Hallo,
folgende Frage:
Was muss jemand, der eine Hundepension o.ä. (in NRW) eröffnen will, vorher per Prüfung nachweisen? Habe aus einem anderen Bundesland von einem Sachkundenachweis für Hunde- und Katzenhaltung §11 des Tierschutzgesetzes gehört. Nennt sich das in NRW evtl. anders?
Wo wird sowas absolviert (Vet.amt?), wie lange dauert das und was kostet es?
Viele Fragen… - bin gespannt auf Antworten!
Vielen Dank und Gruß,
Nina