Klagen gegen Hundeverordnungen
Von: , Frage gestellt am Di, 18. Jul 2000
Klagen (Gerichtliche Überprüfungen) zu den neuen Hundeverordnungen der einzelnen Bundesländer
Wir haben bereits allen Hundehaltern, die beabsichtigen, Klage gegen konkrete Maßnahmen oder gegen die Verordnungen zu erheben, empfohlen, sich an Herrn RA Reiner Schmidt zu wenden. Herr RA Schmidt, in enger Abstimmung mit Herrn Prof. Dr. Hamann, ist voll und ganz damit befaßt, die diversen Anfragen zu sichten, zu bewerten und zu koordinieren. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß nicht unnötige teure Verfahren laufen (weil zum gleichen Sachverhalt bereits Klage geführt wird) und möglichst besonders geeignete Kläger ausgesucht werden können.
Sobald ein Gesamtüberblick über anstehende Klagen vorliegt, werden wir detaillierter berichten. Es muß aber nochmals betont werden, daß der VDH selbst nicht klagen kann, da nicht unmittelbar Betroffener. Klageberechtigt sind zunächst einzelne betroffene Hundehalter. Infrage kommende Kläger sollten von VDH-Mitgliedsvereinen an Herrn RA Schmidt verwiesen werden. Hier nochmals die Anschrift von Herrn RA Schmidt:
Anwaltskanzlei Schmidt & Schmidt
RA Reiner Schmidt
Billerbeckstr. 39 a
58455 Witten
Tel.: 0 23 02 / 2 70 94
Fax: 0 23 02 / 2 70 04
