Hund in der Schweiz

Hallo,

ich will hier erstmal nur ganz kurz schildern, sonst sprengt es gewaltig den Rahmen.

Wir haben einen Hund, bei dem verschiedene Allergene festgestellt wurden. Hier in Deutschland konnte ihm kein Arzt so wirklich helfen.

Eine Bekannte aus der Schweiz, erkundigte sich dort in einer Spezialklinik. Es gibt Medikamente (leider nicht in Deutschland) die helfen.

Nach langem Hin und Her haben wir uns dann entschlossen, den Hund zur Therapie in die Schweiz zu bringen.

Die Erfolge zeigten sich schon nach kurzer Zeit. Fell wächst wieder etc.

Jetzt gab es einige Reibereien mit der Bekannten. Sie stellt uns als Tierquäler hin und sonstiges.

Wir wollten den Hund jetzt wieder zurückholen. Und sie stellt sich jetzt hin und sagt, der Hund geht nicht wieder nach Deutschland zurück. Weil, es könnte ja wieder passieren.
Aber Hallo, das ist MEIN Hund. Und da entscheide noch immer ich, was ihm passiert und was nicht.

Hat die gute Dame irgendwelche Handhabe? Sie kann uns doch den Hund nicht einfach so wegnehmen!
Hat jemand hier ne Idee, wie ich meinen Hund problemlos wieder nach Hause bekomme? Ich denke mal, freiwillig wird sie ihn uns nicht geben wollen.
Das Problem ist noch, der Hund konnte wegen der Krankheit nicht gegen Tollwut geimpft werden. Und da könnte es an der Grenze Probleme geben, wenn nach dem Impfpass gefragt wird. (es gibt ja seit 1. 10. dieses neue Gesetz)

Danke euch

Gruß Jana

Moin Jana,
rechtlich eigentlich keine Chance. Laß dir ein Attest von der Klinik geben dann sollte alles i.O sein. Such dir lieber aber einen Anwalt zur Sicherheit.
Und was soll der Mist von wegen Tierschutz o.ä. Wenn du deinen Hund retten willst und es im Ausland tust… respekt.

Also keinen Kopf machen.

Zum Thema Grenze. Ich würde beim einreisen in die Schweiz kurz an der Grenze halt machen und mit denen Reden oder auf dem örtlichen Zollamt nachfragen. Für solche Fälle gibts idR wenn man sehr nett zu denen ist, Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen. Logischer weise verbunden mit Auflagen wegen dem Tierseuchenschutzgesetz. Aber das sollte machbar sein. Die Tollwutregelung schützt auch deinen Hund Daher reden und fragen hilft weiter.
Gruß Steffen

Hallo Steffen,

das wird das Problem mit dem Attest sein. Ich kenne den Doc nicht persönlich, denn das hat alles die Bekannte gemacht. Und sie hat einen sehr guten Draht zu ihm. Und das Attest brauche ich ja wohl aus der Schweiz und nicht Deutschland --> was hier kein Problem wäre.

Wenn sie weiß das wir den Hund holen, wird sie mit Sicherheit dafür Sorgen, das ich kein Attest bekomme. Und dann?

Und ich will da auch hin ohne Voranmeldung. Denn so wie die drauf ist, wäre sie wahrscheinlcih mit dem Hund weg, wenn sie das das wir kommen. Und ich will einen Bekannten als „Zeugen“ mitnehmen.

Menno, das ist alles so furchtbar

Gruß Jana