Ich hab da mal so’n paar rechtliche Fragen, bezüglich dem kupieren.
Und zwar haben unsere Fast-Nachbarn seit einem halben Jahr einen (deutschen!) Dobermann, den sie in Belgien haben kupieren lassen…
Dieser Dobermann hat sich in eine Rangelei mit einem anderen Hund aus der Straße eingelassen, und ist von diesem gebissen worden (das eder Dobermann auch gebissen hat lassen wir mal außen vor).
Jedenfalls sei dieser D. jetzt laut Besitzer nicht mehr „so wie früher“, u.A. beiße er sein Frauchen.
Jetzt besucht er einen sog. Hundepsychologen und hat einen besonderen Kurs in der Hundeschule…
Nun sollen Herrchen und Frauchen vom andren Hund die Rechnung bezahlen (ist ja kein Problem => Haftpflicht), aber es sind viele der Meinung, der Hund sei schon seltsam geworden nach der Kupierung…
Meine Fragen sind folgende:
Erstens: Könnte die Erfahrung der Kuppierung der Grund für das komische Verhalten des Hundes sein?
Zweitens: Gibt es irgendwelche Auflagen für Jagdhundbesitzer, z.T. Haltungszeugnis (dieser Hund gehorcht nicht wirklich)
Drittens: Sind die Besitzer von Hund B wirklich zum Zahlen verpflichtet?
Ich bin mit den Besitzern von Hund B befreundet, und haben das Gefühl, dass die Besitzer des Dobermanns nur die Hundeschule bezahlt haben wollen…
Wäre sehr nett, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte…
Kupieren? Ganz dumme Idee, die m. E. nur der Eitelkeit der Besitzer dient und dabei den Hund eines Teils seiner „Kommunikationsmittel“ beraubt. Auch die Rute „spricht mit“, wenn sich zwei Hunde begegnen und gibt wichtige Signale im Verlauf des Kontakts. Mit kupierter Rute ist ein Erkennen der Stimmung des Tieres sehr viel schwieriger (übrigens auch für uns ansonsten körpersprachlich doch recht blinde Menschen). Es könnte demzufolge eine Mißkommunikation zwischen den Hunden hier mitgespielt haben.
Übrigens ist ein Grund mit Welpen in die Welpenschule zu gehen der, ihnen die Chance zu geben, während der Sozialisierungsphase auch die Körpersprache anderer Rassen kennen zu lernen, die Steh- oder Schlappohren, „standardmäßig“ über den Rücken aufgerollte (signalisiert Selbstsicherheit) oder zwischen den Beinen eingeklemmte (eigentliche Bedeutung: Unsicherheit, Unterwürfigkeit) Ruten etc. als Rassenstandard angezüchtet bekommen haben.
Eine Mißkommunikation wird wahrscheinlicher, wenn eine solche Sozialisierung mit anderen Rassen nicht stattgefunden hat.
ob der Hund beim Kupieren irgendein Trauma erlebt hat, kann ich natürlich nicht per Internet diagnostizieren. Da kann alles mögliche passiert sein.
Grundsätzlich tut dem Hund das Kupieren nichts, allerdings ist es unnötig und völlig blödsinning, den Tieren operativ ein menschliches Schönheitsideal aufzuzwingen.
Je nachdem in welchem Alter der Hund kupiert wurde, könnte es vielleicht sein, dass er jetzt in seiner Körpersprache gestört ist …
Wie auch immer, das kann Dir nur jemand sagen, der den Hund vor und nach der OP kennt.
Zum Thema Haltungsauflagen: ohne zu wissen in welchem Bundesland Du lebst, kann man die Frage nicht beantworten. In NRW gehören Dobermänner (das sind übrigens keine Jagdhunde) zu „Großen Hunden“, für die laut §11 Landeshundegesetz folgende Vorschriften gelten:
Kennzeichnung per Chip
Tierhalterhaftpflicht
Sachkundenachweis
an bestimmten Orten Leinenpflicht
In anderen Bundesländern gibt es vielleicht mehr Auflagen oder auch gar keine. Die schärferen Auflagen beziehen sich aber nicht auf Erziehung.
