Hallo!
Gerade in letzter Zeit sehe ich auf unserem Wochenmarkt häufiger Schlachter, die sich rühmen, ihre Tiere „artgerecht“ zu halten. Was mich nun interessiert:
Ist dieser Begriff geschützt?
Was bedeutet er?
Inwieweit kann ich mich drauf verlassen?
LG
tantematilda
Hallo,
im Tierschutzgesetz steht, dass Tiere artgerecht gehalten werden müssen
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschg/
und des weiteren wird das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ermächtigt festzulegen was artgerecht ist (in verschiedenen Verordnungen). Insofern ist es also verbindlich festgelegt.
Gerade in letzter Zeit sehe ich auf unserem Wochenmarkt
häufiger Schlachter, die sich rühmen, ihre Tiere „artgerecht“
Also artgerecht braucht sich keiner zu rühmen, dass müssen alle machen! Ob das was der Gesetzgeber als artgerecht festlegt, auch für Deine Bedürfnisse oder die der Tiere artgerecht ist, kann jeder an seinem eigenen Gewissen entscheiden.
Siehe auch Tierschutznutzungsverordnung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschnutzt…
Gruß
Juhe
"TierSchG § 2a
(1) Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen
- Bewegungsmöglichkeit/Gemeinschaftsbedürfnisse
- Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung, Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,
- hinsichtlich der Licht und Raumklimas
- an die Pflege / Überwachung der Tiere;
- an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.