Behandlungsfehler was tun??

Von: , Frage gestellt am Di, 18. Jan 2005

Hallo und Guten Tag! Ich habe eine 13 Jahre alte Westi-Hündin, die am 1.1. 2005 unbemerkt ein Stück Knochen etwa 2cm Durchmesser verschluckt har. Der Knochen ist in der Speiseröhre stecken geblieben. Da nun das Hundi alles Fressen wieder ausbrach bin ich am nächsten Tag zum Tierartzt. Der hat sofort auf Angina mit Gastritis behandelt und dem Hund 14 Tage alle möglichen Antibiotika in Form von Spritzen und Tabletten verabreicht. Trotzdem keine Änderung. Hundi würgte ständig alles wieder raus und behielt nur ganz dünnflüssige Nahrung bei sich. Nach 14 Tagen wurden dann erst unter Narkose die Mandeln untersucht und festgestellt, daß sie nicht wie er vermutet hatte geschwollen waren und deshalb das Würgen verursachen würden. In seiner Ratlosigkeit hat er dann geröntgt und sofort den Fremdkörper entdeckt. Wir sind daraufhin sofort zur Tierklinik, die den Fremdkörper umgehend entfernt haben. Durch die lange Zeit des Verweilens des Knochens in der Speiseröhre ist die nun sehr angegriffen und wir haben großes Glück, das keine Perforation erfolgt ist – aber sie sagten es war höchste Zeit!
Nun sind wir sehr sauer auf den Tierarzt weil alle meinen dass eine Röntgenaufnahme sofort hätte erfolgen müssen und dem Hundi und uns 14 schreckliche Tage erspart geblieben wären.
Abgesehen von den nicht unerheblichen Kosten für die Fehlbehandlung.
Meine frage ist, kann ich die Kosten für die nicht notwendige Behandlungen zurückfordern? Haben wir weitere Schadensforderungen, die wir geltend machen können und sollten? Oder soll das nun alles im Sande verlaufen?

Würde mich über einen Tipp sehr freuen.
Gruß lolo

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 4 hilfreich
    Re: Behandlungsfehler was tun??

    hi

    erstmal gute Besserung an das Hundchen :-\ In seiner Ratlosigkeit hat er dann
    geröntgt und sofort den Fremdkörper entdeckt. Wir sind
    daraufhin sofort zur Tierklinik, die den Fremdkörper umgehend
    entfernt haben. Durch die lange Zeit des Verweilens des
    Knochens in der Speiseröhre ist die nun sehr angegriffen und
    wir haben großes Glück, das keine Perforation erfolgt ist –
    aber sie sagten es war höchste Zeit!
    Meine frage ist, kann ich die Kosten für die nicht notwendige
    Behandlungen zurückfordern? Haben wir weitere
    Schadensforderungen, die wir geltend machen können und
    sollten? Oder soll das nun alles im Sande verlaufen?
    das wäre eher eine Frage fürs RechtsBrett .. ich sag dir aber mal das was ich dazu so weiss

    insgesamt ist es schwierig, weil du mit einem TA einen Dienstvertrag abgeschlossen hast und keinen Werkvertrag - bei einem Werkvertrag schuldet dir der Vertragspartner einen einklagbaren Erfolg (repariertes Auto, gut sitzende Brille etc.) . Bei Ärzten udn Tierärzten werden aber nur dienstverträge geshclossen , d.h. sie schulden dir nur die "Leistung" (ohne Erfolgsgarantie) .

    Die Leistung, Hund untersuchen und behandeln hat er ja nunmal erbracht.

    einzige Möglichkeit auf rechtlichem Wege gegen ihn vorzugehen , möglichst schnell einen TA einzuschalten, der gleichzeitig auch Gutachter ist. Kommt dieser ebenfalls zu dem Schluss, dass euer Hund von Anfang an komplett fehlbehandelt wurde, wäre es möglich dass ihr wirklich einen Teil der TA-Kosten zurückfordern könnt.

    Recht haben und Recht bekommen sind wiederum zwei paar Stiefel und wenn es ganz dumm läuft, tragt ihr noch die Gutachter- und Gerichtskosten, zusätzlich zur TA-Rechnung

    Wenn ihr bisher mit dem TA zufrieden wart, und ihn eigentlich auch als TA für euren Hund behalten wollt, weil die anderen noch schlechter sind, wäre es eher angebracht mal tief durchzuatmen und bis 10 zu zählen. Dann macht ihr einen Termin beim fehlbehandelnden TA - möglichst mit Bericht aus der Klinik .. und fragt ihn was er jetzt davon hält, und wie er gedenkt seinen Fehler wieder gutzumachen...