Wenn Deine Bekannte vermutet, dass man sie abzocken will, sollte sie die ganze Sache evtl. ihrer Versicherung (die sie hoffentlich hat) melden. Das Argument „der war schon vorher gestört und zwar seit der Kupierung“ klingt aber in meinen Ohren nicht wirklich überzeugend. „der war schon vorher gestört und ist nicht erzogen“ klingt besser.
Danke für die Infos.
Das mit der Körpersprache leuchtet mir ein, ausserdem ist mir eingefallen, das wegen einer Infektion der Hund zwei oder drei Wochen nicht zur Hundeschule konnte…
Wegen den rechtlichen Sachen, ich wohne in Hessen, das Problem ist, dass ich bei den Artikeln in den Rechtssprüchen nichts zum Thema Jagdhunde gefunden hatte, nur über Kampfhunde.
Aber Danke, in jedem Fall.
Der Hund hat übrigens eine Haftpflichtversicherung, das ist nicht das Problem, nur möchte unsere Nachbarin (Hund B) nicht die sache mit der Verhaltensstörung auf sich sitzen lassen.
Und außerdem gibt es rein rechtlich keinen Unterschied, ob es sich um einen Hütehund oder einen Jagdhund oder sonstwas handelt, ausgenommen sind eineige sog. Kampfhundrassen, die aber genau benannt sind.
Meines Wissens dienst eine Haftpflichtversicherung doch auch als Rechtschutzversicherung gegen unberechtigte Ansprüche, d.h. sie wird dann nciht zahlen, wenn sie nicht zahlen muß und das auch notwendigerweise vor Gericht durchsetzen.
Ich würde daher den Fall der Versicherung schildern und abwarten. Wenn sich der Dobermann in eine „Rangelei eingelassen“ hat, kann es ja wohl nicht sein, das der Besitzer des anderen Hundes die Zeche zahlen soll. Da zahlt entweder jeder seinen eigenen Schaden oder den des anderen oder es wird geteilt.
Aber das soll die Versicherung klären (bloß keine Schuld zugeben oder gar schon selber zahlen).
Grüße
gordie
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Grundsätzlich tut dem Hund das Kupieren nichts, allerdings ist
es unnötig und völlig blödsinning, den Tieren operativ ein
menschliches Schönheitsideal aufzuzwingen.
Dazu mal eine Frage:
unser Cocker kam mit bereits kupiertem Schwanz aus Bosnien zu uns. Wir bekamen ihn geschenkt und konnten an der Sache ja nun nichts mehr ändern, standen aber - wie Du - beide immer auf dem Standpunkt, dass Kupieren auch vollkommener Blödsinn sei. Bevor man uns nun bzgl. des Kupierens Vorwürfe machen kann, weisen wir gerne vorab darauf hin, dass wir hiermit nichts zu tun hätten. Jetzt haben wir aber schon von zwei Tierärzten zur Antwort bekommen, dass die Sache bei Cockern und einigen anderen Hunden durchaus Sinn hätte, weil die Rassen durch Zucht ziemliche „Schlappschwänze“ seien und sich beim Schwanzwedeln gerne selbigsten brechen würden, was dann im Wiederholungsfall ohnehin zur Amputation führen würde. Gemotzt hat bislang auch niemand. Also vielleicht doch nich in jedem Fall so ganz unsinnig (über blödsinnige Zuchtideale brauchen wir uns nicht zu unterhalten)?
Also vielleicht doch nicht in jedem
Fall so ganz unsinnig (über blödsinnige Zuchtideale brauchen
wir uns nicht zu unterhalten)?
Medizinische Beweggründe sind natürlich ausgenommen. Ebenso jagdlich geführte Hunde, die wirklich im Unterholz arbeiten - hier soll eine große Verletzungsgefahr bestehen.
Allerdings ist laut Deiner Beschreibung die „Schlappschwänzigkeit“ ja scheinbar erst dadurch entstanden, dass Hunde mit schwachem Schwanzskelett/muskulatur überhaupt zur Zucht verwendet wurde, denn es war ja egal, weil sowieso kupiert wurde.