sein Leben lang an die kurze Leine*lol*).
bye frieda
Dazu mußt Du leider noch die Ausführungen der einzelnen Kreis
und/oder Städte studieren!!! Da wird noch viel mehr
eingeschränkt…ja, schon ein starkes Stück, dass der süße Schatz nicht auf
den Kinderspielplatz scheißen darf.
Kannst Du mir mal verraten, was Du mit Deiner „Werbebotschaft“ bezweckst???
Was willst Du uns allen hier sagen???
Was hat mein Posting damit zu tun???