    Gruß H.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Behandlungsfehler was tun??

      hi

      erstmal gute Besserung an das Hundchen :-\

      Wenn ihr bisher mit dem TA zufrieden wart, und ihn eigentlich
      auch als TA für euren Hund behalten wollt, weil die anderen
      noch schlechter sind, wäre es eher angebracht mal tief
      durchzuatmen und bis 10 zu zählen. Dann macht ihr einen Termin
      beim fehlbehandelnden TA - möglichst mit Bericht aus der
      Klinik .. und fragt ihn was er jetzt davon hält, und wie er
      gedenkt seinen Fehler wieder gutzumachen...

      Gruß H.
      danke dir Hexerl, ich hab mir schon so etwas gedacht. mal sehen ob er Moral hat. ich werd ihm einen brief schreiben. gruß lolo

  2. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Re: Behandlungsfehler was tun??

    Hallo Lolo

    ganz ehrlich ich versteh dich nicht.
    es ist doch normal, der Hund zuerst mal auf das offensichtliche Behandelt wird, und wenn daß nicht anschlägt, nach anderen Alternativen sucht.
    Woher soll denn der TA wissen, das er einen Knochen verschluckt hat?
    Ihr könnt es ihm nicht sagen, dr Hund nicht, also geht der Ta den normalen Weg jedes Arztes und behandelt erst mal das sichtbare.
    Hätte er jetzt gleich geröngt, und es wäre nichts rausgekommen, hättest du dann gefagt, ob du das Röngtenbild zahlen musst?
    In meinen Augen ist das kein Behandlungsfehler, das wäre es gewesen, wenn er von dem Knochen gewusst hätte und auf etwas anderes behandlet hätte.
    Und noch etwas, wenn es dem Hund so schlecht geht, wieso habt ihr nicht eine Zweitmeinung eingeholt?
    Aber jetzt hinterher den TA anprangern finde ich völlig falsch, er hat aus seiner Überzeugung heraus richtig gehandelt.

    Grüße

    Julia

    • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Behandlungsfehler was tun??

      Hallo Julia und hallo lolo,

      Ärzte behandeln normalerweise nicht nur aus einer Überzeugung heraus, sondern aufgrund von Daten und Fakten und einer damit gesicherten Diagnose. Dafür sind sie ausgebildet, oder sollten es zumindest sein. Behandlung (und dann auch noch so lange) auf blauen Dunst hin ist einfach nur unseriös!

      Ich selbst habe erst kürzlich fast meinen 1,5 Jahre alten Kater verloren, weil 4 verschiedene Tierärzte einer Tierklinik nicht in der Lage waren, eine vernünftige und simple Diagnostik mit Hilfe einer Allgemeinuntersuchung zu betreiben, denn allein schon damit hätte man sein Problem leicht erkennen können! Statt dessen wurde er kostenintensiv beinahe umgebracht!

      Liebe lolo, ich war nur froh, dass mein Kater es überlebt hat. Natürlich war ich auch wütend und hätte am liebsten... Ich wollte auch nicht, dass diese Klinik ungeschoren davon kommt. Habe auch erst noch einen Brief an den Klinik-Leiter geschrieben, der sich in dem Fall meines Katers noch ganz besonders wenig mit Ruhm bekleckert hatte... Aber in seiner Überheblichkeit hielt er es noch nicht einmal für notwendig, in irgend einer Form darauf zu reagieren.

      Im Nachhinein denke ich aber, dass allein mein Brief vielleicht ein wenig wachgerüttelt hat und die eigene Praxis vielleicht doch wieder einmal überdacht wird... - ich hoffe es zumindest - denn dann wäre ja anderen Tieren vielleicht geholfen. Und das ist das wichtigste für mich dabei!

      Liebe Grüße und alles Gute für Dein Mädel :)

    • Antwort von nach 3 Stunden 2 hilfreich
      Re^2: Behandlungsfehler was tun??


      ganz ehrlich ich versteh dich nicht.
      es ist doch normal, der Hund zuerst mal auf das
      offensichtliche Behandelt wird, und wenn daß nicht anschlägt,
      nach anderen Alternativen sucht.
      nein das ist nicht so, im ersten semester lernt man schon das die gründliche allgemeinuntersuchung die vorraussetzung tierärztliches handeln ist. in einer allgemeinuntersuchung gehört auch immer die untersuchung der oberen luftwege ( nase, rachen, schlund, mandeln, zunge, harter u. weicher gaumen usw.) Woher soll denn der TA wissen, das er einen Knochen
      verschluckt hat?
      bei einer gründlichen untersuchung könnte man das endecken.
      Hätte er jetzt gleich geröngt, und es wäre nichts
      rausgekommen, hättest du dann gefagt, ob du das Röngtenbild
      zahlen musst?
      in diesem fall schlägt man eine röntgenaufnahme vor um seinen verdacht auszuschließen oder ihn zu bestätigen. gibt der besitzer nicht sein ok, ist es sein verschulden.


      gruß
      dirk

  3. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Behandlungsfehler was tun??

    Hallo lieben Dank für alle Hinweise und Anteilnahme. Hat mir sehr geholfen Gruß lolo

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